Pflegegrad 3: Diese Leistungen stehen Ihnen zu
Der Pflegegrad 3 ist einer von fünf Pflegegraden. Wann er vergeben wird und welche Leistungen Ihnen im Pflegegrad 3 zustehen.
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Seit dem 1. Januar 2017 gibt es keine Pflegestufen (0 bis 3) mehr, sondern fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad 3 wird definiert als „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Die Bewertung erfolgt nach einem Punkte- und Gewichtungssystem. Vergibt der Gutachter mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte, erhält eine versicherte Person den Pflegegrad 3 und den Anspruch auf entsprechende Pflege- und Betreuungsleistungen.
Zum Vergleich:
Pflegegrad 1: 12,5 bis 27 Punkte
Pflegegrad 2: 27 bis 47,5 Punkte
Pflegegrad 3: 47,5 bis 70 Punkte
Pflegegrad 4: 70 bis 90 Punkte
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Wer erhält nach der Umstellung die Pflegegrad 3?
Versicherte Personen, die zum 31.12.2016 bereits die Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder die Pflegestufe 2 erhalten haben, erlangen automatisch den Pflegegrad 3 und sind dabei nicht schlechter gestellt als vorher. Das heißt, alle Versicherten mit den Pflegestufen 1 oder 2 behalten ihre bisherigen Leistungen und müssen nicht erneut begutachtet werden.

Pflegegrad 3: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz ist die Voraussetzung für zusätzliche Leistungen der Pflegekasse. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sind nicht mehr in der Lage, alltägliche Dinge zu verrichten. Es ist nicht nur ein hohes Maß an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung erforderlich, sondern auch im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht Hilfebedarf. Davon betroffen sind vor allem Menschen mit einer Demenzerkrankung oder geistiger Behinderung.
Wie wird der Pflegegrad 3 ermittelt?
Um den Pflegegrad 3 und die damit verbundenen Pflege- und Betreuungsleistungen zu erhalten, müssen versicherte Personen zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse einreichen.
Die Einteilung in einen Pflegegrad erfolgt anschließend durch Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) (bei gesetzlich Versicherten) und Medicproof (medizinischer Dienst der privaten Krankenversicherungen). Mithilfe eines Fragebogens wird in sechs verschiedenen Modulen der Grad der Selbstständigkeit beurteilt.
Folgende 6 Bereiche werden untersucht:
Mobilität (Wie gut kann sich ein Mensch alleine fortbewegen oder Treppen steigen),
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Verstehen, Reden, Erkennen von Risiken),
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Ängste und Aggressionen),
Selbstversorgung (Selbst essen, sich selbst waschen),
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Selbstständig Medikamente einnehmen, Erkennen von Risiken)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gestaltung des Tagesablaufs und soziale Kontakte pflegen)
Während der Begutachtung vergibt der Gutachter für jeden der Aktivitätsbereiche zwischen 0 und 100 Punkten, wobei 100 Punkte dem höchsten Grad der Unselbstständigkeit entsprechen.
Sind mit Auswertung der Gesamtpunktzahl die Bedingungen erfüllt, erhalten die Versicherten einen Bescheid ihrer Kasse mit der Anerkennung des Pflegegrads 3.
Pflegegrad 3: Wie hoch sind die Geldleistungen?
Wurde einer pflegedürftigen Person der Pflegegrad 3 zugesprochen, erhält sie durch die Pflegeversicherung folgende Leistungen:
545 Euro Pflegegeld monatlich, wenn sie von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird,
1.363 Euro Euro Pflegesachleistungen monatlich, wenn die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird,
1..298 Euro teilstationäre Pflege, privat oder gewerblich, mit Pflegegeld/ Pflegesachleistung kombinierbar oder
1.262 Euro monatlich, wenn die Pflege vollstationär, also in einem Heim, erfolgt.
Betroffene, die bisher Pflegestufe 2 hatten und nun die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 erfüllen, erhalten so 87 Euro mehr pro Monat. An Demenz erkrankte Personen, die professionelle Hilfe von ambulanten Pflegediensten bekommen, erhalten sogar bis zu 609 Euro mehr monatlich.
