Neue Gesetze im Februar 2022: Das ändert sich jetzt

Im Februar 2022 treten neue Gesetze in Kraft, die nicht nur Corona betreffen. Die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick!

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Viele der neuen Gesetze im Februar 2022 betreffen Verbraucher:innen bundesweit. Dabei geht es auch, aber nicht nur um Corona.

Neues Gesetz zum digitalen Impfzertifikat: Gültigkeit gekürzt

Ab dem 1. Februar ist das digitale Impfzertifikat nach der ersten Impfserie – in der Regel also nach der zweiten Impfung – nur noch neun Monate gültig.

Wie lange die Gültigkeit des Impfzertifikats nach der Booster-Impfung besteht, ist noch nicht geklärt. Die Europäische Kommission schreibt auf ihrer Website dazu: "Bislang gibt es noch keine Studien, die sich speziell mit der Wirksamkeit von Booster-Impfungen befassen. Daher ist es nicht möglich, einen Zeitraum für die Anerkennung von Booster-Impfungen festzulegen." Sobald neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, will die EU Kommission dies jedoch tun.

Das Wohlergehen von Nutztieren fördern

Ein neues Gesetz soll Tierschutz und Naturschutzrecht bundesweit vorantreiben. Nordrhein-Westfalens Landwirtschafts- und Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) fordert ein Tierwohl-Gesetz, das regelt, wie Nutztiere in ganz Deutschland umwelt- und tierfreundlich gehalten werden müssen.

Am 11. Februar steht der Vorstoß im Bundesrat zur Debatte.

Gesetzesänderung 2022: Verbraucherverträge leichter kündbar

Diese Gesetzesänderung ist jetzt schon wichtig für Verbraucher:innen, obwohl sie erst im März in Kraft tritt: Nur noch im Februar dürfen Unternehmen Laufzeitverträge mit längeren Kündigungsfristen anbieten. Ab März darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat – nicht wie sonst drei Monate – zum Ende der ersten Vertragslaufzeit betragen. Dies muss in den AGBs festgehalten sein.

Wer also eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder bei einer Online-Partner:innen-Vermittlung abschließen möchte, sollte damit bis März 2022 warten.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Noch immer gilt: Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 wurde um drei Monate verlängert. Die haben Bundesrat und Bundestag im Juli vergangenen Jahres beschlossen. Steuerberater:innen müssen die Steuererklärung 2020 ihrer Mandant:innen bis spätestens 31. Mai 2022 abgegeben haben.

Wichtig: Für die Steuererklärung 2021 gilt diese Verlängerung nicht mehr. Stichtage hierfür sind der 31. Juli 2022 für jene, die ihre Steuererklärung selbst machen, und der 28. Februar 2023 für jene, die sie von Fachkräften machen lassen.

Batterieverordnung: Neue BattVO ab Februar 2022

Bisher regelt die EU-Batterierichtlinie (EU-BattRL), was mit alten Batterien geschieht. Das Papier stammt aus dem Jahr 2006 und wird aktuell überarbeitet. Im Februar befasst sich das Europaparlament mit dem neuen Entwurf.

Im Zentrum der neuen Batterieverordnung (BattVO) steht das Bemühen, Batterie umweltfreundlicher und ressourcenschonender zu machen. Die Schwerpunkte liegen auf Herstellung, Effizienz und Recycling.

Soziale Netzwerke müssen strafbare Inhalte melden

Im Juni 2020 verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz zur "Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" im Internet. Dieses tritt am 1. Februar in Kraft.

Künftig müssen Betreiber:innen von sozialen Netzwerken – beispielsweise WhatsApp, Facebook und Telegram – mutmaßlich strafbare Inhalte sowie IP-Adressen oder Passwörter von Verdächtigen ans Bundeskriminalamt (BKA) melden. Dazu gehören Hasskommentare, Bilder von Kindesmissbrauch, Antisemitismus, Terrorismuspropaganda und weitere Vergehen.

Zusätzlich trifft Social-Media-Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzer:innen eine Pflicht zum Löschen dieser Inhalte.