Verhinderungspflege: Voraussetzungen und Leistungen

Pflegende Angehörige können sich bis zu sechs Wochen im Jahr vertreten lassen und die Kosten übernimmt die Pflegekasse – dieses Modell wird als Verhinderungspflege bezeichnet. Was es dabei zu beachten gilt.

JW Video Platzhalter
Zustimmen & weiterlesen
Um diese Story zu erzählen, hat unsere Redaktion ein Video ausgewählt, das an dieser Stelle den Artikel ergänzt.

Für das Abspielen des Videos nutzen wir den JW Player der Firma Longtail Ad Solutions, Inc.. Weitere Informationen zum JW Player findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Bevor wir das Video anzeigen, benötigen wir Deine Einwilligung. Die Einwilligung kannst Du jederzeit widerrufen, z.B. in unserem Datenschutzmanager.

Weitere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Ein Urlaub, ein Friseur- oder Arztbesuch: Es gibt zahlreiche Gründe, warum ein pflegender Angehöriger eine Vertretung benötigt. Schließlich kann niemand 24 Stunden am Tag präsent sein. Doch völlig unabhängig davon, ob es sich bei der Auszeit um zwei Wochen oder zwei Stunden handelt: Wer einen Angehörigen betreut, kann diese Zeiten mit einer selbst gewählten Vertretung überbrücken, die von der Pflegekasse bezahlt wird; dieses Prozedere nennt sich Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege: Anspruch ab Pflegegrad 2

„Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die zu Hause versorgt werden, gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege“, sagt Olaf Christen, Referent für Altenhilfe und Pflege beim Sozialverband VdK Deutschland.

Verhinderungspflege: Voraussetzungen für den Leistungsbezug

Neben der Einstufung in Pflegegrad 2 muss der Pflegebedürftige vor dem Antrag auf Verhinderungspflege zuvor schon mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung, sei es durch Angehörige oder Freunde, versorgt worden sein. Oder, wie es der Gesetzgeber nennt – eine Vorauspflege muss erfolgt sein. In der Praxis kann das nun folgendermaßen aussehen: Herr Schmitz ist seit fünf Jahren erkrankt und zunehmend auf Hilfe angewiesen. Gepflegt wurde er in dieser Zeit von seiner Frau. Zum 1. Januar 2022 stuft ihn ein Gutachter in Pflegegrad 2 ein. Fünf Monate später steht bei Frau Schmitz ein Arztbesuch an. Da bei ihrem Ehemann schon seit mehr als sechs Monaten Pflegebedarf bestand, kann seine Frau Verhinderungspflege bei ihrer Pflegekasse beantragen, da die Vorpflegezeit erfüllt ist.

Vertretungspflege stationär

Da die Inanspruchnahme von Kurzzeit- und Vertretungspflege kombiniert werden kann, muss die Vertretungspflege nicht zwingend zu Hause, sondern kann auch in einem Pflegeheim erfolgen. Auch hier kommt die Pflegekasse für die pflegebedingten Kosten bis zum Höchstbetrag auf.

Liegt die regelmäßige häusliche Pflege vollständig in der Hand eines ambulanten Pflegedienstes oder einer stationären Pflegestation, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Anders sieht das jedoch aus, wenn zusätzlich regelmäßig ein ehrenamtlicher Pfleger im Einsatz ist. Sobald eine Privatperson zeitweilig verhindert ist, kann für sie eine Vertretung beantragt werden.

Gründe für Verhinderungspflege: Stundenweise Zeit für sich selbst tut gut

Wer einen Angehörigen pflegt, hat häufig zu wenig Zeit für sich selbst. Deshalb sollte die Verhinderungspflege in jedem Fall genutzt werden. Beispielsweise, um ohne schlechtes Gewissen wieder regelmäßig in ein Fitness-Studio gehen zu können. Oder in einem Volkshochschulkurs eine Sprache zu erlernen und andere Menschen kennenzulernen. Bei einem Theaterbesuch oder einem Spaziergang Abstand vom Pflegealltag zu gewinnen und neue Kräfte zu tanken. Denn gerade für pflegende Angehörige ist es besonders wichtig, angesichts ihrer vielen Verpflichtungen die eigene Gesundheit und ihr seelisches Wohlbefinden zu erhalten.

