Ostern 2020: Was ist trotz Corona noch erlaubt?

Statt mit Tischdekoration und dem Planen von Kurztrips beschäftigt man sich dieses Jahr vor Ostern mit der Frage, was trotz Corona noch erlaubt ist. Dass Reisen ins Ausland über die Feiertage ins Wasser fallen, ist inzwischen jedem klar. Aber was ist mit anderen typischen Oster-Aktivitäten?

JW Video Platzhalter
Zustimmen & weiterlesen
Um diese Story zu erzählen, hat unsere Redaktion ein Video ausgewählt, das an dieser Stelle den Artikel ergänzt.

Für das Abspielen des Videos nutzen wir den JW Player der Firma Longtail Ad Solutions, Inc.. Weitere Informationen zum JW Player findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Bevor wir das Video anzeigen, benötigen wir Deine Einwilligung. Die Einwilligung kannst Du jederzeit widerrufen, z.B. in unserem Datenschutzmanager.

Weitere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Die Planungen der diesjährigen Osterfeiertage werden davon bestimmt, was trotz Corona noch erlaubt ist. Wie jeder andere Feiertag, ist auch Ostern ein Fest, das zusammen mit der Familie, Verwandten und Freunden gefeiert wird. Doch das Coronavirus stellt nicht nur unseren Alltag, sondern nun auch unsere Feiertagsbräuche auf den Kopf. Familienessen, Gottesdienste und der traditionelle Osterspaziergang – was in Corona-Zeiten erlaubt und was verboten ist, hängt von den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer ab.

Corona-Verbote an Ostern: Welche Verbote gibt es?

An Ostern gelten dieselben Einschränkungen wie bisher. Im Freien sind Treffen in großen Gruppen verboten – das traditionelle Osterfeuer mit Familie, Freunden und Nachbarn fällt dieses Jahr somit aus. In manchen Bundesländern, wie in Baden-Württemberg sind auch im privaten Raum Treffen mit mehr als fünf Personen verboten. Eltern, Großeltern und Kinder sind von diesem Verbot jedoch nicht betroffen.

Zu den Bundesländern mit den strengsten Ausgangsbestimmungen zählen Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und das Saarland. In allen Ländern ist die Ein- und Ausreise ohne triftigen Grund untersagt. In Mecklenburg-Vorpommern sind auch Tagesflüge zu Badeorten verboten. Seit Mitte März sind zudem mehrere Nord- und Ostsee-Inseln geschlossen. Auch sind in allen Bundesländern die meisten Hotels, Campingplätze und Stellplätz für Wohnmobile gesperrt.

Besonders hart trifft es die Menschen in Bayern, Sachsen und im Saarland. Denn dort ist es generell verboten, sich im Freien mit einer nicht im eigenen Haushalt lebenden Person aufzuhalten. Der Osterspaziergang mit einem Freund? In diesen Bundesländern dieses Jahr nicht möglich.

Was ist an Ostern trotz Corona noch erlaubt?

Überall in Deutschland darf im Kreis der Kernfamilie gefeiert werden. Auf den Osterspaziergang muss daher nicht gänzlich verzichtet werden, wenn man ihn mit der Familie oder Mitbewohnern unternimmt.

Theoretisch sind auch Treffen mit anderen Familienmitgliedern möglich. Ein bundesweites Verbot gibt es nicht. Trotzdem hält die Bundesregierung die Bevölkerung dazu an, an den Osterfeiertagen Verwandtschaftsbesuche zu unterlassen. Schleswig-Holstein hingegen hat die Corona-Verbote kurz vor Ostern gelockert: Hier sind Familienfeiern mit bis zu 10 Personen erlaubt.

Werden da, wo es erlaubt ist, Tagesausflüge unternommen, sollte man einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten. Besonders an überfüllten Orten könnten außerdem Methoden des „Smart Distancing“ dafür sorgen, dass man sich selbst und andere vor einer Coronavirus-Infektion schützt.

Coronakrise: Grillen und Co.: Worauf sollte man an Ostern freiwillig verzichten?

Neben den Aktivitäten, die an Ostern trotz Corona erlaubt sind, gibt es auch Dinge, die rechtlich gesehen möglich sind, aber für die ein freiwilliger Verzicht ratsam ist.

Allen voran sollten die Kontakte zu älteren Personen reduziert werden, da sie zur Risikogruppe gehören. Feriert man Ostern 2020 zusammen mit seinen Eltern und Großeltern, werden sie der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt. 

In den meisten Bundesländern sind Ausflüge und Tagesreisen über Ostern – auch zu beliebten Touristenorten und Sehenswürdigkeiten – nicht von einem Verbot betroffen. Die Bundesregierung hat lediglich die offizielle Empfehlung rausgegeben, auf private Reisen zu verzichten, damit der Anstieg der Infektionszahlen abnimmt.

Eine Grauzone bilden darüber hinaus Aktivitäten, die eine erhöhte Verletzungsgefahr bergen, wie Motorrad-Touren und Bergwanderungen. Zwar sind sie nicht untersagt, jedoch sollte man solche Aktivitäten meiden, damit die Krankenhäuser nicht zusätzlich zu den Corona-Fällen belastet werden.

Live-Streams und Extra-Sendungen im TV: Osteraktivitäten in Corona-Zeiten mal anders

Auch wenn das diesjährige Osterfest vielen Einschränkungen unterliegt, muss man nicht auf alle Feierlichkeiten und typischen Oster-Aktivitäten verzichten. Wer jedes Jahr den Ostergottesdienst besucht, kann das auch dieses Jahr trotz Corona tun – vom Sofa aus: Viele Kirchen bieten derzeit Livestream-Übertragungen im Internet oder im Fernsehen an, die den Kirchgang an Ostern ersetzen.

Zudem können Online-Angebote zu kulturellen Veranstaltungen, wie Theater und Konzerte, einen Ausgleich dazu schaffen, dass Tagesausflüge oder Kurztrips ins Ausland gestrichen werden müssen. Museen rund um die Welt eröffnen zudem ihre digitalen Pforten und laden zu virtuellen Museumsrundgängen ein, wie das Louvre in Paris oder das Bode-Museum in Berlin. Bei all den Online-Angeboten tritt die Frage danach, was an Ostern trotz Corona erlaubt ist, schon fast in den Hintergrund.