Veranstaltung abgesagt wegen Coronavirus: Wann bekommt man sein Geld zurück?
Der Coronavirus führt dazu, dass mittlerweile immer mehr Veranstaltungen abgesagt werden. Doch wie und wann bekommt man sein Geld zurück?

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus werden viele Verantsaltungen abgesagt oder verschoben. Die Absagen von großen Veranstaltungen dienen dem Schutz vor der Verbreitung des Covid-19 Virus und ist somit eine allgemeine Forderung und Sicherung. Aber bekommt man in diesem Fall sein Geld zurück?
Die Veranstaltung wird abgesagt: So erhalten Sie ihr Geld zurück
In der Regel gilt: Wenn eine Veranstaltung wegen des Coronavirus abgesagt wird, erhält der Käufer einer Eintrittskarte das gesamte Geld zurückerstattet, da der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nachkommen kann. Um alle Infos für eine Rückabwicklung zu erhalten, sollte man sich an den Veranstalter oder an die Vorverkaufsstellen wenden.
Dies gilt ebenfalls auch im Falle eines Verschubes der Veranstaltung. Wenn die Veranstaltung verschoben wird und man aber an dem Ersatztermin nicht teilnehmen kann oder möchte, erhält man ebenfalls das Geld zurück. Laut Verbraucherzentrale kann somit das Ticket zurückgegeben werden und man erhält den bezahlten Betrag.
Auch bei Dauerkarten für beispielsweise Fußballspiele ist es möglich, sich das Geld für einzelne Spiele, die ohne Publikum stattfinden rückerstatten zu lassen.
Tickets wegen Corona zurückgeben?
Grundsätzlich ist es möglich, sein Ticket aufgrund der Angst vor dem Covid-19 Virus zurückzugeben. Jedoch würde man in diesem Fall sein Geld nicht vom Veranstalter oder der Vorverkaufsstelle zurückerhalten, da man freiwillig das Ticket retourniert hat und die Veranstaltung vorerst nicht als abgesagt gilt.
Dies gilt auch für die Veranstalter: Erst wenn ein offizielles Veransaltungsverbot ausgesprochen wird, erhalten diese Geld von der Versicherung. Lassen Veranstalter Konzerte und Co. freiwillig ausfallen, bekommen sie kein Geld erstattet.
Quelle:
Wenn Großveranstaltungen wegen Corona abgesagt werden: Ihre Rechte, in: verbraucherzentrale.de