Pflegegrad 2: Leistung und Voraussetzungen
Wem wird der Pflegegrad 2 zugewiesen? Und welche Sach- und Geldleistungen stehen den Antragsstellern zu? Alle wichtigen Antworten rund um die Pflegestufe 2.
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Der Pflegegrad 2 steht Menschen zu, die in ihrem Alltag stark beeinträchtigt sind. Entsprechend hoch sind die Sach- und Geldleistungen, die die Antragssteller und ihre Angehörigen bekommen.
Bei Pflegegraden handelt es sich um Kategorien zur Bewertung der Pflegebedürftigkeit eines Menschen. Entsprechend dieser Kategorisierung bekommen pflegebedürftige Personen Geld aus der Pflegeversicherung. Zum 01.01.2017 trat das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die fünf neuen Pflegegrade ersetzen seitdem die drei Pflegestufen. Die Einteilung in die Pflegegrade richtet sich nach der Selbstständigkeit der Antragsteller.
Begutachtung zur Einstufung in einen Pflegegrad
Wer einen Antrag auf Pflegegrad stellt, wird begutachtet. Nach vorheriger Terminvereinbarung kommt ein Gutachter in die Pflegeeinrichtung oder die Wohnung des Antragstellers oder der Antragsstellerin. Bei gesetzlich Versicherten führt der Medizinische Dienst (MD) die Begutachtung durch, bei privatversicherten Personeni erfolgt die Begutachtung durch Medicproof. Die Gutachter prüfen, inwieweit der Antragsteller selbstständig ist in Bezug auf
körperliche
psychische,
und kognitive Beeinträchtigungen.
Idealerweise sind bei der Befragung Angehörige der pflegebedürftigen Person anwesend. Der Gutachter fragt nach der momentanen Pflegesituation, dem Gesundheitszustand und der Benutzung von Hilfsmitteln. Die anschließende Bewertung erfolgt mithilfe eines Punktesystems: Je unselbstständiger der:die Antragstellerin ist, desto mehr Punkte bekommt er:sie und desto höher ist der Pflegegrad. Die Punkteskala geht von 0 bis 100, wobei 100 der höchste Grad der Unselbstständigkeit ist.
Kriterien für den Pflegegrad 2 – Bewertung mit 6 Modulen
Mithilfe von sechs Modulen wird die Selbstständigkeit des Antragstellers bewertet. Pro Modul vergibt der Gutachter je nach Grad der Einschränkung Punkte, die unterschiedlich gewichtet werden:
Mobilität (10 Prozent Gewichtung)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent Gewichtung der Punkte aus Modul 2 oder 3. Der höhere Wert fließt in die Bewertung ein)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung (40 Prozent Gewichtung)
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent Gewichtung)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent Gewichtung)
Anhand dieser Bewertung und Gewichtung erfolgt die Zuordnung in einen der fünf Pflegegrade.
Wer vor der Umstellung auf die Pflegegrade die Pflegestufe 0 oder 1 hatte, dem wird nun automatisch und ohne erneute Begutachtung der Pflegegrad 2 zugewiesen.

Wann bekommt man den Pflegegrad 2?
Für die Einstufung in den Pflegegrad 2 muss der Gutachter zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermitteln. Diese Einordnung bestätigt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ des Antragstellers.
Zum Vergleich:
Pflegegrad 1: 12,5 bis 27 Punkte
Pflegegrad 2: 27 bis 47,5 Punkte
Pflegegrad 3: 47,5 bis 70 Punkte
Pflegegrad 4: 70 bis 90 Punkte
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Pflegegrad 2: Welche Leistungen erhält man 2022?
Personen mit Pflegegrad 2 bekommen monatlich 316 Euro Pflegegeld, wenn sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Werden sie von einem Pflegedienst versorgt, stehen ihnen sogenannte Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro im Monat zu.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, die vollstationär im Pflegeheim betreut werden, erhalten monatlich 770 Euro stationäre Leistungsbeiträge von der Pflegekasse.
