Kostspielige Luftnummer? Wann der Rettungshubschrauber teuer wird

Der Einsatz eines Rettungshubschraubers ist eine extrem kostspielige Angelegenheit. Zwischen 45 und 60 Euro kostet jede Einsatzminute eines Rettungshubschraubers. Auf diese Weise fallen schnell Kosten im vierstelligen Bereich an. Viele Menschen fragen sich deswegen: Muss ich das am Ende selbst bezahlen? Praxisvita.de verrät Ihnen, was eine Luftrettung kostet und wer dafür aufkommt.
Wenn Sie nach einem Unfall oder medizinischen Notfall den Notruf wählen, muss in Deutschland – gemäß gesetzlicher Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes – nach 8 bis 17 Minuten ein Rettungsdienst vor Ort sein. Bei besonders schweren Fällen, oder wenn am Boden operierende Rettungstransporte nicht rechtzeitig an den Einsatzort gelangen können, bleibt als letzte Option oft nur der Rettungshubschrauber.
Bei jedem Hubschraubereinsatz fallen Kosten im vierstelligen Bereich an – unabhängig davon, ob der Patient von dem Hubschrauber letztlich transportiert oder nur vom Hubschrauberarzt vor Ort behandelt wurde. Jede Minute zählt in diesem Fall – nicht nur bei der Rettung eines Patienten, sondern auch hinsichtlich der Rechnung für den Einsatz.
Wer zahlt den Rettungshubschrauber?
In Deutschland entstehen weder für den Melder noch für den betroffenen Patienten keine Kosten. Bei medizinischen Notfällen entscheidet die über den Notruf aktivierte Rettungsleitstelle jeweils ob eine Luftrettung notwendig ist. In solchen Fällen übernimmt die Krankenversicherung die Rechnung für den Hubschrauber. Dabei ist unerheblich, ob der Rettungshubschrauber letztlich vor Ort gebraucht wird. Stellt sich heraus, dass ein Hubschraubereinsatz nicht nötig ist, fliegt er wieder zurück, ohne das Kosten – mangels Notfall, der von einer Krankenversicherung getragen werde könnte – entstehen. Der Gesetzgeber will auf diese Art verhindern, dass Notfälle erst nach längerem Abwiegen gemeldet werden, da potentielle Melder hohe Rechnungen fürchten.
Privatversicherte erhalten – ähnlich wie bei einem Arztbesuch oder dem Einsatz eines Krankenwagens – eine Rechnung über den Hubschraubereinsatz. Auch wenn es bei manchen privaten Versicherungen Erstattungsobergrenzen gibt, werden Rettungseinsätze bei akuten medizinischen Notfällen in aller Regel übernommen.
Wann Sie den Rettungshubschrauber selbst zahlen müssen
Eine Ausnahme bei der Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen liegt vor, wenn der Hubschrauber aus anderen Gründen als einem medizinischen Notfall entsandt wurde. Ein typischer Fall dafür ist eine fahrlässig verschuldete Bergrettung. Verirren Sie sich beispielsweise im Dunkeln oder können aufgrund von Selbstüberschätzung eine Bergwanderung nicht fortsetzen und müssen deswegen von einem Hubschrauber gerettet werden, kann es sein, dass die Krankenversicherung dafür nicht aufkommt. Diese als Sondereinsatz geltenden Rettungsvorgänge werden nur bei entsprechender Zusatzversicherung später erstattet.
Verletzen Sie sich aber auf einer Bergtour – ob im Dunkeln oder aufgrund von Selbstüberschätzung – und ist diese Verletzung aus Sicht der verantwortlichen Leitstelle ein akuter medizinischer Notfall, übernimmt auch bei einer Bergrettung die Krankenkasse die anfallenden Kosten für Transport und Notfallbehandlung.
Sonderfall Ausland
Bei einer Luftrettung im Ausland gelten andere Regeln. Verletzen Sie sich außerhalb Deutschlands und werden Sie dort von einem Rettungshubschrauber transportiert oder erstversorgt, zahlt Ihre Krankenkasse nur, wenn zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Unfallland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Wenn Sie keine spezielle Zusatzversicherung für Auslandsunfälle abgeschlossen haben, ist nur durch solche bilateralen Versicherungsabkommen das Abrechnungswesen von Rettungskosten klar geregelt. Zumeist übernehmen aber Krankenkassen die Kosten, die für die Rettung auch im Inland angefallen wären. Alles was darüber hinaus geht, zahlt aber der Gerettete.
In Österreich zum Beispiel – wo sich jährlich viele Deutsche während des Skiurlaubs verletzten und mit dem Hubschrauber abtransportiert werden – sind Unfälle, die sich während einer Sport- oder Freizeitaktivität ereignen, oft nicht vom Standard-Versicherungsschutz abgedeckt und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Das gilt für Österreicher ebenso wie für urlaubmachende Ausländer. Um hohen Rechnungen nach einem Unfall vorzubeugen, sollten Urlauber überprüfen, was ihre Versicherung bei einem Unfall im Ausland leistet und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abschließen.