Ohne Maske einkaufen: In diesen zwei Bundesländern schon früher möglich!

Gestern sind bundesweit viele Corona-Maßnahmen ausgelaufen – ohne Maske einzukaufen ist demnach heute wieder theoretisch möglich. Doch die Bundesländer halten an der Maskenpflicht im Einzelhandel fest: Wann das Einkaufen im Supermarkt ohne Maskenpflicht wieder möglich ist.

Menschen mit Maske kaufen im Supermarkt ein
Einkaufen mit Maske im Supermarkt: Ab dem 2. April ist dies wieder bundesweit möglich Foto: IMAGO/IPA Photo

Nach zwei Jahren Corona-Pandemie endlich wieder ohne Maske einkaufen gehen – das ist seit gestern wieder trotz steigender Inzidenzzahlen gesetzlich möglich. Mit Wirkung zum 20. März 2022 sind viele Maßnahmen aufgrund des geänderten Infektionsschutzgesetzes weggefallen und der lang ersehnte „Freedom Day“ scheint nun endlich da zu sein.

Doch die Realität sieht anders aus: Fast alle Bundesländer wollen die Maskenpflicht im Einzelhandel bis zum 2. April beibehalten – mit zwei Ausnahmen.

Corona-Regeln: Alle Bundesländer nutzen Übergangsfrist

Auch wenn viele Corona-Maßnahmen seit gestern aufgehoben sind, nutzen alle Bundesländer die sogenannte Übergangsfrist: Sie haben die Möglichkeit, die bestehenden Corona-Regeln bis zum 2. April 2022 zu verlängern. Doch es gibt auch zwei Ministerpräsidenten, die die Maskenpflicht im Einzelhandel schon früher fallen lassen wollen.

Mit oder ohne Maske einkaufen: Diese Regeln gelten in den Bundesländern

Nur zwei Bundesländer lassen die Maskenpflicht im Einzelhandel bereits zum 31. März fallen – die anderen schöpfen die Übergangsfrist bis zum 2. April aus.

Verlängerung der Corona-Regeln bis zum 31. März:

  • Berlin

  • Saarland

Verlängerung der Corona-Regeln bis zum 2. April:

  • Baden-Württemberg

  • Bayern

  • Brandenburg

  • Bremen

  • Hamburg

  • Hessen

  • Mecklenburg-Vorpommern

  • Niedersachsen

  • Rheinland-Pfalz

  • Sachsen-Anhalt

  • Sachsen

  • Schleswig-Holstein (nur Masken-Pflicht)

  • Thüringen

Diese Corona-Regeln gelten nach dem 2. April

Statt bundesweit strenge Corona-Regeln sieht das neue Infektionsschutzgesetz, das seit dem 20. März gilt, einen sogenannten Basis-Schutz vor. Das bedeutet: Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Einrichtungen wie Krankenhäusern, in denen besonders vulnerable Personen geschützt werden müssen.

Schärfere Maßnahmen wie eine Maskenpflicht im Einzelhandel dürfen die Bundesländer jetzt nur in Hotspots einsetzen – etwa „aufgrund einer gefährlicheren Virusvariante oder aufgrund einer drohenden Überlastung der Krankenhauskapazitäten“, wie es im geänderten Infektionsschutzgesetz heißt. Strengere Regeln müssen zukünftig von den Länderparlamenten beschlossen werden.

Maskenpflicht: Viele Bürger lehnen Ende der Maßnahme ab

Auch wenn das Maskenpflicht-Ende gesetzlich beschlossen ist: Die meisten Menschen in Deutschland sind dagegen, wie eine Forsa-Umfrage von RTL und NTV zeigt. 66 Prozent der etwa 1.000 Befragten zeigen demnach kein Verständnis für das Maskenpflicht-Ende. Etwa ein Fünftel (21 Prozent) befürworten die Entscheidung, künftig auf das Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen zu verzichten. Nur zwölf Prozent sind für ein komplettes Maskenpflicht-Ende.