Wiedereröffnung von Kosmetik- und Nagelstudios mit diesen 5 Schutzmaßnahmen
Kosmetik- und Nagelstudios dürfen unter strengen Auflagen wiedereröffnen. Diese fünf Schutzmaßnahmen sollen das Infektionsrisiko in Beauty-Salons reduzieren.
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Nach der Wiedereröffnung von Friseursalons vor zwei Wochen dürfen in allen Bundesländern nun auch Einrichtungen ihre Pforten öffnen, in denen „körpernahe Dienstleistungen“ angeboten werden. Dazu zählen nicht nur Kosmetik- und Nagelstudios, sondern auch medizinische und nicht-medizinische Fußpflege- und Massageeinrichtungens sowie Tattoo-, Waxing-Studios und Sonnenbanken. Ganz besonders die Wiedereröffnung von Kosmetik-Studios dürfte bei vielen für Begeisterung sorgen. Schließlich bringt das Tragen von Gesichtsmasken die eine oder andere unschöne Nebenwirkung mit sich.
Fakt ist: Das Corona-Infektionsrisiko ist in Beauty-Salons erhöht, weil der Mindestabstand während der Beauty-Behandlungen nicht eingehalten werden kann. Mit strengen Auflagen und Schutzmaßnahmen soll die Ansteckungsgefahr jedoch während der Beauty-Behandlungen möglichst geringgehalten werden. Allerdings müssen Kunden sich dadurch auf viele Veränderungen einstellen.
Offizielle Leitlinien für Kosmetikbehandlungen
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat Leitlinien für die Corona-Schutzmaßnahmen in Kosmetikstudios entwickelt. Die Landesverordnungen der einzelnen Bundesländer richten sich danach, können jedoch in einzelnen Punkten voneinander abweichen. Was erlaubt und was verboten ist, kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. So sind in Hamburg und NRW etwa Gesichtsbehandlungen erlaubt, in Schleswig-Holstein hingegen nicht. Vor dem Besuch eines Beauty-Salons sollte man sich daher über die konkreten Auflagen informieren.
Diese 5 Schutzmaßnahmen sollen Infektionsrisiko in Kosmetikstudios reduzieren
Mindestabstand, Maskenpflicht und die Einhaltung von Hygieneregeln: Generell gelten in Kosmetikstudios dieselben Schutzmaßnahmen wie in Geschäften, Restaurants und Friseursalons. In einigen Punkten weichen die Auflagen und Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus in Kosmetikstudios jedoch ab.
1. Bestimmten Personengruppen kann der Zutritt verwehrt werden
Kunden mit Symptomen einer Atemwegserkrankung soll grundsätzlich der Zutritt in die Beauty-Salons verwehrt werden, wenn die Behandlung nicht medizinisch notwendig ist. In den Leitlinien der BGW heißt es dazu: „Kundinnen und Kunden sowie sonstige Personen dürfen in diesem Fall das Studio nicht betreten bzw. bedient werden.“ Auch wer sich weigert, seine Hände bei Eintritt in das Kosmetikstudio zu desinfizieren oder zumindest zu waschen, darf des Hauses verwiesen werden.
2. Gesichtsbehandlungen nur mit speziellen Masken zulässig
Behandlungen, bei denen der Dienstleistungserbringer den Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten und der Kunde keine Maske tragen kann, dürfen nur unter Einhaltung erhöhter Schutzmaßnahmen vorgenommen werden – das gilt für Gesichtsbehandlungen jeglicher Art. Gesichtshaarentfernungen, Peeling oder Wimpern-Färben sind in manchen Bundesländern wieder erlaubt, sofern der Kosmetiker eine FFP2-, KN95- oder eine N95-Maske trägt. Für zusätzlichen Schutz sollen Schutzbrillen und Gesichtsschilde sorgen.
3. Speicherung von Kundenkontaktdaten
Zur besseren Nachverfolgung der Infektionsketten sollen die Kosmetikstudios die Kontaktdaten jedes Kunden speichern sowie den Zeitpunkt seines Betretens und Verlassens des Salons dokumentieren. Der Kunde muss lediglich über die Datenspeicherung informiert werden, eine Zustimmung ist nicht nötig. Denn die Regelung sei auf der Grundlage der Datenschutzverordnung zulässig, wie die BGW in seinen Leitlinien erklärt.
4. Besondere Abstandsregelungen
Auch in Kosmetikstudios gilt grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 m, wenn es sich bei den Personen nicht um den Kosmetiker und seinen Kunden handelt. Ein größerer Abstand soll zwischen Behandlungsplätzen eingehalten werden – 2,5 m sollen hier die einzelnen Kunden voneinander trennen. Außerdem sind Kosmetikstudios dazu angehalten, den Wartebereich möglichst leer zu halten. Dort soll sich nicht mehr als eine Person befinden.
5. Weniger Spa-Feeling – mehr Eigenleistung des Kunden
Der kostenlose Latte Macchiato, das Blättern in Hochglanzmagazinen und die wohltuende Gesichtsreinigung – alles, was in Vor-Corona-Zeiten die Beauty-Behandlungen zusätzlich versüßt hat, ist jetzt gestrichen: Bei Gesichtsbehandlungen müssen die Kunden die Reinigung selbst vornehmen, Zeitschriftenauslagen sind untersagt, ebenso wie die Versorgung mit Getränken und kleinen Snacks. In Corona-Zeiten muss somit wohl oder übel das Spa-Feeling in Kosmetik- und Nagelstudios weitreichenden Schutzmaßnahmen weichen.