„Pille danach“ – in Apotheken erhältlich

Aus der Serie: „Pille danach“ – die Verhütung für den Notfall

Die "Pille danach" ist in Apotheken erhältlich. Kritiker befürchten, dass Frauen nicht ausführlich beraten werden. Apotheker sehen hingegen einen großen Vorteil: Frauen müssen nach einer Verhütungspanne nicht erst zum Frauenarzt, sondern bekommen die Notfallpille schnell aus der Apotheke. Worauf Frauen bei der Beratung von einem Apotheker achten sollten und in welchen Fällen ein Termin beim Frauenarzt sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

Die Pille danach wird in Apotheken verkauft
Frauen müssen nach einer Verhütungspanne nicht zwangsläufig zu einem Gynäkologen. Die „Pille danach“ erhalten sie auch in Apotheken Foto: iStock

Seit 2015 können Frauen die „Pille danach“ in der Apotheke erhalten. Zuvor mussten sie zu einem Frauenarzt und sich dort ein Rezept ausstellen lassen. Das war ein großer Nachteil, da bei der „Pille danach“ jede Minute zählt. Optimal ist es, wenn sie in den nächsten 24 Stunden nach dem Geschlechtsakt angewendet wird. Die „ellaOne“ senkt in diesem Fall das Risiko für eine Schwangerschaft auf 0,9 Prozent.

"Pille danach" in Apotheke: schnell und unkompliziert

In (Notfall-) Apotheken erhalten Frauen das Präparat auch nachts und an Wochenenden – nämlich dann, wenn die meisten Verhütungspannen geschehen. Dadurch kann schnell einer ungewollten Schwangerschaft entgegengewirkt werden. Einige Frauenärzte kritisieren allerdings, dass Apothekern gynäkologisches Fachwissen fehle. Viele würden die Notfallpille unnötigerweise an Frauen verkaufen, da der Zyklusstand der Frau nicht abgefragt werde. Wenn der Eisprung bereits erfolgt ist, steht die Frau mit großer Wahrscheinlichkeit am Anfang eines neuen Zyklus, wenn die Eizelle erst heranreife. In diesem Fall wäre die „Pille danach“ überflüssig, da die Frau ohnehin nicht schwanger werden könne. Hat die Frau zufälligerweise parallel zum ungeschützten Geschlechtsverkehr einen Eisprung, kommt die „Pille danach“ zu spät, weil sich die befruchtungsfähige Eizelle bereits im Eierstock der Frau befindet.

Kritiker: „Pille danach“ in Apotheke nicht kaufen

Daher empfehlen viele Gynäkologen trotz Aufhebung der Rezeptpflicht weiterhin einen Frauenarzt aufzusuchen. Er kann Frauen über Alternativen zur „Pille danach“ aufklären, wenn etwa gerade ein ungünstiger Zyklusstand bei der Frau erreicht ist. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einer ungewollten Schwangerschaft mittels der „Spirale danach“ entgegenzuwirken. Sie verhindert mit einer Wahrscheinlichkeit von bis zu 99 Prozent eine Schwangerschaft. Der Frauenarzt kann sie der Patientin bis zu fünf Tage nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr einlegen.

„Pille danach“ in Apotheke: Frauen wünschen sich diskrete Beratung

Wie Ärzte unterliegen auch Apotheker der Schweigepflicht. In vielen Apotheken gibt es separate Räume, in denen eine diskrete Aufklärung erfolgen kann. Wesentliche Inhalte des Beratungsgesprächs sind:  

  • Wann hat der ungeschützte Geschlechtsverkehr stattgefunden?
  • Nehmen Sie aktuell Medikamente?
  • Haben Sie chronische Krankheiten?

Beim Verkauf der „Pille danach“ gelten Vorschriften: Mädchen unter 14 Jahren müssen eine Einverständniserklärung ihrer Eltern vorlegen. Die betroffene Frau sollte persönlich in der Apotheke anfragen und nicht ihren Partner oder die beste Freundin schicken. Zuletzt sollte das Präparat tatsächlich nur im akuten Notfall nachgefragt werden und nicht provisorisch, um das Mittel im „Fall der Fälle“ zuhause vorrätig zu haben.