Urlaub im Ausland
Aus der Serie: 10 wichtige Fakten: Was zahlen Krankenkassen – und was nicht?

Wer zum Urlaub machen ins Ausland fährt, der sollte wissen, dass die Leistungspflicht der Krankenkassen grundsätzlich nur für das Inland gilt. Allerdings gibt es mit vielen Ländern spezielle Versicherungsabkommen. Innerhalb der europäischen Union z.B. können Sie sich im Rahmen der sogenannten „Sachleistungsaushilfe“ und entsprechend der vor Ort geltenden Leistungsstandards behandeln lassen. Weitere Abkommen gibt es in Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz und der Türkei. Dennoch empfehlen Verbraucherschützer vor der Reise ins Ausland eine private Auslandsversicherung abzuschließen.