Pflegegrad 5: So viel Geld steht Betroffenen zu
Welche Leistungen bekommt eine Person mit Pflegegrad 5? Und welche Voraussetzungen muss ein Pflegebedürftiger für diese Einstufung erfüllen? Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Pflegegrad 5.
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Beim Pflegegrad 5 handelt es sich um den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit, für den Versicherte die umfangreichste Leistung aus der Pflegekasse erhalten. Die Einordnung bedeutet, dass der Pflegebedürftige schwerste Beeinträchtigungen im körperlichen, psychischen und kognitiven Bereich hat.
Pflegegrad 5: Was sind die Voraussetzungen?
Um den Pflegegrad 5 zu erhalten, muss zuerst ein Antrag an die Pflegekasse gestellt werden.
Den Pflegegrad 5 bescheinigt die Pflegekasse Personen mit „schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Nach dem neuen Begutachtungssystem muss der:die Antragsteller:in 90 bis 100 Punkte bekommen, um in den Pflegegrad 5 eingestuft zu werden.
Zum Vergleich:
Pflegegrad 1: 12,5 bis 27 Punkte
Pflegegrad 2: 27 bis 47,5 Punkte
Pflegegrad 3: 47,5 bis 70 Punkte
Pflegegrad 4: 70 bis 90 Punkte
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Nach der Antragstellung prüft ein Gutachter des Medizinischen Notdienstes (MD, bei gesetzlich Versicherten) oder von Medicproof (bei privat versicherten Personen) den Pflegebedarf des:der Antragsteller:in. Neben körperlichen Beeinträchtigungen fragt der Gutachter nach der aktuellen Pflege- und Wohnsituation sowie nach genutzten Hilfsmitteln.

Zur Bewertung der Selbstständigkeit des Antragstellers nutzt der Gutachter das „neue Begutachtungsassessment (NBA)“. Die Fragen daraus sind in die folgenden sechs Module unterteilt:
Mobilität: Wie gut kann sich ein Mensch fortbewegen oder seine Körperhaltung ändern? (10 Prozent Gewichtung)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Verstehen, Reden, zeitliche und örtliche Orientierung (15 Prozent Gewichtung)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Ängste, Sinnestäuschungen und Aggressionen),
Selbstversorgung (Selbst essen, sich selbst waschen)
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Selbstständig Medikamente einnehmen, Erkennen von Risiken),
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gestaltung des Tagesablaufs und soziale Kontakte pflegen)
Für jedes Modul werden zwischen 0 und 100 Punkte vergeben, wobei 100 für den höchsten Grad von Unselbstständigkeit steht. Die Module werden prozentual unterschiedlich gewichtet. Die so errechnete Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad.

Pflegegrad 5: Geldleistungen 2022
Pflegegeld: 901 Euro stehen Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 bei der Versorgung durch Angehörige oder Freunde zu Hause zu.
Pflegesachleistungen: Personen mit Pflegegrad 5 erhalten 2.095 Euro im Monat, wenn sie professionell durch einen ambulanten Pflegedienst betreut werden.
Stationäre Pflege: 2.005 Euro erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5, die vollstationär in einem Pflegeheim leben und dort gepflegt werden. Der EEE (einrichtungseinheitliche Eigenanteil), der selbst zugezahlt werden muss, um die Heimkosten zu decken, ist seit dem 01.01.2017 für alle Bewohner einheitlich. Zuvor war er abhängig vom Pflegebedarf.
Pflegegrad 5: Wie viel Geld steht Pflegebedürftigen noch zu?
Neben dem Pflegegeld und Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen noch weitere Geldleistungen in Anspruch nehmen:
Entlastungsbeitrag
Seit Januar 2017 steht Pflegebedürftigen ein einheitlicher monatlicher Betrag von 125 Euro für Entlastungsleistungen zu. Mit diesem Beitrag dürfen pflegebedürftige Personen
einen Alltagsbegleiter finanzieren
eine Haushaltshilfe beschäftigen
die Kosten für die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe zahlen, die sie geistig und körperlich schulen soll
Kurzzeitpflege
Wenn ein Mensch mit Pflegegrad 5 nach einem Krankenhausaufenthalt Kurzzeitpflege benötigt, bekommt er dafür einen Zuschuss von 1.774 Euro für bis zu 28 Tage. Zusätzlich bekommt er während der Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes (450,50 Euro im Monat).
Wird der Anspruch auf Kurzzeitpflege im laufenden Jahr nicht genutzt, haben Pflegebedürftige das Recht, den ungenutzten Anteil auf die Verhinderungspflege zu legen und so bis zu 2.418 Euro für bis zu sechs Wochen pro Jahr zu bekommen.

Verhinderungspflege
Anspruch auf einen Zuschuss von 1.612 Euro durch professionelle Pflegekräfte für bis zu 28 Tage im Jahr haben Pflegebedürftige, wenn die pflegenden Angehörigen krank oder im Urlaub sind.
Wer die Verhinderungspflege bei Krankheit von pflegenden Angehörigen im laufenden Jahr nicht nutzt, hat sogar Anspruch auf bis zu 3.224 Euro für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr.
Während der Verhinderungspflege bekommen Personen mit Pflegegrad 5 bis zu sechs Wochen lang die Hälfte ihres Pflegegeldes (450,50 Euro).
Tages- und Nachtpflege
1.995 Euro im Monat erhalten Menschen mit Pflegegrad 5 für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege. Dabei wird der Pflegebedürftige entweder nur tagsüber oder nur nachts in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung betreut.
Zuschuss für Medizinische Hilfsmittel
Pflegebedürftigen stehen zudem folgende Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel zu:
40 Euro monatlich für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (Einweghandschuhe, Mundschutz)
einmalig 10, 49 Euro für den Anschluss
monatlich 18,36 Euro für den Betrieb eines Notrufsystems
Zuschüsse für Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelkatalog
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Zuschüsse für Wohnungsumbau und Senioren-WGs
Maximal 4.000 Euro stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 einmalig für den altersgerechten Wohnungsumbau zu. Dazu gehören zum Beispiel der Umbau der Badewanne zu einer Dusche und der Einbau eines Treppenlifts.
Außerdem steht Wohngruppen ein einmaliger Gründungszuschuss von 2.500 Euro für höchstens vier Pflegebedürftige zu. Für die Anstellung einer Organisationskraft stehen den Bewohnern monatlich 214 Euro pro Person zu.
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pfleger haben den Anspruch auf die Teilnahme an Pflegekursen der Pflegekasse. Außerdem haben Pflegebedürftige und deren Angehörigen Anspruch auf Beratung bezüglich der speziellen Versorgung im Pflegegrad 5.
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