Mutter-Kind-Kur: Wann und wie kann ich sie beantragen?

Eine Mutter-Kind-Kur kann in vielen Siuationen notwendig werden: bei emotionaler Erschöpfung, Trennung der Eltern oder bei Erkrankungen und Behinderungen des Kindes. Auch Väter können eine Eltern-Kind-Kur beantragen. Wir erklären, wie und wann Eltern den Antrag stellen können.

Frau hält ein kleines Mädchen auf dem Arm, welches ihr einen Kuss auf die Wange gibt
Eine Mutter-Kind-Kur steht grundsätzlich allen Eltern zu Foto: istock_Geber86
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Eine Mutter-Kind-Kur steht grundsätzlich allen Eltern zu, seit 2002 auch Vätern. Allerdings muss der Arzt sie verschreiben. Anspruch darauf, eine Mutter-und-Kind-Kur zu beantragen, haben etwa Frauen und Männer, bei denen eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung vorliegt oder zu erwarten ist.

Wann kann eine Mutter-Kind-Kur beantragt werden?

Eine Mutter-Kind-Kur ist eine medizinisch erforderliche Gesundheitsmaßnahme. Haushalt, Job und Familie vereinbaren, eventuell Angehörige pflegen – all das kann sich auf Dauer auf die Gesundheit auswirken. Einige Mütter und Väter reagieren darauf mit Erschöpfungszuständen. In solchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Mutter-Kind-Kur beziehungsweise für eine Vater-Kind-Kur.

Gleiches gilt bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Eltern oder Kindern wie starkes Übergewicht oder schwere Atemwegserkrankungen. Solche Reha-Maßnahmen gehören zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen und sind im Fünften Sozialgesetzbuch festgeschrieben.

Eltern-Kind-Kur auch für Väter möglich

Es gibt grundsätzlich eine Vater-Kind-Kur oder eine Mutter Kind Kur. Zugang haben also Mütter und Väter gleichermaßen, wenn sie über ein entsprechendes ärztliches Attest verfügen. Dass beide Eltern an der Kur teilnehmen, ist im Normalfall nicht vorgesehen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn jüngere Kinder unter drei Jahren an der Kur teilnehmen und der Vater die Betreuung übernimmt, oder wenn beim Kind eine schwere Erkrankung wie Krebs vorliegt. Außerdem gibt es verschiedene Modelle, bei denen Väter die Familie begleiten und dafür selbst die Kosten übernehmen.

Wo erhält man den Mutter-Kind-Kur-Antrag?

Erster Ansprechpartner sind die Krankenkassen. Außerdem betreut das Müttergenesungs-Werk Mütter und Väter, die eine Kur beantragen wollen. Im Müttergenesungswerk haben sich mehrere Träger zusammengeschlossen, um die Gesundheit von Müttern und inzwischen auch von Vätern zu fördern, unter anderem die Diakonie, Caritas und der Paritätische Wohlfahrtsverband. Voraussetzung für einen Mutter-Kind-Kur-Antrag ist ein ärztliches Attest. Eingereicht wird der Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse.

Die Kostenübernahme für die Mutter-Kind-Kur erfolgt ebenfalls durch die Krankenkassen. Die Reha-Maßnahme findet in der Regel drei Wochen lang in einer auf Eltern-Kind-Kuren spezialisierten Einrichtung statt. Lediglich eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag müssen die Eltern selbst übernehmen.

Was ist das Ziel einer Mutter-Kind-Kur?

Ziel einer Mutter-und-Kind-Kur ist es, Kraft zu tanken und Abstand vom Alltag zu gewinnen. Während die Mütter und Väter an psychosozialen Gesprächsgruppen oder physiotherapeutischen Sitzungen sowie Bewegungstherapien teilnehmen, werden die Kinder pädagogisch betreut. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zu gemeinsamen Aktivitäten, um die Bindung des Kindes zum jeweiligen Elternteil zu stärken.

Einige Kliniken sind zudem auf besondere Situationen spezialisiert, wenn etwa schwere Trennungen das Familienleben in Schieflage gebracht haben, ein Elternteil verstorben ist oder andere Schicksalsschläge vorausgegangen sind. Auch für Eltern mit Kindern, die eine Behinderung haben, gibt es zum Teil spezielle Kliniken.

Grundsätzlich kann eine Eltern-Kind-Kur alle vier Jahre beantragt werden. Wenn der Arzt es für notwendig hält, kann ein erneuter Mutter-Kind-Kur-Antrag auch vor Ablauf dieser Frist gestellt werden.

Quellen:

Die Mutter Kind Kur, in: muettergenesungswerk.de

Vorsorge- und Rehabilitations-leistungen für Mütter und Väter – was beim Zugang und der Begutach-tung dieser Leistungen zu Lasten der GKV zu beachten ist, in: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Mutter/Vater-Kind-Kur, in: Deutscher Arbeitskreis Familienhilfe e.V.