Künstliche Befruchtung

Aus der Serie: 10 wichtige Fakten: Was zahlen Krankenkassen – und was nicht?
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Wenn ein Paar verheiratet ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen maximal 50 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Der Eigenanteil des Paares sollte nach der Gesundheitsreform von 2004 bei mindestens 1.000 Euro liegen. Insgesamt beteiligen sich gesetzliche Krankenkassen an höchstens drei Versuchen.