Wenn Pflegebedürftige sowohl durch Angehörige als auch von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, ist eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich. Dabei verringert sich der Anspruch auf Pflegegeld um den Prozentsatz der nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.
Pflegegrad 2: Entlassungsbetrag für bestimmte Ausgaben
Zusätzlich steht Pflegebedürftigen aller Grade, die zu Hause gepflegt werden, ein einheitlicher Entlastungsbeitrag von bis zu 125 Euro im Monat zu. Diese Leistung ersetzt die bisherigen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Betrag ist zweckgebunden und steht Pflegebedürftigen deshalb nur für bestimmte Ausgaben zur Verfügung. Dazu gehören:
Teilnahme an einer Betreuungsgruppe
Beschäftigung einer Einkaufshilfe
Anstellung einer Haushaltshilfe/Putzhilfe
Vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege
Mitfinanzierung von Tages- und Nachtpflege
Alltagsbegleiter für Spaziergänge und Gespräche

Pflegestufe 2 enthält Geldleistungen für Wohnraumanpassung
Personen mit dem Pflegegrad 2 haben außerdem Anspruch auf einen Zuschuss zum Umbau für die Barrierefreiheit der Wohnung. Diese einmalige Leistung in Höhe von bis zu 4.000 Euro kann für Umbaumaßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts oder einer behindertengerechten Dusche genutzt werden.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
Einen Zuschuss von 1.612 Euro im Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen bekommen Personen mit Pflegegrad 2, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit verhindert ist und vertreten werden muss. Die Ersatzpflege muss durch professionelle Pflegekräfte oder entfernte Verwandte (nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert) erfolgen, um den Zuschuss zu erhalten.
Leistungen bei der Tages- und Nachtpflege
Monatlich 689 Euro erhalten Personen mit Pflegegrad 2 für Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Pflegeleistung. Teilstationär bedeutet, dass die pflegebedürftige Person zu bestimmten Zeiten (tagsüber oder nachts und weniger als 24 Stunden) in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung betreut, jedoch nicht stationär aufgenommen wird.
Zuschüsse bei der Kurzzeitpflege
Wenn ein Pflegebedürftiger nach einem Krankenhausaufenthalt Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim benötigt, stehen ihm bis zu 1.774 Euro im Kalenderjahr für bis zu acht Wochen zu.
Weitere Sachleistungen bei Pflegegrad 2
Die Pauschalförderung von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt monatlich 40 Euro. Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel. Für Einrichtung und Betrieb eines Hausnotrufsystems (technisches Pflegehilfsmittel) erhalten Personen mit Pflegegrad 2 monatlich 25,50 Euro. Außerdem haben sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelkatalog gelistet sind.
Bei Ihrer Pflege oder der eines Angehörigen sind die Pflegehilfsmittel schnell verbraucht. Wir empfehlen Ihnen die monatliche Anlieferung der Pflegehilfsmittel-Box von Curablu. Die Box enthält Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz, Desinfektionsmittel und Betteinlagen – nach Ihren Bedürfnissen zusammengestellt. Sie können die Curablu-Box monatlich kostenfrei beziehen, sofern die zu pflegende Person eine Pflegestufe hat und zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft lebt.
Kostenlose Pflegeberatung
Gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung haben Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung bekommen oder einen Antrag darauf gestellt haben. Pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen steht ebenfalls Pflegeberatung zu. Angehörige können außerdem an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen, die die Pflegekasse anbietet.
Pflegegrad 2: Zuschüsse für Senioren-WG's
Wenn Versicherte in einer ambulanten Wohngruppe oder einer Senioren-Wohngemeinschaft leben möchten, stehen maximal vier Bewohnern ein Gründungszuschuss von jeweils 2.500 Euro und ein Zuschuss für die Anstellung einer Organisationskraft von monatlich 214 Euro zu.
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