Nimmt die Pflegebedürftigkeit zu, kann jederzeit eine erneute Begutachtung zur Einstufung in einen höheren Pflegegrad beantragt werden.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Ist ein Hilfsbedürftiger mit Pflegegrad 3 nach einem Krankenhausaufhalt noch auf eine professionelle Kurzzeitpflege (z.B. in einem Pflegeheim) angewiesen, erhält er von seiner Pflegekasse einen Zuschuss von maximal 1.774 Euro (bis zu acht Wochen).
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3
Pflegende gehen oft an die Grenzen der eigenen Belastbarkeit. Dank der Verhinderungspflege können sie sich Erholungspausen gönnen. Versicherte bekommen einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro für höchstens vier Wochen im Jahr. Außerdem bietet die Pflegekasse Schulungen für Pflegepersonen an, die auch zu Hause stattfinden können.
Betreuungen und Entlastungsleistungen im Pflegegrad 3
Den neuen „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3 ebenfalls beanspruchen.
Zum Vergleich: Bisher lag der Betrag bei 104 Euro, in Sonderfällen bei 208 Euro.
Leistungen, die den Pflege- und Hilfsbedürftigen mit dem Entlastungsbeitrag zustehen:
Teilnahme an Betreuungsgruppen
Besuchsdienste, einen Alltagsbegleiter oder Einkaufshilfen
Haushaltshilfen
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben zusätzlich Anspruch auf:
Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Zuschüsse für ein Hausnotrufsystem (einmalig 10,49 Euro Anschlussgebühren und monatlich 18,36 Euro für den Betrieb)
Pflegehilfsmittel im Wert von maximal 40 Euro (Desinfektionsmittel, Handschuhe, Bettschutzeinlagen)
Pflegehilfsmittel (Gehhilfen, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Hörhilfen, Mobilitätshilfen, Toilettenstühle ect.) Ein vollständiges Hilfsmittelverzeichnis finden Sie hier.
Im Falle der häuslichen Pflege haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel. Wir empfehlen, diese am besten regelmäßig anliefern zu lassen – damit immer genug vorrätig ist. Das Hamburger Unternehmen Curablu bietet Betroffenen den kostenfreien Versand einer Pflegehilfsmittel-Box an. Wer eine Pflegestufe hat und zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft lebt, kann so monatlich kostenfrei mit Desinfektionsmittel, einfacher Schutzbekleidung (Schürze und Mundschutz), Einmalhandschuhen und Bettschutzeinlagen versorgt werden.
Zuschüsse für Wohnraumanpassung
Für einmalig 4.000 Euro gewährleistet die Pflegekasse ein barrierefreies Zuhause, bspw. durch die Installation eines Treppenlifts und den Umbau einer Badewanne in eine Dusche.
Wohngruppenförderung
Bis zu vier Bewohner haben Anspruch auf einen einmaligen Gründungszuschuss von jeweils 2.500 Euro sowie einen monatlichen Zuschuss zur Beschäftigung einer Organisationskraft von jeweils 214 Euro.
Beratung- und Beratungsbesuche
Zum Leistungsumfang bei Pflegegrad 3 gehören außerdem die Übernahme der Kosten für die Beratung von Menschen zu ihrer besseren pflegerischen Versorgung oder zum altersgerechten Wohnraumumbau. Auch Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte sind inbegriffen.
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
Seit 2017 sind Pflegekassen dazu verpflichtet, den Angehörigen und ehrenamtliche Pflegepersonen von Hilfsbedürftigen kostenlose Pflegekurse anzubieten.
Wie legt man Widerspruch gegen Pflegegrad 3 ein?
Angehörige von Pflegebedürftigen haben das Recht, Widerspruch gegen Pflegegrad 3 einzulegen; dieser muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids der Pflegekasse erfolgen.
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