Pressekonferenz: Ethikrat gibt einstimmiges Votum zum Immunitätsausweis ab

Der Ethikrat hat in einer Pressekonferenz sein Votum zum Immunitätsausweis mitgeteilt – das Urteil ist einstimmig gefallen. 

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Lange hat man auf das Urteil des Deutschen Ethikrats zur Einführung der Immunitätsbescheinigung gewartet, nachdem Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im April den Rat um eine Einschätzung seines Vorschlags gebeten und damit eine hitzige gesellschaftliche Debatte ausgelöst hatte. Sorgen über das Missbrauchs- und Gefährdungspotential eines mit Freiheitsrechten verbundenen Immunitätsausweises dominierten bisher die Debatte. 

Deutscher Ethikrat stimmt gegen den Immunitätsausweis

„Für die einen sei es ein Freifahrtsschein für die anderen ein Vorbote einer Zweikassengesellschaft“ – mit diesen Worten hat die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Prof. Dr. Alena Buyx, die Pressekonferenz begonnen. Doch ausschlaggebend für die Entscheidung waren nicht ethische Gesichtspunkte. Die 24 Mitglieder des unabhängigen Sachverständigenrates haben sich aufgrund der unsicheren wissenschaftlichen Evidenzlage hinsichtlich der Immunität einstimmig gegen den Immunitätsausweis ausgesprochen.

Ethikrat vertritt zwei verschiedene Positionen

Trotz des geschlossenen Votums werden im Rat zwei verschiedene Positionen vertreten. Eine Gruppe des Ethikrates würde einer „anlass- und personenbezogenen“ Freigabe des Immunitätsausweises zustimmen, wenn gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zur Immunität nach einer Corona-Infektion vorliegen würden. Dies hätte den Zweck, Risikogruppen, wie Senioren in Altenheimen und Beschäftigte in Pflegeberufen, zu schützen.

Die zweite Gruppe lehnt den Immunitätsausweis aus ethischen Gründen ab – selbst dann, wenn es keine Unsicherheit über die Dauer der Immunität gäbe. Ein Immunitätsnachweis berge die Gefahr einer ungerechten Verteilung von Freiheiten und Pflichten, woraus eine Zweiklassengesellschaft entstehen könnte. Auch könnte es zu absichtlichen Ansteckungen und damit zu einem Anstieg der Infektionszahlen kommen, wenn der Zugewinn von Freiheiten an einer Immunität gebunden wäre.

Vorsitzende ruft Politik zur Ergreifung wichtiger Maßnahmen auf

Prof. Dr. Buyx gibt außerdem zu Bedenken, dass das Einsetzen von Ressourcen für die Einführung und Umsetzung eines Immununitätsnachweises nicht verantwortungsvoll sei. Stattdessen solle die Politik die Ressourcen für andere Maßnahmen einsetzen.

Dennoch betont die Vorsitzende des Ethikrates, dass für Angehörige und Kontaktpersonen von vulnerablen Gruppen ein „Nachweis der Nicht-Infektiosität“ durch PCR-Tests sinnvoll wäre. Eine staatliche Regulierung sei dafür jedoch nicht notwendig.

Die Vorsitzende des Ethikrates ruft abschließend die Politik zu einer koordinierten deutschlandweiten Erforschung der immunologischen Eigenschaften des Coronavirus und zur Regulierung zweifelhafter Antikörpertests auf, die im Netz angeboten werden.