Wasser muss nicht sauber sein

Wasser muss nicht sauber sein. Im Jahr 2013 entschied ein Gericht in Baden-Württemberg, dass die gesetzliche Vorgabe einer „ursprünglichen Reinheit“ von Trinkwasser nicht die „absolute Abwesenheit von Schadstoffen“ bedeute. Damit wird praktisch gerichtlich hingenommen, dass Pestizide und andere gesundheitsbelastende Stoffe in das Wasser gelangen dürfen, das wir trinken. Geklagt hatte das Land Baden-Württemberg, das bestimmte Trinkwasser-Quellen, die mit zu hohen Werten von sogenannten Pestizidmetaboliten belastet waren, schließen wollte. Einen konkreten Grenzwert legte das Gericht übrigens nicht fest. Es beschränkte sich auf die vielsagende Vorgabe, dass gesundheitsgefährdende Stoffe im Trinkwasser vorkommen dürfen, „solange die Gesundheit nicht gefährdet“ sei.