Kündigung wegen Krankheit: Was darf der Arbeitgeber?
Vor einer Kündigung wegen Krankheit haben vor allem Menschen Angst, die oft oder länger krank sind. Während manche noch mit Grippe zur Arbeit gehen, bleiben andere schon bei leichtem Schnupfen zuhause. Das kann auf Dauer für Unmut sorgen. Aber ist das ein Kündigungsgrund? Und was ist mit schweren Erkrankungen?
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Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?
Vor einer Kündigung wegen Krankheit schützt das Kündigungsschutzgesetz – das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum unter Arbeitnehmern. Das Gegenteil ist der Fall: Die Krankheit eines Mitarbeiters kann durchaus ein Kündigungsgrund sein. Wenige Fehltage wegen einer Erkältung fallen kaum ins Gewicht.
Anders ist das jedoch, wenn ein Angestellter unter einer chronischen Krankheit leidet oder durch die Folgen eines Unfalls arbeitsunfähig wird. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist möglich, wenn Mitarbeiter sechs Wochen im Jahr oder länger krankheitsbedingt ausfallen. Es gibt jedoch hohe Hürden, bevor eine Kündigung wegen Krankheit zulässig ist.
Wann ist die Kündigung bei Krankheit rechtens?
Allein die Tatsache, dass ein Mitarbeiter erkrankt ist, reicht nicht als Grund für eine Kündigung wegen Krankheit aus. Es müssen drei Voraussetzungen gegeben sein. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unzulässig.
- Es muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Das bedeutet, dem Arbeitgeber liegen ausreichend Nachweise vor, dass für die Zukunft keine Besserung der Situation in Sicht ist und der Mitarbeiter häufiger in ähnlichem Umfang krankheitsbedingt ausfallen wird.
- Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens führen.
- Es muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Dabei muss geprüft werden, ob eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters auf einer anderen Arbeitsstelle im Betrieb möglich ist. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann dem betroffenen Mitarbeiter gekündigt werden.
Was sind die häufigsten Gründe für die Kündigung wegen Krankheit?
Bei der Kündigung wegen Krankheit unterscheidet man zwischen vier typischen Gruppen, bei denen die Kündigung gerechtfertigt sein kann. Dazu gehören:
Häufige Kurzerkrankungen: Der Arbeitnehmer fehlt mehrfach im Jahr und in Summe bis zu sechs Wochen. Für diesen Zeitraum muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten. Er hat also durch häufige kurze Krankheitsausfälle Mehrkosten, die eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen können.
Lang andauernde Krankheiten: Von diesem Fall geht man bei Krebserkrankungen, Unfällen, schweren Krankheiten des Skelettsystems oder psychischen Erkrankungen, wie Depressionen und Burnout, aus. Der Arbeitnehmer fehlt länger als sechs Wochen, es ist aber von einer vollständigen Genesung auszugehen. Die Möglichkeit einer Kündigung wegen Krankheit ist gegeben, lässt sich aber selten durchsetzen. Bei einem Ausfall aufgrund schwerer Schicksalsschläge erwarten die Gerichte von den Unternehmen besondere Rücksichtnahme.
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: Das Risiko einer krankheitsbedingten Kündigung ist dabei sehr hoch. Der Mitarbeiter muss auf die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung im Zuge der Interessenabwägung hoffen.
Krankheitsbedingte Leistungsminderung: Diese ergibt sich aus der Gesundheitsprognose. Wenn die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters dauerhaft um ein Drittel reduziert bleiben wird, ist die Kündigung wegen Krankheit möglich und meist rechtens.
Quellen:
Muschiol, Thomas (2019): Praxiswissen Arbeitsrecht, Freiburg im Breisgau: Haufe Verlag
Kündigungsschutzgesetz, in: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Darf mein Chef mir wegen Krankheit kündigen?, in: Deutscher Gewerkschaftsbund
Anteile der zehn wichtigsten Krankheitsarten an den Arbeitsunfähigkeitstagen in Deutschland in den Jahren 2012 bis 2018, in: Statista