Skifahren trotz Corona: Hier ist Urlaub möglich
Winterzeit ist Pistenzeit. Doch Omikron macht vielen einen Strich durch die Rechnung. Maske, 3G, 2G: Was muss man beim Skifahren trotz Corona beachten? Wo ist Urlaub überhaupt möglich? So sieht die aktuelle Lage in den Skigebieten der einzelnen Länder aus.
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- Skifahren in Deutschland: Unterschiedliche Regeln
- In Österreich Skifahren: 2G mit strikten Maßnahmen
- Trotz Corona Skifahren in der Schweiz: Maske, aber keine 3G-Regel
- Skifahren in Italien: 2G ab 10.01. und Maskenpflicht
- In Frankreich trotz Corona Skilaufen: Maske tragen und 3G-Pflicht
- Skifahren in Tschechien und Nordamerika
Wer jetzt seinen Skiurlaub plant, sollte wissen, welche Regeln in den verschiedenen Gebieten gelten. Die Omikron-Variante grassiert überall – aktuell werden aus vielen beliebten Orten Corona-Ausbrüche insbesondere in der Gastronomie und unter Skilehrern gemeldet. Dennoch ist Skifahren trotz Corona möglich: Diese Beschränkungen gelten in den Ländern.
Skifahren in Deutschland: Unterschiedliche Regeln
Prinzipiell gilt in deutschen Skigebieten Maskenpflicht an und in den Liften sowie in Hütten die 3G-Regel: Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete dürfen von den Seilbahnen befördert werden, Kinder unter 6 Jahren und regelmäßig getestete Schüler:innen ausgenommen. Durch das Infektionsgeschehen halten die einzelnen Bundesländer es jedoch unterschiedlich:
- In Sachsen sind die Skigebiete wegen der hohen Fallzahlen derzeit noch geschlossen. Nach aktuellem Stand könnte die Saison ab dem 15. Januar losgehen, unter 2G-Bedingungen für den Liftbetrieb. Das sächsische Kabinett will darüber am heutigen Freitag beraten. Ob auch Hotels wieder öffnen dürfen und die 20-Uhr-Sperrstunde für Restaurants abgeschafft wird, ist auch unklar.
- In Bayern dürfen nur Geimpfte und Genesene die Skilifte und Seilbahnen nutzen, es gilt 2G. Je nach Größe der Gondeln wird die Kapazität beschränkt. Zudem muss in manchen Gebieten eine FFP2-Maske getragen werden.
- Baden-Württemberg hat wegen der vielen Ansteckungen in Skiliften und Seilbahnen 2G-Plus verhängt. Geboosterte sind ausgenommen. Ansonsten macht das Land 3G, 2G oder 2G-Plus vom Infektionsgeschehen in den einzelnen Regionen abhängig, man sollte sich vorher genau Pinformieren.
- In Thüringen gilt die 3G-Regel für Skilifte. Bei höherem Infektionsgeschehen, zum Beispiel in der Skiarena Silbersattel, wird jedoch 2G angeordnet.
- Winterberg, das Skigebiet in Nordrhein-Westfalen, hat für Lifte, Seilbahnen und Hütten flächendeckend 2G angeordnet.
Mit regionalen Lockdowns inklusive Schließungen von Restaurants und Hotels muss bei stark steigenden Corona-Zahlen gerechnet werden.
In Österreich Skifahren: 2G mit strikten Maßnahmen
Im gesamten Land gilt in den Skiliften, Seilbahnen, Hotels und Restaurants die 2G-Regel, es dürfen nur Geimpfte und Genesene befördert werden. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Eine Sonderregelung gilt auch für ungeimpfte Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren, die einen speziellen „Holiday Ninja Pass“ mit regelmäßigen Testnachweisen vorlegen können. Die Regeln gelten auch bei Kurzaufenthalten unter 24 Stunden, der Impfnachweis muss immer bei sich getragen werden.
Dazu gelten weitere strenge Vorgaben:
- Bei der Einreise gilt die 2G-Plus-Regel, Geimpfte und Genesene müssen einen PCR-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden alt ist. Ausnahmen gelten für Menschen, die geboostert sind, sowie für ungeimpfte Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren mit dem Holiday Ninja Pass.
- Ab 15 Jahren FFP2-Maskenpflicht in Gondeln, Sesselliften mit Haube und den Zugangsbereichen zu den Liften sowie in Innenräumen. Kinder zwischen 7 und 14 Jahren müssen nur einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- In Hütten, Hotels und Restaurants sind FFP2-Masken ebenfalls Vorschrift. Man muss sich außerdem registrieren.
- Neu: Kann der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden, muss generell im Freien eine FFP2-Maske getragen werden, etwa in Warteschlangen oder Fußgängerzonen.
Da Österreich in Deutschland nicht mehr als Hochrisikogebiet gilt, sind digitale Einreiseanmeldung und Quarantäne bei der Rückreise nicht mehr notwendig.
Trotz Corona Skifahren in der Schweiz: Maske, aber keine 3G-Regel
Die Schweiz hat eine Maskenpflicht für alle Skilifte und Seilbahnen verhängt, die geschlossen sind. Eine 3G-Regel gibt es in dem Land für die Skigebiete hingegen nicht – diese gilt nur für alle ab 16 Jahren in Innenräumen der Gastronomie.
