Große Koalition beschließt neue Gesetze: Das ändert sich wegen Corona
Die Bundesregierung hat einige neue Gesetze beschlossen und bestehende Regelungen der Corona-Krise verlängert – was sich jetzt ändert und worauf sich Familien, Arbeitnehmer und Bahnfahrer einstellen müssen.
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Auszahlung des Kinder-Bonus, stärkere Kontrollen der Maskenpflicht, Updates für Kongresse und Messen sind nur einige neue Gesetze, die dank der Corona-Pandemie in Kraft treten. Zudem hat sich die Bundesregierung auf eine Wahlrechtsreform verständigt.
Neue Gesetze wegen Corona: Das ändert sich für Familien
- Im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes hatte die Bundesregierung einen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld beschlossen. Dieser Bonus wird ab September nun erstmals an die Familien ausgezahlt. Die erste Zahlung beträgt 200 EUR. Die Reihenfolge der Auszahlungen bestimmt die Endziffern der Kindergeldnummern.
- In der Coronakrise stehen gesetzlich versicherten Arbeitnehmern 2020 mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Alleinerziehende erhalten zusätzliche 10 Tage und Elternpaare jeweils 5 zusätzliche Tage. Wer Angehörige pflegt oder die Pflege von Angehörigen coronabedingt neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage für diese Aufgaben in Anspruch nehmen.
- Kinder aus ärmeren Familien sollen im Rahmen des Bildungspakets noch bis 31. Dezember 2020 bei einer erneuten Kita- oder Schulschließung ein kostenloses Mittagessen erhalten können.
- EU-Corona-Hilfsgelder sollen für eine digitale Bildungsoffensive verwendet werden. So sollen allein 500 Millionen Euro für die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten eingesetzt werden. Zusätzlich soll eine bundesweite Bildungsplattform aufgebaut werden, die Zugang zu hochwertigen, digitalen Lehrmitteln ermöglichen soll.
Neue Gesetze wegen Corona: Das ändert sich für Arbeitgeber
- Unternehmen in Deutschland können weiterhin die erleichterte Kurzarbeit zur Absicherung von Jobs in der Corona-Krise in Anspruch nehmen. Die Bezugsdauer wird von regulär 12 Monaten auf 24 Monate erweitert und das Kurzarbeitergeld auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Voraussetzung dafür ist eine Einführung der Kurzarbeit bis zum 31.12.2020. Das Kurzarbeitergeld soll bis maximal 31.12.2021 verlängert werden.
- Kleine und mittelständische Unternehmen können noch bis Ende des Jahres Überbrückungshilfen von insgesamt bis zu 150.000 EUR beantragen. Bisher war das Programm im Rahmen des Konjunkturpaketes der Koalition bis August befristet.
- Lockerung des Insolvenzrechtes bleibt weiterhin bestehen. Bereits im März war die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt worden, wenn die Überschuldung von Firmen eine Folge der Coronakrise waren. Diese Regelung wird bis Ende des Jahres verlängert.
- Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer, die von der Coronakrise besonders betroffen sind, sollen noch bis Ende 2021 erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten.
Kontrolle der Maskenpflicht in Zügen
Ab dem 1. September wird in der Deutschen Bahn verstärkt die Maskenpflicht kontrolliert. Im August waren bereits 60 Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn in den Zügen unterwegs, im September möchte die Bahn nach eigenen Angaben die Anzahl der Sicherheitskräfte verdoppeln.
Messen und Kongresse dürfen wieder stattfinden
Ab dem 1.9.2020 dürfen Messen, Kongresse und Ausstellungen wieder ausgerichtet werden. Auch hier gelten jedoch strenge Hygienemaßnahmen, um die hohe Ansammlung von Menschen vor einer potenziellen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.
Weitere Gesetzesänderungen
- Die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages tritt 2025 in Kraft. In dem Zuge sollen die Wahlkreise von derzeit 299 auf 280 reduziert werden. Schon zur Bundestagswahl 2021 sollen bis zu drei Überhangmandaten nicht mehr ausgeglichen werden.
- Ab dem 1. September 2020 tritt ein neues Waffengesetz in Kraft. So werden bestimmte große Magazine zukünftig als verbotene Gegenstände deklariert. Auch das nationale Waffenregister soll ausgebaut werden, um Waffenbesitz in Zukunft noch leichter nachverfolgen zu können.
Ab dem 1.9.2020 treten damit einige neue Gesetze zur Bekämpfung der Coronakrise in Kraft. Die meisten haben das Ziel, die Wirtschaft zu stärken und Engpässe durch das Coronavirus zu überbrücken.