Pflegegrad 4: Wie viel Geld steht Pflegebedürftigen zu?

Welche Voraussetzung muss eine Person haben, um den Pflegegrad 4 zu bekommen? Wer erstellt ein Gutachten und welche Gelder stehen Pflegebedürftigen zu? Hier finden Sie alle wichtigen Infos.

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Seit dem 01.01.2017 gibt es statt den bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Dabei handelt es sich um ein System zur Bewertung der Selbstständigkeit und Pflegebedürftigkeit einer Person. Je nach Zuordnung in einen der Pflegegrade erhalten Antragsteller einen entsprechenden Geldbetrag aus der Pflegeversicherung. Den Pflegegrad 4 bekommen Menschen mit „schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Vor der Zuordnung müssen Pflegebedürftige zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen.

So wird der Pflegegrad 4 ermittelt

Nach der Beantragung prüft ein Gutachter die Selbstständigkeit des Antragstellers. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Gutachter vom Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten von MEDICPROOF. Er befragt den Antragsteller und dessen Angehörige zu körperlichen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen.

Stift und Checkliste
Der Gutachter prüft die Selbstständigkeit des Antragstellers mithilfe von sechs Bewertungsmodulen Foto: iStock/ninuns

Zur Bewertung der Selbstständigkeit des Antragstellers zieht der Gutachter sechs Module heran. Für jedes Modul vergibt er Punkte, die unterschiedlich gewichtet werden. Die Punkteskala reicht von 0 bis 100, wobei 100 für den höchsten Grad der Unselbstständigkeit steht. Die sechs Module beinhalten diese Bereiche:

  • Mobilität: Wie gut kann eine Person sich alleine fortbewegen (10 Prozent Gewichtung)

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Reden und Verstehen sowie örtliche und zeitliche Orientierung (15 Prozent Gewichtung der Punkte aus Modul 2 oder 3. Der höhere Wert fließt in die Bewertung ein)

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Aggressionen, Sinnestäuschungen und Ängste

  • Selbstversorgung: Kann die Person sich selbst waschen, anziehen und eigenständig essen? (40 Prozent Gewichtung)

  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Kann der Antragsteller eigenständig Medikamente einnehmen, Arzttermine wahrnehmen und Risiken einschätzen? (20 Prozent Gewichtung)

  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann die Person den eigenen Alltag planen und gestalten und soziale Kontakte pflegen? (15 Prozent Gewichtung)

Anhand der Bewertung und Gewichtung erfolgt die Zuordnung des Antragstellers in einen der fünf Pflegegrade. Wenn Angehörige der Meinung sind, dass Pflegebedürftige dem falschen Grad zugeordnet wurden, können sie innerhalb eines Monats nach der Einstufung Widerspruch einlegen und eine erneute Begutachtung fordern.

Pflegegrad 4: Das sind die Voraussetzungen

Pflegegrad 4 bekommen Personen, die bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 70 und 90 Punkten erhalten. Pflegebedürftige, die vor der Umstellung auf die Pflegegrade die Pflegestufe 2 oder 3 hatten, bekommen automatisch und ohne erneute Begutachtung den Pflegegrad 4. Der Umfang der Leistungen bleibt dank des Bestandsschutzes mindestens gleich. 

Zum Vergleich:

Pflegegrad 4: Wieviel Geld steht den Antragsstellern zu?

Erfüllt der Antragsteller die Voraussetzungen für die Einstufung in den Pflegegrad 4, erhält er folgende Leistungen:

Pflegegeld: Monatlich 728 Euro im Monat, wenn Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden.

Pflegesachleistungen: 1.612 Euro pro Monat erhalten Personen mit Pflegegrad 4, die zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden.

Stationärer Leistungsbetrag: 1.775 Euro für Pflegebedürftige, die in einer Einrichtung (Pflegeheim) leben und gepflegt werden.

Entlastungsbeitrag für Pflegebedürftige der Stufe 4

Zusätzlich steht Pflegebedürftigen ein Entlastungsbeitrag von 125 Euro im Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Dazu gehören:

  • Teilnahme an Betreuungsgruppen

  • einen Alltags- oder Einkaufsbegleiter bezahlen

  • eine Haushaltshilfe beschäftigen

Wenn ein:e Pflegebedürftige:r die 1.612 Euro Sachleistungen nicht voll in Anspruch nimmt, darf er 40 Prozent (bis zu 644,80 Euro) davon für weitere Entlastungs- und Betreuungsleistungen verwenden.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

Mit Kurzzeitpflege ist die vollstationäre Unterbringung in einem Heim (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt) für einen begrenzten Zeitraum gemeint. Für 28 Tage im Jahr stehen einem Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 4 bis zu 1.612 Euro für Kurzzeitpflege zu.

Sind die pflegenden Angehörigen selbst krank oder im Urlaub, haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 Anspruch auf Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte. Für vier Wochen pro Jahr stehen ihnen dafür 1.612 Euro zur Verfügung.

Pflegegrad 4: Tages- und Nachtpflege

Monatlich 1.612 Euro erhalten Personen mit Pflegegrad 4 für die Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Pflegeleistung. Teilstationär heißt, dass der:die Pflegebedürftige nur tagsüber oder nur nachts und weniger als 24 Stunden in einem Pflegeheim, Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung betreut wird.

Pflegehilfsmittel für Pflegebedürftige der Stufe 4

40 Euro im Monat stehen Personen mit Pflegegrad 4 für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu. Dazu gehören Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutz und Mundschutz. Für den Anschluss eines Hausnotrufsystems bekommen Pflegebedürftige einen Zuschuss von einmalig 10,49 Euro, für den Betrieb stehen ihnen monatlich 18,36 Euro zu. Zudem haben sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet sind.

Tipp: Einmalhandschuhe & Co. kostenfrei zustellen lassen

Keine Einmalhandschuhe mehr? Und die Betteinlagen sind auch aus? Wir empfehlen Ihnen die monatlich kostenfreie Pflegehilfsmittel-Box von Curablu. Wer pflegebedürftig ist und eine Pflegestufe hat, zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft lebt, dem stehen Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzbekleidung (Schürzen und Mundschutz) sowie Desinfektionsmittel für Hände und Flächen gesetzlich kostenfrei zu. Das Hamburger Unternehmen liefert diese Hilfsmittel in einer Box an Sie aus – nach Ihrem Bedarf zusammengestellt und ohne Versandkosten.

Zuschuss für die Wohnraumanpassung

Ein einmaliger Zuschuss von bis zu 4.000 Euro steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 zum Wohnraumumbau zur Verfügung. Damit können sie einen Treppenlift einbauen oder die Badewanne zu einer barrierefreien Dusche umbauen.

Senioren-WGs und Wohngruppen

In ambulanten Wohngruppen oder Senioren-WGs erhalten höchstens vier der dort lebenden pflegebedürftigen Personen bis zu 4.000 Euro Förderung für den altersgerechten Umbau. Zusätzlich steht maximal vier Bewohnern des Pflegegrads 4 ein Gründungszuschuss von je 2.500 Euro sowie ein Zuschuss für die Bezahlung einer Organisationskraft von monatlich 214 Euro zu.

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