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen:
- Im Skigebiet Samnaun gilt die 2G-Regel, da es mit dem österreichischen Ischgl verbunden ist. Einige Anlagen in Samnaun können jedoch bei Vorlage eines negativen Tests trotzdem genutzt werden.
- Auch das Skigebiet Fideriser Heuberge (Kanton Graubünden) hat 2G verordnet.
Wer in die Schweiz einreisen möchte, muss einen negativen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder einen negativen Antigen-Test (max. 24 Stunden alt) vorlegen. Ungeimpfte müssen sich nach 4 bis 7 Tagen erneut testen lassen. Dies gilt auch für Kurzaufenthalte, ausgenommen sind Ausflügler aus Bayern und Baden-Württemberg.
Deutschland stuft die Schweiz als Hochrisikogebiet ein: Bei der Rückreise muss eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden, zudem müssen Ungeimfte einen negativen Corona-Test vorweisen und eine 10-tägige Quarantäne einplanen.
Skifahren in Italien: 2G ab 10.01. und Maskenpflicht
Italien verschärft seine bisher geltende 3G-Regel ab dem 10. Januar 2022, dann gilt flächendeckend 2G in allen Skiliften und Seilbahnen sowie in Hütten, Hotels und Restaurants („Super Green Pass“). Zudem gilt für alle Skiläufer ab 6 Jahren eine Maskenpflicht. Die Kapazität von geschlossenen Liften und Seilbahnen wird auf 80 Prozent reduziert.
Außerdem gilt es, Folgendes zu beachten:
- In Südtirol gibt es einige Ausnahmen. Hier ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Ungeimpfte Kinder unter 18 Jahren in Begleitung eines vollständig geimpften Elternteils gelten als getestet, für sie gibt es zu den 2G-Regeln keine Beschränkungen.
- Bei der Einreise nach Italien muss ein digitales Anmeldeformular ausgefüllt werden, zudem braucht jeder einen negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder negativen Antigen-Test (max. 24 Stunden alt). Für Ungeimpfte gilt eine 5-tägige Quarantäne, Kinder unter 18 Jahren in Begleitung eines geimpften Elternteils ausgenommen.
Italien gilt in Deutschland als Hochrisikogebiet. Dementsprechend müssen ungeimpfte Rückreisende auch hier die Test- sowie Quarantänepflicht beachten, alle Rückkehrer müssen ein digitales Einreiseformular ausfüllen.
In Frankreich trotz Corona Skilaufen: Maske tragen und 3G-Pflicht
Alle Urlauber:innen ab 11 Jahren müssen in den Seilbahnen, beim Anstehen und in Innenräumen – auch von Hotels und Restaurants – eine Maske tragen. Eine medizinische Maske ist dazu ausreichend. Zudem gilt für alle ab 12 Jahren die 3G-Regel, es dürfen sich also nur Geimpfte, Genesene und Getestete in den Skigebieten bewegen.
Für Ein- und Rückreise gilt:
- Beim Einreisen muss der 3G-Nachweis vorgezeigt werden. Menschen über 65 Jahren brauchen spätestens 6 Monate nach der zweiten Impfung einen Booster. Wer nicht geimpft ist, muss einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Auch Frankreich wird als Hochrisikogebiet eingestuft, bei der Rückreise sind das digitale Einreiseformular sowie der negative Corona-Test und die 10-tägige Quarantäne für Ungeimpfte demnach Pflicht.
Skifahren in Tschechien und Nordamerika
Auch weitere Länder haben Corona-Maßnahmen für ihre Skigebiete verhängt:
- In Tschechien gilt 2G für alle ab 18 Jahren in Skigebieten, Hotels und Restaurants. Für 12 bis 17-Jährige ist 3G vorgeschrieben, Kinder unter 12 Jahren müssen keinen Nachweis erbringen. Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen Seilbahnen, Warteschlangen und Innenräumen. Einreise nur mit negativem PCR-Test, bei der Rückreise gelten die Regeln für Hochrisikogebiete.
- In die USA dürfen nur vollständig Geimpfte einreisen, zusätzlich ist ein negativer Corona-Test (Antigen oder PCR, max. 24 Stunden alt) nötig. In Innenräumen gilt eine Maskenpflicht, zum Teil auch an den Liften und beim Anstehen. Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden, in Restaurants wird oftmals ein Impfnachweis verlangt.
- Kanada lässt nur vollständig Geimpfte, die zusätzlich einen negativen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) vorweisen, ins Land. In den Skigebieten gelten Abstandsregeln sowie eine Maskenpflicht in Innenräumen und teilweise für Lifte und Warteschlangen. Impfausweise werden vielerorts kontrolliert, Ungeimpfte können in manchen Regionen auch mit einem negativen Test skilaufen.
Diese Regelungen können sich wegen des dynamischen Infektionsgeschehens jederzeit ändern. Man sollte sich also immer auf dem Laufenden halten. Wer gern auf die Piste möchte, für den ist Skifahren aber trotz Corona gut möglich – wenn die vor Ort geltenden Regeln beachtet werden.
Quellen:
Skifahren im Winter 2021/2022: So ist aktuell die Corona-Lage in: adac.de
Ticker Coronavirus: Aktuelle Lage in den Skigebieten in: skigebiete-test.de
Corona-Regeln in den Skigebieten: Das gilt in den einzelnen Ländern in: skigebiete-test.de