Wissenswertes über die J1-Untersuchung bei Jugendlichen
Die J1-Untersuchung findet im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren statt. Der Arzt überprüft bei dieser Vorsorgeuntersuchung den Stand der körperlichen und seelischen Entwicklung sowie den Impfschutz. Er berät auch zur Pubertät und zur Suchtprävention.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 für Babys beziehungsweise Kinder sowie die Jugenduntersuchung J1. Nach einer längeren Zeitspanne ohne Check-up ist dies eine gute Gelegenheit, den Gesundheitszustand erneut überprüfen zu lassen.
Wann findet die J1-Untersuchung statt?
Die J1 ist im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren vorgesehen. Viele Ärzte raten dazu, dass die Jugendlichen selbst einen Termin ausmachen – bei ihrem Kinder- oder Jugendarzt beziehungsweise bei einem Arzt für Allgemeinmedizin.
Die Eltern sollten nicht mitkommen, damit vertrauliche Gespräche möglich werden. Zur Jugenduntersuchung muss der Nachwuchs nur die Versichertenkarte und den Impfpass mitnehmen, damit der Arzt den Impfstatus klären kann.
Was beinhaltet die J1-Untersuchung?
Jugendliche kennen den Ablauf der J1-Untersuchung vielleicht noch von früheren Vorsorgeuntersuchungen, da er prinzipiell ähnlich ist: Der Arzt bestimmt Größe und Gewicht. Er schickt auch Blut- und Urinproben ins Labor. Sollten Parameter von Normwerten abweichen, liefert dies Hinweise auf eventuelle Erkrankungen, und weitere Termine sind erforderlich.
Mit dem Stethoskop werden das Herz, die Lungen und der Bauchraum abgehört. Außerdem bittet er die Teenager, einfache Übungen wie Gehen oder Stehen durchzuführen, damit er gegebenenfalls Hinweise auf Haltungsschäden findet. In dem Fall wird er einen Orthopäden zurate ziehen.
Ein weiteres Thema der J1-Untersuchung ist die Pubertätsentwicklung. Dabei werden die äußeren Geschlechtsorgane untersucht, was viele Jugendlichen als unangenehm empfinden. Der Arzt ermuntert sie aber auch, Fragen zur Sexualität zu stellen, beispielsweise zur Verhütung. Außerdem informiert er über Sucht und Suchtvermeidung. Jugendliche werden außerdem dazu ermuntert, von eigenen seelischen oder sozialen Problemen zu erzählen.
Das fällt vielen Heranwachsenden schwer. Deshalb bekommen sie einen Fragebogen mit 59 Fragen zur Schule, zum Elternhaus, zu Sorgen oder Ängsten, zum Essverhalten und zum Umgang mit Suchtmitteln. Auf die Antworten geht der Arzt im Detail ein, stellt Rückfragen und gibt Tipps. Ziel ist es, eine gesunde Lebensführung zu unterstützen.
Solche Gespräche funktionieren nur, wenn sie vertraulich sind, die Eltern also nicht am Termin teilnehmen. Ein Hinweis: Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch vor der Volljährigkeit, also in einem Alter jünger als 18 Jahre.
Gegen welche Erkrankungen wird bei der J1-Untersuchung geimpft?
Anschließend wird der Impfstatus überprüft. Zwischen neun und 16 Jahren sieht die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut mehrere Auffrischungsimpfungen vor, nämlich gegen Wundstarrkrampf (Tetanus), Keuchhusten (Pertussis) und Kinderlähmung (Poliomyelitis).
Außerdem haben Jungen und Mädchen zwischen neun und 14 Jahren Anspruch auf zwei Grundimmunisierungen gegen Humane Papillomviren (HPV). Diese können Krebserkrankungen des Penis, des Afters sowie des Gebärmutterhalses auslösen. Möglicherweise ist der Impfschutz zur J1-Untersuchung aber schon vollständig; Details findet der Arzt im Impfpass.
Quellen:
- Speer, Christian P. et al. (2018): Pädiatrie, Berlin: Springer-Verlag.
- Förg, Theresa (2019): BASICS Pädiatrie, München: Elsevier/Urban&Fischer.
- Illing, Stephan; Claßen, Martin (2017): Klinikleitfaden Pädiatrie, München: Elsevier/Urban&Fischer.
- Robert Koch-Institut: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, in: rki.de