Vorbeugen: Masern sind durch eine Impfung vermeidbar

Aus der Serie: Masern

Masern lassen sich mit einer Impfung vorbeugen. Säuglinge sind noch durch die Antikörper der Mutter im ersten Lebensjahr vor Masern geschützt, was jedoch mit zunehmendem Lebensalter nachlässt. Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut eine Impfung, um Masern vorzubeugen.

Ein vollständiger Impfschutz wird erst nach zweimaliger Impfung erreicht. Die Impfung gegen Masern erfolgt daher in zwei Schritten.

Zwei Schritte der Masernimpfung

  • Erste Masernimpfung: Im Kleinkindalter zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat
  • Zweite Masernimpfung: Im Kleinkindalter zwischen dem 15. bis 23. Lebensmonat oder vier bis sechs Wochen nach der ersten Impfung

Ein vollständiger Impfschutz gegen Masern wird nach zweimaliger Impfung erreicht

Allen Personen, die nach 1970 geboren wurden und nicht wissen, ob eine Masernimpfung bereits durchgeführt wurde oder ob sie ein zweites Mal geimpft wurden, wird empfohlen, sich gegen Masern impfen zu lassen. Zur Impfung wird ein sogenannter Lebendvirus-Impfstoff verwendet, der aus abgeschwächten Masernviren besteht. Eine Masernimpfung erfolgt meistens zeitgleich mit der Impfung gegen Mumps und Röteln (Dreifach-Impfung) oder als Vierfach-Impfung gegen Mumps, Röteln und Windpocken durch eine einzige Spritze (sog. MMR- bzw. MMRV-Impfung).

Immun nach Masernerkrankung

Wer einmal an Masern erkrankt war, ist lebenslang immun – kann sich also in der Regel nicht mehr mit Masern anstecken. Um Masern vorzubeugen, sollten alle Menschen, die nicht geimpft sind, den Kontakt zu infizierten Personen meiden.

Meldepflicht bei Masern

Um Maserninfektionen bei anderen Personen vorzubeugen, muss der Arzt bereits den Verdacht auf Masern sowie bestätigte Masernerkrankungen an das zuständige Gesundheitsamt melden (Meldepflicht). Auch die Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kindergärten oder Schulen, sind verpflichtet, Masernfälle zu melden.