Neue Gesetze im März 2022: Corona-Regeln, Impfpflicht & mehr

Wie jeden Monat sind auch für den März 2022 Gesetzesänderungen und neue Gesetze geplant. Diese betreffen allen voran Corona-Regelungen – aber nicht nur.

Ein Kalender, davor eine Spritze und ein Corona-Test
Im Foto: iStock/Santje09
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Die einschneidendsten Gesetzesänderungen im März 2022 betreffen die geltenden Corona-Maßnahmen. Doch auch fernab der Pandemie ändert sich einiges.

Neue Gesetze im März 2022: Erste Corona-Lockerungen

Nachdem Ende Februar bereits Stufe 1 des Drei-Stufen-Plans von Bund und Ländern in Kraft getreten ist, folgen am 4. März die nächsten Lockerungen. Das sieht Stufe 2 vor:

  • 3G in der Gastronomie, in Hotels und bei Großveranstaltungen wie Konzerten und Fußballspielen: Ungeimpfte Personen dürfen diese Örtlichkeiten mit einem negativen, tagesaktuellen Corona-Test besuchen. Bei Großveranstaltungen gilt eine maximale Auslastung von 75 Prozent bzw. maximal 25.000 Personen in Außenbereichen und 60 Prozent bzw. maximal 6.000 Personen in Innenräumen.

  • 2G-Plus in Diskotheken und Clubs: Personen, die vollständig geimpft oder genesen, aber noch nicht geboostert sind, müssen zum Besuch einen negativen, tagesaktuellen Corona-Test vorlegen.

Die finale Stufe des Bund-Länder-Beschlusses, den "tagesschau.de" als pdf zur Verfügung stellt, tritt am 20. März in Kraft.

Hier werden alle tiefgreifenden Corona-Einschränkungen zurückgenommen, während die niederschwelligen Maßnahmen bestehen bleiben. Weiterhin im Alltag begleiten werden uns die Maskenpflicht beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Abstandsgebote und Test- bzw. Nachweispflicht beim Besuch von Krankenhäusern, Altenheimen und anderen Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen.

Ebenfalls am 20. März fällt die Pflicht zum Ermöglichen von Home-Office. Das bedeutet, dass Arbeitgeber:innen von ihren Mitarbeitenden verlangen können, wieder ins Büro zu kommen.

Neues Gesetz 2022: Die Impflicht kommt

Das wohl umstrittenste neue Gesetz, die Impfpflicht bzw. Teil-Impfpflicht, tritt am 15. März in Kraft. Beschäftigte gesundheitsbezogener Einrichtungen wie Krankenhäuser, Praxen und Pflegeheimen müssen ab diesem Tag entweder vollständig geimpft oder genesen sein.

Können sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden, müssen sie dies durch einen entsprechenden Nachweis belegen.

Corona-Bonus: Nur noch im März 2022

Nur noch bis zum 31. März kann ein steuer- und abgabenfreier Corona-Bonus für einige Berufsgruppen sowie Auszubildende und Studierende ausgezahlt werden.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesländer (z.B. Mitarbeiter:innen in der Verwaltung, in Unikliniken, Schulen, Kitas, bei Polizei und Feuerwehr, Straßenmeistereien, Forst- oder auch Abfallbetrieben) erhalten 1.300 Euro, Auszubildende und Studierende 650 Euro.

Weitere Corona-Boni, etwa in der Pflege, werden diskutiert.

Telefonische Krankschreibung: Verlängerung geplant

Eigentlich läuft die Sonderregelung zur telemedizinischen Beratung am 31. März aus. Eine Verlängerung ist allerdings geplant.

Dann könnten Patienti:nnen auch weiterhin ein Gespräch und die Diagnose mit einem Arzt oder einer Ärztin per Telefon oder Videochat durchführen und sich so zum Beispiel eine telefonische Krankschreibung holen.

Organ- und Gewebespende: Aufklärung wird vereinfacht

Ab dem 1. März dürfen Mediziner:innen ihre Patient:innen alle zwei Jahre über Organ- und Gewebespende beraten und diese Gespräche abrechnen. Das Gesetz war bereits im Januar mit zahlreichen anderen Änderungen im Gesundheitswesen 2022 angekündigt worden.

März 2022: Faire Verbraucherverträge

Ab dem 1. März gelten verbraucherfreundlichere Kündigungsmodalitäten für Verträge. Diese dürfen nicht mehr automatisch verlängert werden, ohne dass eine Kündigungsfrist von einem Monat eingeräumt ist.

Unter diese Regelung fallen beispielsweise

  • Handy

  • Fitnessstudios

  • Zeitungs-Abos

  • Streamingdienste

  • Strom- und Gaslieferungen

  • Online-Partnerbörsen

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie kann es in den kommenden Tagen und Woche zu weiteren Gesetzesänderungen im März 2022 kommen.