Krankschreibung per Video möglich

Krankschreibungen dürfen nun nicht mehr ausschließlich nach einem Arztbesuch erfolgen, sondern auch dann, wenn der Patient an einer Video-Sprechstunde teilgenommen hat. Allerdings: Die Krankschreibung ist an Bedingungen geknüpft!

Gelber Schein für die Krankmeldung
Eine Krankmeldung erfolgt in der Regel nur nach einem Arztbesuch Foto: istock/annettvauteck.

Eine Krankschreibung durch den Arzt wird nun nicht mehr ausschließlich nach einem persönlichen, unmittelbaren Arztbesuch ausgestellt, sondern kann ab sofort auch nach einer Ferndiagnose im Anschluss einer Video-Sprechstunde erfolgen. Das hat der Bundesausschuss, ein Gremium von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäusern, nun beschlossen. Für die Krankschreibung nach Video-Sprechstunde gibt es jedoch Bedingungen.

Voraussetzung für eine Krankschreibung nach Video-Sprechstunde

Voraussetzung für die Krankschreibung ohne persönlichen, unmittelbaren Kontakt mit dem Arzt nach einer Video-Sprechstunde sind:

  • Der Patient muss der behandelnden Arztpraxis bereits bekannt sein
  • Die Erkrankung muss auch ohne einen Besuch in der Arztpraxis diagnostiziert werden können

Generell gilt: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Video-Sprechstunde.

Wie lange ist eine Video-Krankmeldung gültig?

Eine Krankmeldung, die nach einer Video-Sprechstunde erfolgt, darf nicht länger als sieben Tage andauern. Eine Folgekrankschreibung kann nur dann ausgestellt werden, wenn der behandelnde Arzt den Patienten bereits in der Vergangenheit aufgrund der vorliegenden Erkrankung behandelt hat.

Neuerungen bei den Krankmeldungen: Arztbesuch bleibt Standard

Der Gang zum Arzt soll trotz der Neuerungen die erste Wahl bleiben, wenn man gesundheitliche Beschwerden hat. "Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt", erklärt Monika Lelgemann vom Bundesausschuss. Eine Krankmeldung nur via Telefon, wie sie zu Beginn der Corona-Pandemie erfolgte, sei eine Ausnahme und stehe nicht im Zusammenhang mit den aktuellen Neuerungen, dass eine Krankmeldung nun auch nach einer Video-Sprechstunde erfolgen darf.