So stellt der Arzt die Hörsturz-Diagnose
Die Hörsturz-Diagnose stellt der Arzt anhand einer Ausschlussuntersuchung. Praxisvita erklärt, woran der Hörsturz erkannt wird und was dagegen hilft.
Die Hörsturz-Diagnose erfolgt durch eine Ausschlussuntersuchung. Das heißt, wenn der Arzt keine klare äußere Ursache für eine plötzliche Hörminderung findet – zum Beispiel starken Lärm oder eine andere Erkrankung – kommt ein Hörsturz in Betracht. Sollten Sie plötzliche Hörprobleme oder anhaltende Ohrgeräusche feststellen, ist eine ärztliche Abklärung immer ratsam. Der Facharzt dafür ist der Hals-Nasen-Ohren-Arzt.
Der HNO-Arzt stellt die Hörsturz-Diagnose
Dieser erkundigt sich zuerst nach den genauen Symptomen und dem Zeitpunkt, wann sie aufgetreten sind. Wichtig sind zum Beispiel auch starke Lärmbelastungen. Ebenso fragt er zur Hörsturz-Diagnose nach anderen Erkrankungen und ob es schon einmal ähnliche Probleme gegeben hat. Es folgt in der Regel eine Ohrenspiegelung (Otoskopie), das heißt, der Arzt sieht entweder mit einem kleinen Handgerät (Otoskop) oder, heutzutage immer üblicher, direkt mit einem großen Ohrmikroskop in die Ohren. So kann er genau sehen, ob es Auffälligkeiten wie Entzündungen oder Fremdkörper im Gehörgang gibt. Bei einem Hörsturz zeigen sich hier keine Veränderungen.
Hörtests zur Hörsturz-Diagnose

Einige einfache Standardtests bei Hörstörungen können dabei helfen, die Hörminderung genauer zu diagnostizieren, vor allem der Weber- und der Rinne-Versuch. Diese Tests führt der Arzt mithilfe einer Stimmgabel durch: Beim Weber-Versuch bringt er die Stimmgabel zum Klingen und stellt sie mittig auf den Kopf seines Patienten. Dieser beschreibt dann, wo er den entstehenden Klang hört – während ein Mensch mit zwei gesunden Ohren den Ton in der Mitte verortet, verschiebt sich der Klang bei einem Patienten mit einer einseitigen Hörstörung nach links oder rechts (jeweils auf die stärker hörende Seite).
Das Hörvermögen mittels Audiografie testen
Eine weitere wichtige Hörprüfung für die Hörsturz-Diagnose ist die sogenannte Audiografie: Der Patient hört über einen Kopfhöher oder Lautsprecher verschiedene Töne in ansteigender Lautstärke und muss beurteilen, welche dieser Töne er ab welchem Zeitpunkt wahrnimmt. Aus den Ergebnissen dieser Angaben lässt sich ein Audiogramm zeichnen, das Aufschluss darüber gibt, welche Frequenzen der Getestete normal oder nur eingeschränkt hört. So kann der Arzt feststellen, ob eine Hörschädigung der hohen, tiefen oder mittleren Frequenzen vorliegt. Manchmal sind auch alle Tonhöhen gleichermaßen betroffen.
Als weiteres Messverfahren für die Hörsturz-Diagnose kommt meist eine Tympanometrie zum Einsatz. Der Arzt platziert eine kleine Sonde im Ohr, um zu messen, wie elastisch das Trommelfell ist. Das Trommelfell ist eine kleine, schwingende Membran, die den Übergang vom Gehörgang zum Mittelohr bildet. Bestimmte Abweichungen im Trommelfell-Widerstand deuten auf eine Erkrankung des Mittelohrs hin – bei einem „einfachen“ Hörsturz verhält das Trommelfell sich normal.

Prüfung des Gleichgewichtssinns
Mit einer Gleichgewichtsprüfung (Vestibularisprüfung) kann der Arzt feststellen, ob das Gleichgewichtsorgan betroffen ist. Hierzu testet er zum Beispiel, wie gut der Patient mit geschlossenen Augen die Balance halten kann oder beobachtet bei bestimmten Tests seine Augenbewegungen.
Bei einigen Betroffenen sind weitere spezielle HNO-Untersuchungen sinnvoll, zum Beispiel eine OAE (Messung der sogenannten otoakustischen Emissionen) oder eine BERA („Brainstem Auditory Evoked Potentials“, Hirnstammaudiometrie). Einige dieser Untersuchungen wird der Arzt im Krankheitsverlauf öfter wiederholen, um festzustellen, inwiefern die Hörfähigkeit sich wieder verbessert hat.