Pflege, Betreuung, Unterstützung: So sind Sie garantiert in sicheren Händen

Ist eine Betreuung erforderlich, bekommen Pflegebedürftige Unterstützung vom Staat. Wie oft die Betreuerin oder der Betreuer zu Ihnen nach Hause kommt, wird von Fall zu Fall und mit Ihnen zusammen entschieden
Ist eine Betreuung erforderlich, bekommen Pflegebedürftige Unterstützung vom Staat. Wie oft die Betreuerin oder der Betreuer zu Ihnen nach Hause kommt, wird von Fall zu Fall und mit Ihnen zusammen entschieden

Was passiert, wenn ich einfach nicht mehr kann? Über kein anderes Thema kursieren so viele Mythen, verdrehte Wahrheiten und Märchen wie über die Betreuung. Was passiert wirklich, wenn es ohne fremde Hilfe nicht mehr geht? Klaus Förter-Vondey, Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer, klärt auf.

Die meisten Anregungen für eine Betreuung kommen von Krankenhäusern. Aber auch von Verwandten oder dem behandelnden Arzt, der nach einigen Fragen zu dem Ergebnis gelangt, dass seine Patientin Hilfe benötigt. Dann wird aus einem mehr oder weniger normalen Besuch beim Doktor ein behördlicher Vorgang, der darin endet, dass der Patientin ein Betreuer zugewiesen wird. Doch was geschieht da eigentlich genau?

Was meint der Arzt eigentlich, wenn er sagt, ich bräuchte einen Betreuer?

Klaus Förter-Vondey: Damit meint er, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Entweder ganz allgemein oder auch im Hinblick auf bestimmte Bereiche. Wenn es Ihnen beispielsweise nicht mehr gelingt, Ihre Versorgung mit Lebensmitteln zu überblicken und zu organisieren. Oder wenn Sie auf Medikamente angewiesen sind, es aber nicht mehr schaffen, sich um Ihre medizinische Versorgung zu kümmern. Oder wenn Sie schlicht Ihre Finanzen nicht mehr im Griff haben.

Klaus Förter-Vondey, Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer
Klaus Förter-Vondey, Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer Foto: privat

Was macht der Betreuer genau?

Er unterstützt Sie in dem speziellen Lebensbereich, in dem Sie Hilfe benötigen. Er übernimmt beispielsweise gegenüber Banken, der Krankenkasse oder auch dem Finanzamt für Sie mit Verantwortung.

Was ist mit körperlicher Pflege?

Dafür ist der Pflegedienst zuständig.

Aber was ist, wenn ich mich noch für selbstständig genug halte? Kann ich die Betreuung dann verweigern?

Spricht beispielsweise der Chefarzt des Krankenhauses nur eine Empfehlung aus, liegt es bei Ihnen, ob Sie sich Hilfe suchen. Wendet sich aber jemand an das zuständige Gericht, wird ein Amtsermittlungsverfahren eingeleitet. Bei einer Anregung - egal von wem - muss das Gericht prüfen, ob die Sorge berechtigt ist. Dann können Sie sich nicht weigern und müssen die Amtsermittlung zulassen.

Was passiert dann konkret?

Es besucht Sie ein Gutachter zu Hause. Er schreibt einen Bericht: Ist eine Betreuung erforderlich? Wenn ja, in welchen Lebensbereichen? Dazu zählen Gesundheitssorge, Finanzen, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten. Das Gericht prüft, ob Paragraf 1896 des BGB greift. Sie können nur rechtlich betreut werden, wenn eine Krankheit oder Behinderung vorliegt. Dann wird ein Gutachten erstellt und ein Betreuer vorgeschlagen.

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Foto: curablu

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Und wenn ich dennoch absolut keinen Betreuer will?

Ihre Einwilligung ist nicht notwendig. Das Gericht kann den Betreuer durchsetzen. Auch gegen Ihren Willen. Und wenn das Gericht und der Betreuer der Meinung sind, Sie sind eine akute Gefahr für sich oder andere, etwa bei Selbstmord-Gedanken oder aggressivem Verhalten, kann man Sie sogar gegen Ihren Willen in eine psychiatrische Klinik einweisen.

Was ist, wenn ich in einer Vollmacht einen Betreuer bestimmt habe?

Das Gericht versucht, Ihrem Wunsch zu folgen. Aber auch hier wird erst geprüft, ob Ihr Wunsch-Betreuer wirklich geeignet ist. Das soll verhindern, dass jemand Ihre Lage zu seinem Vorteil ausnutzt. Ist Ihr Wunsch-Betreuer beispielsweise hoch verschuldet, wird man ihm kaum Ihre Finanzen anvertrauen.

Aber ist man bei der Familie nicht in jedem Fall sicherer und besser aufgehoben?

 

Woran viele nicht denken: Der rechtliche Betreuer muss Rechenschaft ablegen, Genehmigungen vom Gericht einholen und sich auch kontrollieren lassen. Geben Sie aber einer Vertrauensperson privat eine Vorsorgevollmacht, ist das ein Blankoscheck, da kontrolliert niemand! Sie sollten sich deshalb schon sehr sicher sein, ob Ihr Vertrauen gerechtfertigt ist. Deshalb rate ich jedem: Überlegen Sie sich frühzeitig, was Sie im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit wollen, und ordnen Sie diese Angelegenheit, so lange Sie es selbst können.

