Neue Gesetze ab Oktober 2020: Das ändert sich jetzt für Verbraucher
Zum vierten Quartal kommen einige Änderungen auf uns zu: Neue Gesetze ab Oktober 2020 treten nun in Kraft – auch zum Thema Corona. Was ändert sich für die Verbraucher?
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Viele neue Gesetze ab Oktober 2020
Ob neue Corona-Risikogebiete, Zahnersatz oder Begutachtung von Pflegegraden: Es treten einige neue Gesetze ab Oktober 2020 in Kraft. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
1. Neue Warnungen für Corona-Risikogebiete
Ab 1. Oktober gelten für Corona-Risikogebiete automatisch auch Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Das war bisher nicht immer so, soll aber nun vereinheitlicht werden. Ein Reiseverbot ist dies nicht. Jedoch empfiehlt das Auswärtige Amt, sich vor Antritt einer Reise über das Urlaubsziel zu informieren und aktuelle Reisewarnungen zu beachten.
2. Persönliche Begutachtung für Pflegegrade als Gesetzesänderung ab Oktober
Wegen der Gefahr einer Corona-Infektion fanden Hausbesuche von Gutachtern, die einen Pflegegrad ermitteln sollen, in den letzten Monaten nicht statt. In diesem Zeitraum wurde die Befragung telefonisch durchgeführt – doch das soll sich jetzt ändern: Ab Oktober werden wieder persönliche Begutachtung der Pflegebedürftigen stattfinden. Nur bei größeren Risiken werden Betroffene weiterhin telefonisch befragt.
3. Höherer Festzuschuss für Zahnersatz als neue Leistung
Gute Nachricht für Zahnpatienten: Ab Oktober gibt es mehr Geld als Zuschuss bei Zahnersatz. Die Behandlungskosten werden nur zum Teil von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, den Rest müssen die Patienten aus eigener Tasche bezahlen. Doch dieser Anteil erhöht sich ab Oktober von 50 auf 60 Prozent. Noch besser wird es, wenn man sein Bonusheft gepflegt hat: Wer nachweisen kann, dass er fünf Jahre lang jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt war, erhält 70 statt wie bisher 60 Prozent. Nach zehn Jahren sind es sogar 75 statt 65 Prozent.
4. Schließung bayerischer Testzentren im Oktober
In Bayern werden zum Oktober Corona-Testzentren an Autobahnen und Bahnhöfen geschlossen. Die Testzentren an den Flughäfen stehen den Reiserückkehrern aber weiterhin zur Verfügung. Das Ziel dieses neuen Gesetzes ab Oktober 2020 ist es, die Testkapazitäten je nach Bedarf zum Beispiel den Landkreisen zur Verfügung zu stellen.
Quellen:
Für Corona-Risikogebiete gilt künftig automatisch eine Reisewarnung in: bundesregierung.de
Medizinische Dienste starten ab Oktober mit Hausbesuchen und Qualitätsregelprüfungen in der Pflege in: mds-ev.de
Ab Oktober mehr Zuschuss beim Zahnersatz in: verbraucherzentrale.de