7 Irrtümer über Erste Hilfe – und wie’s richtig geht
Wer falsch hilft, macht sich strafbar
Irrtum! Auch wenn 40 Prozent aller Deutschen sich kaum noch daran erinnern, was sie im Erste-Hilfe-Kurs gelernt haben. Eine Sorge muss sich niemand machen: wegen fehlerhafter Hilfeleistung belangt zu werden – so gibt es in der deutschen Rechtsgeschichte keine einzige Verurteilung wegen falsch geleisteter Hilfe. Im Gegenteil: Strafbar macht sich, wer nichts tut und wegguckt (unterlassene Hilfeleistung, §323 c, StGB). Tipp: Viele Organisationen wie DRK, Johanniter oder Malteser bieten Auffrischungskurse an: Dort lässt sich das Wichtigste in nur 90 Minuten noch mal lernen.
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