Muss sich der Betreuer mit meiner Familie absprechen?

Ein guter Betreuer tut das. Seine Aufgabe ist es, Sie in Ihrem Lebensumfeld zu unterstützen, darum sollte er sich mit Ihren Angehörigen absprechen. Eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht aber nicht. Nicht in allen Familien geht es harmonisch zu. Wünschen Sie etwa keinerlei Kontakt zu Ihren Kindern oder Geschwistern, wird der Betreuer das berücksichtigen.

Aber wer überwacht denn dann die tägliche Arbeit des Betreuers?

Noch einmal: Der Betreuer soll Sie lediglich in Ihrem täglichen Leben unterstützen. Ihn dabei zu kontrollieren, ist somit Ihre Aufgabe. Denn Sie bestimmen immer noch selbst über Ihr eigenes Leben. Niemand sonst.

Betreuung oder Pflege zu Hause - Vertrauen zwischen Betreuer und Betreutem ist wichtig
Die Aufgabe eines Betreuers ist es, Sie in Ihrem Lebensumfeld zu unterstützen. Dies kann auch schwierige Entscheidungen betreffen, etwa bezüglich Ihrer Medikamente oder eines Umzugs ins Pflegeheim. Darum sind Vertrauen und Kommunikation sehr wichtig Foto: Fotolia

Aber wie weit gehen die Rechte des Betreuers? Bin ich denn nicht entmündigt?

Nein! Heute wird niemand mehr entmündigt. Der Betreuer muss Sie bei dem unterstützen, was Sie selbst wollen, Sie aber auch vor Schaden bewahren. Große, einschneidende Entscheidungen darf der Betreuer nur mit gerichtlicher Genehmigung für den entsprechenden Einzelfall vornehmen. Das gilt für Wohnungskündigung, Umzug ins Heim, Testaments-Angelegenheiten, Operationen etc. oder auch die Gabe starker Medikamente. Wenn es also ernst wird, Sie vielleicht ins Heim umziehen müssen und der Betreuer Ihr Haus verkaufen will, um die Kosten zu bezahlen, kann er nicht einfach den Immobilienmakler anrufen.

Doch was kann ich tun, wenn ich dem Betreuer nicht vertraue?

Dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich an das Betreuungsgericht zu wenden. Dieses muss prüfen, ob an der Beschwerde etwas dran ist. Der Betreuer muss sich zur Sache äußern. Das Gericht prüft die Sachlage. Der Betreuer kann aus der Pflicht entlassen und ein neuer Betreuer ernannt werden.

Und bis zur Entscheidung des Gerichts bin ich weiterhin dem Betreuer ausgeliefert?

Wenn Sie keine Angehörigen oder Freunde haben, denen Sie vertrauen, haben Sie leider keine andere Wahl. In besonders schlimmen Fällen, etwa wenn Sie einen Diebstahl vermuten oder bei körperlicher Gewalt, informieren Sie selbstverständlich sofort die Polizei.

Wer erfährt davon, dass ich einen Betreuer habe?

Das ist Ihre Privatsache, niemand wird informiert. Es sei denn, der Betreuer muss sich um Angelegenheiten kümmern, in die Dritte involviert sind. Bei Mietangelegenheiten beispielsweise wird Ihr Vermieter erfahren, dass Sie einen Betreuer haben. Grundsätzlich aber wird jeder Betreuer gegenüber Nachbarn, Freunden, Verwandten etc. selbstverständlich sehr diskret bleiben, wenn Sie das wünschen.

Muss ich die Betreuung bezahlen?

Ja, aber nur, wenn Erspartes da ist. Konkret: Sie müssten mehr als 2600 Euro besitzen, damit Sie selbst für die Betreuung aufkommen müssen. Zu bezahlen sind gesetzlich festgelegte Pauschalen pro Jahr. Diese sind gestaffelt und richten sich nach den genauen Umständen der Betreuung. Also etwa, ob Sie zu Hause oder in einem Heim betreut werden und wie hoch der zeitliche Aufwand für den Betreuer ist. Die Spanne für die Jahres-Pauschale reicht von 1056 Euro bis 3000 Euro.

BUCHTIPPSWalter Zimmermann: "Ratgeber Betreuungsrecht" Hilfe für Betreute und Betreuer, Beck-Rechtsberater, 17,90 EuroMaria Demirci: "Betreuungsfall - was nun?" Ratgeber für Angehörige und Betroffene, 6,90 Euro

Wie oft ist der Betreuer für mich da?

An oberster Stelle stehen Ihr Wohl und Ihr Wille. Wollen Sie den Betreuer nur nach Absprache, etwa einmal im Monat sehen, hält er sich daran. Anders ist es, wenn der Betreuer der Meinung ist, dass Sie selbst nicht einschätzen können, wie viel Unterstützung Sie tatsächlich benötigen. Dann wird er seinen Aufwand eigenständig bestimmen. Das heißt, er besucht Sie zu Hause und telefoniert bei Bedarf mit Ihnen.

Bleibt die Betreuung dauerhaft?

Nur wenn keine Besserung zu erwarten ist, kann die Betreuung immer wieder neu bestellt werden. Das Gericht legt die Zeit fest, mindestens sechs Monate, maximal sieben Jahre pro Bestellung. Im Schnitt werden die Klienten aber eher zwei bis drei Jahre betreut.

Im Video erfahren Sie außerdem, wie Sie Stürzen vorbeugen können:

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