Neue Gesetze im Dezember 2020: Alle Regelungen im verlängerten Teil-Lockdown
Der verlängerte Teil-Lockdown tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft. Welche neuen Gesetze er mit sich bringt und welche Bundesländer von den Maßnahmen Abstand nehmen in der Übersicht.
Neue Gesetze ab Dezember 2020
Die Corona-Pandemie bestimmt nicht nur unseren Alltag, sondern auch die neuen Gesetze, die im Dezember 2020 in Kraft treten. Von verschärften Corona-Maßnahmen über neue Regelungen bei Bahn- und Flugreisen bis hin zu vergünstigten FFP2-Masken. Doch nicht ganz Deutschland macht die Änderungen mit. Die neuen Gesetze, Regelungen und Sonderwege in der Übersicht.
Verlängerter Teil-Lockdown: Das gilt ab sofort
In den jüngsten Bund-Länder-Konferenz einigten sich Bundeskanzlerin Merkel und die Minister*innen darauf, den im November begonnenen Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember zu verlängern. Das bedeutet, dass weiterhin Restaurants, Theater und Freizeiteinrichtungen bis auf einige, minimale Ausnahmen geschlossen bleiben. Zusätzlich gilt ab Dezember 2020:
Strengere Kontaktbeschränkungen
Bis 20. Dezember 2020 dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Bisher waren es 10 Personen. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Neue Hotspot-Strategie
Weiterhin gilt eine Region als Hotspot, wenn ihre Sieben-Tage-Inzidenz bei über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche liegt. Hinzu kommt eine neue Regelung für Regionen mit einem Inzidenzwert von über 200: Hier können „zusätzliche Beschränkungen“ erlassen werden. Welche Maßnahmen genau ergriffen werden, ist den Kommunen und Landkreisen überlassen.
Verschärfte Maskenpflicht
Die Maskenpflicht im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten bleibt bestehen. Hinzu kommt, dass in vielen Bundesländern nun auch vor Schulen und Geschäften sowie auf deren Parkplätzen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
Vergünstigte FFP2-Masken für Risikogruppen
Laut Beschluss von Bund und Ländern sollen Senioren zukünftig vergünstigte FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden. Wie und wann genau die Verteilung erfolgt, ist noch offen.
Neuregelungen für große Läden
Für Läden bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern gilt ab Dezember 2020: ein Kunde pro zehn Quadratmeter. Ab 801 Quadratmeter gilt die Obergrenze von 20 qm pro Kunde.
Verlängerter Teil-Lockdown: Das gilt an Weihnachten und Silvester
Für Weihnachten und Silvester bestehen einige Ausnahmeregelungen, die Bund und Länder zugunsten der Bürger getroffen haben. Nicht alle Bundesländer übernehmen die neuen Gesetze allerdings.
Gelockerte Kontaktbeschränkungen
Um Familien das Weihnachtsfest zu erleichtern, gelten fast überall gelockerte Kontaktbeschränkungen zwischen Weihnachten und Silvester. So dürfen sich zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar maximal zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Auch hier sind Kinder unter 14 Jahren von der Regelung ausgenommen. Doch nicht alle Bundesländer erlauben die Lockerungen zwischen den Jahren.
Verlängerte Weihnachtsferien
Der 18. Dezember ist in den meisten Bundesländern der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien. Dazu mussten Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Baden-Württemberg ihre Ferien vorziehen. Notbetreuungen sind geregelt. Thüringen und Bremen gehen einen Sonderweg: In Thüringen beginnen die Ferien wie geplant am 23. Dezember, in Bremen haben Schüler ab dem 19. Dezember die Wahl zwischen einer freiwilligen Selbstquarantäne oder Unterricht bis zum 23. Dezember.
Hotelübernachtungen möglich
Einige Bundesländer gehen mit Blick auf Weihnachten 2020 einen Sonderweg und erlauben Hotelübernachtungen für Familienbesuche. In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg Nordrhein-Westfalen und Berlin ist das zwischen dem 23. Dezember bis zum 1. Januar möglich, in Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen an den Weihnachtsfeiertagen.
Keine öffentlichen Feuerwerke, aber auch kein Böller-Verbot
Sämtliche öffentliche Silvester-Feuerwerke sind in diesem Jahr abgesagt. Die Bundesregierung rät auch Privatpersonen davon ab. Ein konkretes Böller-Verbot gibt es allerdings nicht. Lediglich auf „belebten Straßen und Plätzen“ ist das Knallen verboten. Auf lokale Regelungen muss geachtet werden.
Diese Bundesländer gehen einen Corona-Sonderweg
Die neuen Gesetze im Dezember 2020 werden nicht in deutschlandweit gleich umgesetzt. Einige Bundesländer gehen bei den Corona-Maßnahmen einen Sonderweg.
So treten in Schleswig-Holstein keine verschärften Kontaktbeschränkungen in Kraft: Weiterhin dürfen sich zehn Personen aus zwei Haushalten treffen. Diese Regelung gilt dann aber auch für Weihnachten und Silvester, während sich in Restdeutschland mehrere Haushalte treffen dürfen.
In Sachsen-Anhalt verzichtet man auf die Zwei-Haushalte-Regelung. Ministerpräsident Haselhoff betonte allerdings, es sollen sich Menschen treffen, die „zusammengehören, auch was Kinder anbelangt“.
Sachsen setzt strengere Corona-Maßnahmen für Hotspots um: In Regionen mit einem Inzidenzwert von 200 greifen Ausgangsbeschränkungen sowie ein Verbot von Alkoholverkauf und -konsum auf öffentlichen Plätzen.
Mit Blick auf den Winterurlaub geht Bayern einen Sonderweg: Wer zum Skifahren nach Österreich fährt, muss danach in Quarantäne. „Touristische Tagesausflüge oder Freizeitvergnügungen im Ausland, etwa zum Skifahren, sind vermeidbare Risikoquellen“, betont die Staatsregierung.
Mehr Abstand: Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn
Die neuen Gesetze im Dezember 2020 betreffen nicht nur Corona-Maßnahmen, die private Kontakte regeln. Die Deutsche Bahn hat außerdem eine Neuregelung der Sitzplatzreservierungen eingeführt. Schon seit dem 27. November können Reisende nur noch einen Sitzplatz pro Doppelsitz reservieren. An Tischen befinden sich Reseriverungen künftig schräg gegenüber.
Was die Neuregelung im Grunde obsolet macht: Zwar dürfen nur noch maximal 60 Prozent der Sitzplätze reserviert werden und das mit einem Mindestabstand, dennoch fahren Reisende ohne Sitzplatzreservierung weiterhin wie gehabt mit.
Fluglinien reagieren auf Reise-Unsicherheit
Nicht nur an Weihnachten oder Silvester sind Reisen in der Corona-Pandemie schwer zu planen – das Virus kann die gemachten Pläne jederzeit durchkreuzen. Einige Fluggesellschaften haben sich deswegen dazu entschieden, weiter keine Umbuchungsgebühren von ihren Kunden zu verlangen. Bei Lufthansa und ihren Tochter-Fluglinien Austrian, Swiss und Brussels Airlines entfallen die Umbuchungsgebühren im Dezember 2020. Ryanair berechnet ebenfalls keine Gebühren, sofern Reisende eine Woche vor Abflug umbuchen.
Mit Blick auf die neuen Gesetze im Dezember 2020 ist vor allem wichtig, sich innerhalb seines Bundeslandes über die genauen Regelungen zu informieren.