Schönheitsoperationen

Schönheitsoperationen werden von den Kassen als nicht medizinische Eingriffe definiert. Sie sind also keine Behandlungsmethoden, sondern kosmetische Maßnahmen – und dafür kommt die Kasse nicht auf. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn beispielsweise eine plastische Schönheitsoperation auch der Gesundheit dienlich ist, zahlt das auch die Krankenkasse. Der Eingriff wird dann als medizinisch notwendig angesehen. Ob ein solcher Eingriff auch eine medizinische Relevanz besitzt – also nach Definition der Leistungsregelungen der Krankenkassen notwendig ist – entscheiden nicht die behandelnden Ärzte, sondern der jeweilige medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse. Dort wird ein Gutachten erstellt, das im Einzelfall darüber befindet, ob ein bestimmter plastischer Eingriff einen medizinischen Mehrwert besitzt. Das ist von Befund zu Befund sehr unterschiedlich. Bei Brustvergrößerungen z.B. wird eine solche medizinische Notwendigkeit in der Regel festgestellt, wenn Missbildungen – angeboren oder als Resultat einer vorausgegangenen Krankheit – an den Brüsten vorhanden sind. Nasenoperationen werden wiederum genehmigt, wenn z.B. ein Schiefstand der Nasenscheidenwand das Atmen erschwert und eine Fettabsaugung wird von der Krankenkasse in den meisten Fällen bezahlt, wenn eine diagnostizierte, krankhafte Ansammlung von Fett vorliegt.