Untersuchungen in der Schwangerschaft – welche sind nötig?
Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sind für werdende Eltern jedes Mal aufs Neue spannend. Denn in der Pränataldiagnostik wird regelmäßig beobachtet, wie sich Ihr Kind entwickelt. Doch welche Untersuchungen sind in der Schwangerschaft eigentlich genau nötig? Wir verraten es Ihnen.
Für das Abspielen des Videos nutzen wir den JW Player der Firma Longtail Ad Solutions, Inc.. Weitere Informationen zum JW Player findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Bevor wir das Video anzeigen, benötigen wir Deine Einwilligung. Die Einwilligung kannst Du jederzeit widerrufen, z.B. in unserem Datenschutzmanager.
Weitere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Ultraschall, Bluttest, Nackenfaltenmessung, Fruchtwasseruntersuchung: Im Laufe der Schwangerschaft durchlaufen Mutter und Kind beim Frauenarzt eine Reihe an Vorsorgeuntersuchungen. Der erste Ultraschall, die ersten Herztöne und viele Momente mehr werden Ihnen immer im Gedächtnis bleiben. Werden alle Termine pflichtbewusst wahrgenommen, so besteht eine gute Chance, Risiken frühzeitig zu erkennen und dementsprechend zu handeln. Damit Sie den Durchblick behalten, haben wir Ihnen eine Übersicht mit den gängigen gynäkologischen Untersuchungen zusammengestellt. Denn nicht alle werden auch von der Krankenkasse übernommen.
Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft: Das sollten Sie wissen
Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet ist, Ihnen für die Termine der Schwangerschaftsvorsorge ohne Verdienstausfall frei zu geben.
Als Schwangere haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine ausreichende medizinische Untersuchung. Die Kosten der Pränataldiagnostik trägt die Krankenkasse (gesetzlich und privat).
Zusätzliche gynäkologische Untersuchungen wie z.B. das Ersttrimesterscreening müssen zum Großteil selbst bezahlt werden.
Positiver Test - ab wann geht's zum Arzt?
Mit dem positiven Schwangerschaftstest steigt die Spannung auf die kommende Zeit. Ihren ersten Frauenarzttermin werden Sie voraussichtlich zwischen der 5. und 7. Schwangerschaftswoche wahrnehmen. Denn auch, wenn man als Schwangere am liebsten sofort zum Gynäkologen möchte, ist es erst dann möglich, dass sich die ersten (Organ-)Anlagen zeigen und sich der erste Herzschlag zeigt.
Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen
Bei der ersten Untersuchung wird der Arzt Sie beraten und vaginal untersuchen. Außerdem informiert er Sie über die kommenden Vorsorgeuntersuchungen. Denn auf Basis der Mutterschaftsrichtlinien haben Sie in der Schwangerschaft einen Anspruch auf rund zehn Vorsorgeuntersuchungen. Das heißt: Alle vier Wochen werden Sie den Frauenarzt besuchen.
Die Vorsorgeuntersuchungen werden einander stark ähneln. Bei den normalen Vorsorgeuntersuchung werden kontrolliert:
- Blutdruck
- Gewicht
- Urin
- Größe und Lage der Gebärmutter
- Hämoglobingehalt (bzgl. eines eventuellen Eisenmangels)
- Lage des Kindes im Mutterleib
- Herztöne des Kindes
Außerdem werden im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen meist noch Prüfungen auf Hepatitis, Röteln, HIV und Syphilis durchgeführt.
Wenn Sie in der 30. Woche sind, erfolgen die Untersuchungen alle zwei Wochen. Dann gehört auch die regelmäßige Kardiotokographie (CTG) zu Ihrer Vorsorgeuntersuchung. Der Herzton-Wehenschreiber zeichnet die Herzfrequenz Ihres Kindes sowie Ihre Wehentätigkeit auf.
Diese Untersuchungen werden nicht immer von der Kasse getragen, werden aber von vielen Ärzten empfohlen: Test auf Toxoplasmose, Listeriose, Cytomegalie.

Die drei Ultraschall-Termine
Eine Ultraschalluntersuchung wird es nicht bei jedem Ihrer Termine geben. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen drei große Ultraschalluntersuchungen vor:
- Ultraschall zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche (Überprüfung einer intakten Schwangerschaft)
- Ultraschall zwischen der 19. und der 22. Schwangerschaftswoche (Überprüfung der Entwicklung des Babys)
- Ultraschall zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche (Abschlussuntersuchung)
Die Ergebnisse jeder Untersuchung beim Frauenarzt werden in Ihrem Mutterpass dokumentiert.
Oraler Glukosetoleranztest
Sie haben sicherlich schon von Schwangerschaftsdiabetes gehört. Diese kann für Mutter und Kind gefährlich werden, wenn sie nicht früh erkannt wird. Deshalb empfiehlt sich ein oraler Glukosetoleranzest zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche. Inzwischen wird dieser Test in der Schwangerschaft von der Krankenkasse getragen.
