Haben sie’s endlich kapiert? Vierfachimpfstoff kommt
Ab der kommenden Grippe-Saison müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den Grippe-Vierfachimpfstoff übernehmen – welchen Vorteil haben Versicherte davon?
Grippeimpfung ist nicht gleich Grippeimpfung: Wie gut der Impfschutz wirkt, hängt nicht zuletzt davon ab, welcher Impfstoff verwendet wird. Bisher war es den Krankenkassen überlassen, welchen Impfstoff sie ihren Versicherten zahlten – doch das ändert sich ab der kommenden Grippesaison.
Dreifach- oder Vierfachimpfstoff – was ist der Unterschied?
Während der sogenannte Dreifachimpfstoff nur vor drei Subtypen des Influenzavirus schützt (vor den beiden Influenza A-Virus Subtypen A/h3N2 und A/H1N1 und einem B-Virus Subtyp, der saisonal variiert), enthält der Vierfachimpfstoff noch einen weiteren B-Subtyp. Welche Virustypen in der jeweiligen Saison in den Impfstoffen enthalten sind, entscheidet die Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Trotz Impfung nicht ausreichend geschützt
Bisher übernahmen viele gesetzliche Krankenkassen lediglich die Kosten für den Dreifachimpfstoff gegen Influenza – mit der Folge, dass zahlreiche Versicherte trotz Impfung nicht vor der Grippe geschützt waren. So war es auch in der Grippesaison 2017/2018: Mehr als die Hälfte der Grippeerkrankungen wurde durch einen B-Subtypen des Virus verursacht, der nicht in dem Dreifachimpfstoff enthalten war.
Zu solchen Fehlkalkulationen kommt es immer wieder – der Grund: Die WHO legt die Zusammensetzung des Impfstoffes immer schon sehr frühzeitig fest (im Februar wurde beispielsweise die Zusammensetzung des Impfstoffes für die Saison 2018/2019 bekanntgegeben), damit die Hersteller genügend Zeit haben, die entsprechenden Impfstoffe zu produzieren. Zu diesem Zeitpunkt ist es allerdings schwierig vorherzusehen, welche Virustypen die kommende Grippesaison dominieren werden.
Beschlossen – besserer Grippeschutz ab dem kommenden Herbst
Aufgrund dieser Problematik hat die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) Anfang des Jahres ihre Empfehlung bezüglich des Grippe-Impfstoffes geändert und rät zum flächendeckenden Einsatz des Vierfachimpfstoffes.
Jetzt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) auf die geänderte Empfehlung reagiert und beschlossen, die Impfung mit dem Vierfachimpfstoff zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen zu machen – ab der Grippesaison 2018/2019 müssen die Kassen also für alle Versicherten den Vierfachimpfstoff zahlen.
Wer sich gegen Grippe impfen lässt, kann zusätzlich selbst dazu beitragen, den Impfschutz zu verbessern. Mit welchen einfachen Maßnahmen das funktioniert, erfahren Sie hier.