Wann gilt die Aufsichtspflicht der Eltern?
Aufsichtspflicht bedeutet für Eltern, ihre Kinder vor Schäden zu schützen und auch zu verhindern, dass sie anderen Personen schaden. Alle wichtigen Infos.

Die Aufsichtspflicht der Eltern gilt bis zur Volljährigkeit des Kindes. Eltern befinden sich dabei in einem ständigen Spannungsfeld: Sie müssen für ihr Kind nicht nur sorgen, sondern es auch seinen Fähigkeiten gemäß zu einem selbstständigen und verantwortungsbewussten Menschen erziehen.
Wann gilt die Aufsichtspflicht der Eltern?
Die sogenannte Aufsichtspflicht der Eltern hat zwei Ziele: Sie soll Minderjährige vor Schäden aller Art schützen. Gleichzeitig bewahrt sie aber auch andere Personen vor Schäden, die Kinder möglicherweise verursachen. Festgelegt ist das in Paragraf 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demnach haben Eltern sowohl die Pflicht als auch das Recht, ihr Kind bis zum 18. Lebensjahr zu versorgen und es gleichzeitig zur Selbstständigkeit zu erziehen. Doch was bedeutet das konkret?
Was bedeutet die Aufsichtspflicht der Eltern?
Anschauliche Handlungsempfehlungen gibt es vonseiten des Gesetzgebers nicht. Denn Aufsichtspflicht heißt nicht, das Eltern ihr Kind ständig kontrollieren müssen. Sie sollen vielmehr die wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes berücksichtigen und dementsprechend Freiräume gewähren. Nur so kann es lernen, Risiken und Gefahren selbst einzuschätzen. Die Aufsichtspflicht der Eltern ist im Alltag also ein persönliches Abwägen zwischen Kontrolle und Freiheit. Verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle wie etwa das Alter des Kindes und sein Entwicklungsstand.
Ab wann darf man trotz Aufsichtspflicht Kinder alleine lassen?
Die Frage, ab wann sie trotz der Aufsichtspflicht ihre Kinder alleine lassen können, beschäftigt Eltern sehr oft. Es gibt dazu nur sehr grundsätzliche Empfehlungen. Kinder unter drei Jahren sollten niemals unbeaufsichtigt sein. Zwischen ungefähr vier und sechs Jahren sollte man alle zehn bis 15 Minuten nachsehen, ob alles in Ordnung ist. Ab dem Grundschulalter ist es möglich, das Alleinsein zu üben und die Zeitspanne von 15 bis 30 Minuten nach und nach zu vergrößern. So kann man zum Beispiel ohne Kind zum Briefkasten gehen oder einen kurzen Einkauf in der Umgebung machen.
Wenn Eltern ihre Kinder alleine lassen, sollten sie nicht nur Alter und Reife des Kindes berücksichtigen. Im Rahmen der Aufsichtspflicht der Eltern sollten sie auch die Sicherheitsvorkehrungen vorab klären und mit den Kindern Verhaltensweisen besprechen, zum Beispiel:
- die Tür nicht zu öffnen, wenn es klingelt
- Herd und andere Elektrogeräte wie Föhn, Bügeleisen, Wasserkocher, Heizlüfter und Ähnliches nicht einzuschalten
Es hilft dem Kind auch, wenn Eltern ihm eine konkrete Zeit nennen, zu der sie zurück sind. Daran sollten sie sich dann aber auch auf jeden Fall halten.
Wann liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern vor?
So unkonkret die Empfehlungen für die Aufsichtspflicht vom Gesetzgeber sind, so ungenau sind die Kriterien für eine Aufsichtspflichtverletzung durch die Eltern. Grundsätzlich liegt diese vor, wenn Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachweislich nicht nachgekommen sind. Das bedeutet, dass sie entweder damit gerechnet oder konkret gewusst haben, dass das Kind einen Schaden anrichten wird – und das auch zugelassen haben. Vor Gericht wird in der Regel aber jeder Fall einzeln beurteilt. Ein Moment der Unaufmerksamkeit wird in der Regel also nicht als eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern gewertet.
Quellen:
Aufsichtspflicht – Eltern im pädagogischen Dilemma?, in: Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP)
Aufsichtspflicht, in: Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt
§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge, in: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Ab welchem Alter darf ich mein Kind allein zu Hause lassen?, in: Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V.
Elterliche Aufsichtspflicht, in: Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt München Sozialreferat / Stadtjugendamt