Optionale Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
Die meisten werdenden Eltern sind mit der Frage beschäftigt, ob Ihr Baby auch wirklich gesund sein wird. Hierzu gibt es viele zusätzliche Untersuchungen, die jedoch nicht zum gesetzlichen Umfang gehören und meist selbst getragen werden müssen. Dabei handelt es sich um die sogenannten "Individuellen Gesundheitsleistungen" (IGeL). Wägen Sie gründlich ab, ob die zusätzlichen Tests nötig sind. Einige bergen auch gewisse Risiken. Diese optionalen Untersuchungen können durchgeführt werden:
1. Ersttrimesterscreening (Nackenfaltenmessung)
Wann? Zwischen der 12. Schwangerschaftswoche und der 14. Schwangerschaftswoche.
Was? Der Frauenarzt überprüft die Nackentransparenz des Babys. Dieser Wert wird mit den Hormonuntersuchungen ß-hCG und PAPP-A ergänzt.
Wozu? Es wird ermittelt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Trisomie 21 ist. Durch die Wertekombination dieser Untersuchung wird bei ca. 92 Prozent der Kinder eine mögliche Erkrankung erkannt.
Kosten: Die Kosten für das Ersttrimesterscreening (Nackenfaltenmessung) liegen meist im dreistelligen Bereich.

2. Trisomie-Bluttest
Wann? Ab der 10. Schwangerschaftswoche
Was? Es wird eine Blutprobe entnommen, die ins Labor geschickt wird. In der Blutprobe der werdenden Mutter werden kindliche DNA-Bruchstücke untersucht. Nach einigen Tagen bis etwa zwei Wochen sollte das Ergebnis vorliegen.
Wozu? Mithilfe des Bluttests soll untersucht werden, ob das Baby mögliche Erbgutfehler aufweist und somit ein höheres Risiko für die Trisomien 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) besteht. Im Blut lassen sich diese genetischen Veränderungen erkennen.
Kosten: Seit dem 1. Juli 2022 zahlt die Krankenkasse in bestimmten Fällen Schwangeren einen sogenannten Trisomie-Bluttest, medizinisch invasive Pränataltests genannt. Zuvor mussten Schwangere den Test komplett selbst zahlen.
3. Amniozentese (Fruchtwasserpunktion/Fruchtwasseruntersuchung)
Wann? Die Fruchtwasserpunktion wird zwischen der 16. und 18. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
Was? Es wird Fruchtwasser aus der Fruchtblase entnommen und die sich darin befindenden Zellen des Babys untersucht.
Wozu? Die Untersuchung wird durchgeführt, um eventuelle Erbkrankheiten, Fehlbildungen oder Chromosomenabweichungen wie Trisomie 21 zu erkennen.
Kosten: Die Kosten liegen bei rund 100 Euro und können bei entsprechendem Befund auch übernommen werden.
Hinweis: Es besteht ein Risiko einer Infektion oder einem Blasensprung.
4. Chorionzottenbiopsie
Wann? Die Chorionzottenbiopsie kann bereits ab der 11. Schwangerschaftswoche erfolgen.
Was? Es wird Gewebe vom Mutterkuchen entnommen.
Wozu? Die Chorionzottenbiopsie wird durchgeführt, um Veränderungen an der Chromosomenzahl festzustellen.
Kosten: Die Kosten liegen bei rund 100 Euro und können bei entsprechendem Befund auch übernommen werden.
Hinweis: Es gibt ein erhöhtes Risiko für eine Fehlgeburt.
5. Feindiagnostik (Organscreening)
Wann? Zwischen der 20. und der 22. Schwangerschaftswoche.
Was? Durch besonders hochaufgelöste Ultraschallgeräte wird das Wachstum überprüft und festgestellt, ob die Organe richtig liegen. Auch werden das Herz, die Lage der Plazenta und Menge des Fruchtwassers kontrolliert.
Wozu? Es lassen sich körperliche Auffälligkeiten, die auf bestimmte Krankheiten schließen lassen feststellen.
Kosten: Die Kosten werden heute häufig von den Krankenkassen übernommen, dennoch gehört die Feindiagnostik nicht zum gesetzlichen Vorsorgeprogramm.
6. Prüfung der Wahrscheinlichkeit auf Präeklampsie
Es gibt Frauen, die ein höheres Risiko haben, an einer Schwangerschaftsvergiftung zu leiden:
Frauen mit (hohem) Übergewicht
Frauen in einem Alter von über 40 Jahren
Frauen mit Diabetes mellitus
In diesen Fällen wird Ihr Arzt Ihnen einen Test auf Präeklampsie empfehlen. Die Kosten liegen bei ca. 50 Euro. Diese müssen meist selbst bezahlt werden. Doch fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. In manchen Fällen wird der Betrag erstattet.