Pflegegrad erfolgreich hochstufen

Pflegebedürftige Menschen erhalten je nach Pflegegrad Unterstützung aus der Pflegekasse. Verändert sich der Gesundheitszustand, sollte auch die Einstufung des Pflegegrades angepasst werden. Hier erfahren Sie, wie man den Pflegegrad erfolgreich hochstuft und was Sie beachten müssen.

Ältere Frau sitzt am Tisch und kontrolliert Rechnungen
Steigt die Pflegebedürftigkeit, muss auch der Pflegegrad angepasst werden Foto: iStock/PeopleImages
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Seit der Pflegereform 2016/2017 gibt es eine neue Regelung für die Einstufung des Pflegegrads. Pflegebedürftige Menschen mit Einschränkungen im Alltag werden jetzt in fünf Pflegegrade eingeteilt und erhalten dementsprechend Leistungen aus der Pflegekasse. Die verschiedenen Pflegegrade von 1 bis 5 sollen dafür sorgen, dass Menschen die für ihre Einschränkungen und Erkrankungen nötigen Hilfen erhalten können. Doch das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ist nicht in Stein gemeißelt. Voranschreitende Krankheiten, zunehmend starke Demenz oder neu hinzukommende Krankheitsbilder können dazu führen, dass die Mittel aus dem bisherigen Pflegegrad nicht mehr ausreichen. Wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen verschlechtert, ist nämlich oft mehr Hilfe nötig – und deshalb auch mehr Geld.

Pflegestufe erhöhen: Wie beantrage ich einen höheren Pflegegrad und wer legt ihn fest?

Wenn man der Ansicht ist, dass mehr Pflege benötigt wird, oder auch das Pflegepersonal von Heim oder Pflegedienst darauf aufmerksam machen, sollte man einen höheren Pflegegrad beantragen. Dafür reicht ein formloser Brief an die Pflegekasse, mit der Bitte um Höherstufung. Diese wird dann ein Formular schicken, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Kann die Pflegekasse die Höherstufung nicht nach Aktenlage genehmigen, kommt es in der Regel zu einer erneuten Begutachtung durch den MDK (Medicproof bei Privatversicherten). Diese erfolgt nach denselben Kriterien wie eine Erstbegutachtung anhand von den sechs Modulen. Ergibt die Gesamtpunktzahl aus der Begutachtung einen höheren Pflegegrad, wird dieser auch bewilligt.

Tipps für die erfolgreiche Höherstufung des Pflegegrads

Bei Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim oder von einem Pflegedienst betreut werden, gibt es in der Regel eine Pflegedokumentation, mit der sich der erhöhte Bedarf gut begründen lässt. Deshalb klappt die Höherstufung dann meistens ohne Probleme. Pflegende Angehörige sollten sich daran ein Beispiel nehmen und vor einem Höherstufungsantrag überlegen, wie er zu begründen ist und in welchen Bereichen sich der Gesundheitszustand des Gepflegten verschlechtert beziehungsweise der Pflegeaufwand erhöht hat. Ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch kann dabei eine wertvolle Unterstützung sein. 

Ist eine Zurückstufung des höheren Pflegegrads möglich?

Zwar kommt es selten vor, aber theoretisch ist es möglich, dass ein Pflegegrad bei einer neuen Begutachtung zurückgestuft oder aberkannt wird. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn sich durch eine Behandlung oder Reha Fähigkeiten des Pflegebedürftigen verbessert haben. Im Zweifel sollte man sich vor der Antragstellung fachlich beraten lassen.

Pflegegrad online berechnen

Hilfreich kann ein Pflegegradrechner sein, den es etwa beim Sozialverband VdK unter www.vdk.de, Suchwort „Pflegegradrechner“, gratis zum Download gibt.

Pflegegrad abgelehnt: Wer kann mir helfen?

Lehnt die Pflegekasse die Höherstufung ab, kann innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Für die Fristwahrung genügt zunächst ein kurzer Brief, die Begründung kann nachgereicht werden. Ist auch der Widerspruch erfolglos, bleibt noch der Weg vor Gericht.

Unser Tipp: Pflegehilfsmittel kostenfrei ins Haus bekommen

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