Verschärfte Corona-Regeln in diesen Bundesländern: Was jetzt gilt
Am 25. Januar treten in Deutschland verschärfte Corona-Regeln in Kraft. Einige Bundesländer gehen dabei besonders streng vor. Ein Überblick der wichtigsten Bestimmungen.
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- Verschärfte Corona-Regeln in Bayern: Bußgelder und strenge Einreisebestimmungen
- Mecklenburg-Vorpommern bestimmt Hotspots ab Inzidenz von 150
- In Niedersachsen wird der Bewegungsradius ab Adresse gemessen
- Nordrhein-Westfalen: Kein Alkoholverbot mehr, aber der Verkauf wird eingeschränkt
- Schleswig-Holstein erlaubt Angeln und verbietet Alkohol
Vergangene Woche beschlossen Bund und Länder nicht nur, den aktuellen Lockdown bis zum 14. Februar zu verlängern. Ab dem 25. Januar gelten vielerorts auch verschärfte Corona-Regeln. Einige Bundesländer gehen dabei strenger vor als andere.
Verschärfte Corona-Regeln in Bayern: Bußgelder und strenge Einreisebestimmungen
Bayern Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beendet heute die sogenannte Kulanzwoche, in der Verstöße gegen die bereits geltende FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften nicht geahndet wird. Heißt konkret: Wer keine medizinische Maske trägt und erwischt wird, zahlt 250 Euro Bußgeld.
Zusätzlich gelten in Bayern strengere Einreisebestimmungen für Menschen aus Hochrisikogebieten: Wer einreisen will, muss an der Grenze einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen.
Derzeit gelten 25 Länder zu den Hochrisikogebieten. Das Robert Koch-Institut führt eine regelmäßig aktualisierte Liste.
Mecklenburg-Vorpommern bestimmt Hotspots ab Inzidenz von 150
Mecklenburg-Vorpommern führt einen neuen Grenzwert ein: Statt wie in vielen anderen Bundesländern gilt ab sofort nicht mehr eine 7-Tage-Inzidenz von 200 als Hotspot-Schwellenwert, sondern schon ein Wert von 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. Überschreitet ein Landkreis diese Inzidenz, dürfen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen (u.a. 15-Kilometer-Radius, nächtliche Ausgangssperre, Notbetreuung in Kitas und Schulen) verhängt werden.
Anders als in Bayern beginnt die Maskenpflicht-Kulanzwoche in MV erst am 25. Januar. Zwar müssen in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen ab sofort medizinische Masken (OP oder FFP2) getragen werden. In der ersten Woche aber droht bei Verstößen noch kein Bußgeld.
In Niedersachsen wird der Bewegungsradius ab Adresse gemessen
In Niedersachsen gelten weiterhin Landkreise ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 als Hotspots. Trifft ein Kreis diese Grenze, darf unter anderem eine Bewegungseinschränkung von 15 Kilometer verhängt werden. Die Besonderheit hier: In Niedersachsen gilt nicht der Wohnort als Mittelpunkt des gemessenen Radius’, sondern die jeweilige Wohnadresse.
Eine medizinische Maske ist zudem Pflicht im Nahverkehr und im Einzelhandel.
Nordrhein-Westfalen: Kein Alkoholverbot mehr, aber der Verkauf wird eingeschränkt
Auch in Nordrhein-Westfalen tritt am 25. Januar eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Darin findet sich kein allgemeines Alkoholverbot im öffentlichen Raum mehr. Allerdings dürfen alkoholische Getränke ab sofort zwischen 23 Uhr und 6 Uhr nicht mehr verkauft werden (§11 Abs. 5).
Beim Einkaufen, in Bussen, Bahnen und geschlossenen Räumen sowie während Gottesdiensten müssen medizinische Masken getragen werden. Es gibt allerdings Ausnahmen: Kinder unter 14 Jahren können weiterhin eine Alltagsmaske tragen, sofern ihnen FFP2- oder OP-Masken nicht passen. Kinder bis zur Grundschule sind von der Maskenpflicht ausgeschlossen.
Schleswig-Holstein erlaubt Angeln und verbietet Alkohol
In Schleswig-Holstein wurde die geltende Corona-Bekämpfungsverordnung verschärft. Darin wird unter anderem festgelegt, dass Einrichtungen mit Publikumsverkehr nur noch mit medizinischer Maske der Standards FFP2, N95 oder KN95 betreten werden dürfen.
Wichtig für das Bundesland zwischen Nord- und Ostsee: Sofern geltende Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden, ist das Angeln erlaubt. Wie in Nordrhein-Westfalen dürfen Tankstellen und Restaurants/Bars zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol verkaufen. Darüber hinaus besteht allerdings ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum: Alkoholische Getränke dürfen weder ausgeschenkt noch konsumiert werden. Die Bewegungsfreiheit kann in Hotspot-Kreisen mit einer Inzidenz ab 200 im 15-Kilometer-Radius um den Wohnort eingeschränkt werden.
Verschärfungen bestehender Corona-Regeln sind Ländersache. Wer sich einen Überblick über geltende Regelungen in seinem Landkreis verschaffen möchte, sollte sich möglichst lokal informieren.
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