Nicht anfassen! – Gift in deutschem Spielzeug?

Deutschland muss die hierzulande geltenden Grenzwerte für bestimmte schwermetallische Giftstoffe nach unten korrigieren. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die deutschen Maximalbestimmungen für Giftwerte nicht ausreichend sind, um Kinder vor gefährlichen Stoffen in Spielzeugen zu schützen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuG) in Luxemburg müssen die in Deutschland geltenden Grenzwerte für die schwermetallischen Giftstoffe Arsen, Quecksilber und Antimon den strengeren EU-Richtlinien angeglichen werden. Das Gericht war der Ansicht, dass die bestehenden Maximalwerte für die gefährlichen Giftstoffe, die in vielen Spielzeugen vorkommen, Kinder nicht ausreichend schützen würden.
Unterschiedliche Methoden der Grenzwert-Bestimmung
Ausgangslage sind die seit fünf Jahren geltenden, strengeren europäischen Richtlinien zur Begrenzung von giftigen Schwermetallen in Spielzeug. Diese Richtlinien waren in Deutschland mit Hinweis auf die eigenen gesetzlichen Regelungen nicht umgesetzt worden.
In Deutschland errechnet sich der Grenzwert für Schwermetalle über die maximale Giftmenge, die beim Kontakt mit dem Spielzeug aufgenommen werden darf. Die EU will es gar nicht erst soweit kommen lassen und orientiert sich mit seinen Grenzwerten an einer maximalen Giftmenge, die von den Spielzeugen überhaupt freigesetzt werden darf.
Außerdem bemängelten die Richter, dass in Deutschland einheitliche Grenzwerte für metallische Schadstoffe in Spielzeugen gelten, unabhängig davon, in welchem physikalischen Zustand sie im Spielzeug vorkommen. Ob ein giftiges Schwermetall flüssig, fest oder staubig in die Kinderzimmer Einzug hält, unterscheidet die deutsche Rechtslage nicht. Der Gerichtshof in Luxemburg verwies nun darauf, dass der jeweilige Aggregatzustand ein wichtiger Faktor dafür ist, ob ein Kind giftige Stoffe aufnehmen kann oder nicht. Deutschland muss nun die Gift-Grenzwerte vor allem für "flüssige, haftende, trockene, brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien" den strengeren EU-Richtlinien anpassen.
Bundesregierung ist enttäuscht vom Urteil
Die Bundesregierung in Berlin reagierte enttäuscht auf das Urteil. Ein Sprecher erklärte, man werde das Urteil nun sehr genau prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung kann noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung des EuG einlegen.
Die giftigen Schwermetalle kommen auf vielen verschiedenen Wegen in Kinderzimmer. Blei und Quecksilber etwa sind in Spielzeugen enthalten, die mit Batterien betrieben werden. Antimon kann in Spielzeug aus Polyester enthalten sein. Vergiftungen mit Schwermetallen führen zu schweren Schäden am Nervensystem und können die geistige Entwicklung behindern.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Bildergalerie "Vorsicht, giftig! Bei diesem Spielzeug sollten Sie aufpassen".
Hamburg, 15. Mai 2014