Verhinderungspflege durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte

Wer die Verhinderungspflege übernimmt, spielt prinzipiell keine Rolle: Eine professionelle Ersatzpflegekraft, ein Nachbar oder ein naher Angehöriger. In jedem Fall gilt es, die Pflegekasse zu informieren.

Antrag auf Verhinderungspflege auch rückwirkend möglich

Um die Leistungen der Verhinderungspflege zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. „Viele Kassen haben entsprechende Vordrucke“, sagt Olaf Christen. Der ausgefüllte Antrag, der auch im Nachhinein gestellt werden kann, wird bei der entsprechenden Pflegeversicherung oder bei der Krankenkasse eingereicht, die dann das Geld erstattet.

Begründung ist überflüssig

Im Antrag wird angegeben, dass die Pflegeperson für eine bestimmte Zeit verhindert ist. Aus welchen Gründen dies der Fall ist, muss bei der Pflegekasse nicht angegeben werden.

Verhinderungspflegegeld: Wie hoch ist es?

Die Höhe der bewilligten Leistung hängt davon ab, von wem die Pflege übernommen wird. Handelt es sich um einen ambulanten Pflegedienst, eine erwerbstätige Pflegeperson, um entfernte Verwandte oder Nachbarn, kann die Erstattung für die Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro betragen. Die Zeit, in der der pflegende Angehörige vertreten wird, wird stundenweise abgerechnet.

Wenn ein naher Angehöriger wie z. B. Tochter, Schwager oder Enkel für die Pflege einspringt, die im Haus mit dem Pflegebedürftigen lebt, wird von den Pflegekassen in der Regel nicht der volle Verhinderungspflegesatz, sondern nur das Pflegegeld bezahlt. Kann jedoch nachgewiesen werden, dass der Pflegeperson in dieser Zeit besondere finanzielle Aufwendungen entstehen, beispielsweise Fahrtkosten oder Verdienstausfall, kann die Leistung ebenfalls auf bis zu 1.612 Euro aufgestockt werden.

Verhinderungspflege ohne Kürzung des Pflegegeldes

Verhinderungspflege ohne Kürzung des Pflegegeldes ist möglich, wenn eine Vertretung nicht länger als 7 Stunden und 59 Minuten die Pflege übernimmt. Tage, an denen die Vertretungspflege weniger als acht Stunden dauert, werden nicht auf den Gesamtanspruch von 42 Tagen pro Jahr angerechnet. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Anders sieht es aus, wenn die Verhinderungspflege länger als acht Stunden am Tag in Anspruch genommen wird. Während der Zeit der Ersatzpflege wird das Pflegegeld nur zu 50 Prozent weiterbezahlt. Der erste und der letzte Tag werden jeweils vollständig mit dem Pflegegeld vergütet.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Die Unterschiede

1. Verhinderungspflege:

  • Der Angehörige bleibt in seinem vertrauten Umfeld

  • Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse bezahlt, wenn die eigentliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt und die Pflege weiterhin im häuslichen Umfeld stattfinden soll.

  • kann bis zu 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden

  • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Vertretung für bis zu 42 Tage im Jahr. Die Kosten werden bis zu einem Betrag von 1.612 Euro erstattet, unabhängig davon, ob stunden- oder tageweise vertreten wird.

2. Kurzzeitpflege:

  • Der Angehörige zieht vorübergehend in ein Pflegeheim

  • Wenn die Pflege des Angehörigen vorübergehend in einem Pflegeheim erfolgt, kann die Leistung auf Kurzzeitpflege beantragt werden. Erstattet werden bis zu 1.774 Euro im Jahr.

  • Maximal 56 Tage im Jahr

  • Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht auf bis zu acht Wochen im Jahr. Von der Pflegekasse übernommen werden Kosten für Betreuung und Pflege. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege ist keine Vorauspflege erforderlich.

Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege kombinieren

„Empfänger von Leistungen aus der Pflegeversicherung können zudem den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat in Anspruch nehmen“, so Olaf Christen. Dieses Geld könne beispielsweise zur Mitfinanzierung von ambulanten Pflegediensten, aber auch für nicht-professionelle Angebote verwendet werden.

Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren

Für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege ausgegeben werden, wenn dieser noch nicht vollständig in Anspruch genommen wurden – und zwar bis zu einer Höhe von insgesamt 806 Euro im Jahr. Diese Ansprüche verfallen jedoch jeweils zum Jahresende.

Unser Experte: Olaf Christen ist Referent für Altenhilfe und Pflege beim Sozialverband VdK Deutschland.