Hanf: Neue Hoffnung bei chronischen Schmerzen

Wirkstoffe aus der Hanfpflanze sind sehr vielversprechend – und werden von den Kassen erstattet.

Medizinische THC KApseln
Medizinisches THC oder reines CBD in Form von Gel, Kapseln oder Tropfen kann Schmerzen lindern Foto: iStock/WildLivingArts
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Mehr als zwölf Millionen Deutsche leiden unter chronischen Schmerzen. Tag für Tag werden sie von den Beschwerden gequält, ihre Lebensqualität ist extrem eingeschränkt. Betroffene wünschen sich nichts sehnlicher, als endlich wieder Schmerzfreiheit zu erlangen.

Cannabis als wichtige Therapieoption

Um chronische Schmerzen zu dämpfen, haben sich etwa Opioide und sogar Antidepressiva etabliert. Diese bringen zwar in vielen Fällen Linderung, häufig verschwindet das Symptom aber nicht komplett. Neue Hoffnung geben Medikamente aus Extrakten der Hanfpflanze: „Cannabinoide nehmen sowohl in der Schmerz- als auch in der Palliativmedizin einen immer wichtigeren Stellenwert ein“, erklärt Dr. Johannes Horlemann.

Seit März 2017 dürfen alle Ärzte Cannabis-Präparate verschreiben. „Das ist eine wichtige Option, vor allem für die Versorgung Schwerkranker. In der Praxis haben Cannabinoide als Add-on zur herkömmlichen Therapie die Symptome schwerkranker Patienten vielfältig verbessert.“ Die Cannabinoide werden also zusätzlich zur bestehenden Medikation verschrieben.

Jeder Patient muss einen Antrag stellen

Sinnvoll ist der Einsatz von Cannabinoiden etwa bei Nervenschmerzen. Sie sind aber auch bei Spastiken bei Multipler Sklerose sowie Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen – z. B. als Nebenwirkung einer Chemotherapie – erfolgversprechend. „Bei Übelkeit lassen sich Cannabis-Präparate als Wirkverstärker für andere Medikamente einsetzen“, erklärt der Experte. Jeder Patient muss vor der Behandlung einen Antrag bei der Kasse stellen, die nur in Ausnahmefällen ablehnen darf.

Praxisleitlinie als Hilfestellung

Um Unsicherheiten entgegenzuwirken, hat  Dr. Horlemann mit einem Team eine Praxisleitlinie für den Einsatz von Cannabinoiden in der Schmerztherapie erstellt.  „Sie soll eine Hilfestellung für die Anwendung von Cannabinoiden in der konkreten Betreuung von schwerstkranken Patienten bieten“, erklärt der DGS-Präsident. Die größte Rolle spielt der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Erhältlich ist er etwa als Kapseln oder Tropfen (Dronabinol), die in der Apotheke zubereitet werden. Daneben gibt es auch Produkte mit Cannabidiol (CBD), die nicht verschreibungspflichtig sind. Im Gegensatz zu THC hat CBD keine berauschende oder psychoaktive Wirkung. Zur Behandlung von beispielsweise Sportverletzungen, Prellungen oder Schwellungen gibt es Gele zur äußeren Anwendung. 

„Die Behandlung beginnt mit kleinen Dosen, die langsam gesteigert wird. Bei einem sinnvollen Einsatz sehe ich kein Suchtpotential“, so Dr. Horlemann. Gegen Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie und auch bei Spastik und MS gibt es zudem Fertigarzneimittel. Zwar können grundsätzlich auch Blüten zum Rauchen verschrieben werden. Doch das ist therapeutisch in der Regel nicht sinnvoll. Es verschwimmt die Grenze zwischen Freizeit- und medizinischem Gebrauch. Außerdem ist die Dosierung nicht reproduzierbar. Die Wirkstofffreisetzung ist anfänglich übertherapeutisch.

Foto: Horlemann
Beratender Experte

Dr. Johannes Horlemann
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS)