Hörschaden und Tinnitus

Aus der Serie: Gehörschutz im Alltag – Tinnitus vermeiden
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Gehörschutz am Arbeitsplatz ab 85 dB Pflicht
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Ein Lärmpegel zwischen 85 und 115 Dezibel wird als unangenehm empfunden und verursacht bei einer Belastungsdauer von über 40 Stunden pro Woche Ohrenschäden wie Gehörverlust und Tinnitus. Am Arbeitsplatz gelten 85 Dezibel (dB) als Grenzwert. Das entspricht dem Lärm eines Lkws. Darum sind Arbeitgeber verpflichtet, ab 85 Dezibel Lärmbelastung Gehörschutz am Arbeitsplatz bereitzustellen. Auch bei Musikveranstaltungen mit lautstarken Tonanlagen in geschlossenen Räumen stellen die Veranstalter in der Regel Ohrstöpsel zur Verfügung. Beispiele für Lärmpegel im schädlichen Bereich: Rockkonzert, Discomusik (110 dB), Bohrmaschine, Düsenjäger, Presslufthammer (100 dB), Motor-Rasenmäher, Geige, Saxophon (95 dB), Pürierstab (93 dB), Autohupe (90 dB), Wecker, Schnarchen, Türklingel (80-90 dB).