Neue Gesetze im November 2021: Nicht nur für Ungeimpfte wird es teuer!
Neue Gesetze im November! Erhöhte Bußgelder und Zahlungen für Ungeimpfte drohen. Diese neuen Gesetze und Änderungen gelten ab kommenden Monat.
Für das Abspielen des Videos nutzen wir den JW Player der Firma Longtail Ad Solutions, Inc.. Weitere Informationen zum JW Player findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Bevor wir das Video anzeigen, benötigen wir Deine Einwilligung. Die Einwilligung kannst Du jederzeit widerrufen, z.B. in unserem Datenschutzmanager.
Weitere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Neue Regeln für Ungeimpfte, die in Quarantäne müssen, sowie Änderungen für den Antibiotika-Einsatz bei Masttieren – dies sind zwei wichtige Gesetzesänderungen, die im November 2021 in Kraft treten. Diese neuen Gesetze gelten ab November 2021.
Neue Gesetze im November 2021: Neuer Bußgeldkatalog für Autofahrer
Um den Verkehr für alle Teilnehmer noch sicherer zu machen, gibt es ab dem 9. November einige neue Regeln.
- Zu schnell fahren kostet mehr: In vielen Fällen verdoppelt sich die Strafe. So muss, wer innerorts die erlaubte Geschwindigkeit um bis zu 10 Km/h überschreitet, nun beispielweise 30 Euro statt wie bisher 15 Euro zahlen.
- Schrittgeschwindigkeit für LKW-Fahrer: Vor allem Radfahrer sind beim Rechtsabbiegen gefährdet. Deshalb müssen LKW-Fahrer in diesem Fall Schrittgeschwindigkeit fahren. Tun sie das nicht, wird das ab November 70 Euro Strafe kosten.
- Falschparken wird teuer: Das einfache Vergehen wird mit 55 Euro statt 15 Euro geahndet. Richtig zur Kasse werden Autofahrer gebeten, die auf Rad- oder Gehwegen bzw. in zweiter Reihe parken: Sie müssen bis zu 110 Euro zahlen, bisher waren es 35 Euro, zudem gibt es einen Punkt in Flensburg.
- Autoposer zahlen drauf: Andere Verkehrsteilnehmer rücksichtslos mit Lärm und Abgasen zu belästigen, kostet – statt wie bislang 20 Euro – jetzt 100 Euro.
- Bis zu 300 Euro in der Rettungsgasse: Wer durch die Rettungsgasse fährt, sie anderweitig nutzt oder die Rettungsgasse blockiert, wird hart bestraft, denn dieses Manöver soll in Zukunft zwischen 200 und 320 Euro kosten. Zudem muss der Betreffende für einen Monat den Führerschein abgeben und bekommt 2 Punkte in Flensburg.
Gesetzesänderung ab 1. November: Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte
Wer sich gegen Corona impfen lassen kann und darf, dies aber freiwillig nicht tut, muss nun mit finanziellen Einbußen rechnen. Da alle impfwilligen Bundesbürger:innen bis dahin die Möglichkeit gehabt hatten, sich einen ausreichenden Schutz gegen SARS-CoV-2 zu holen, gilt laut Gesetzgeber in ganz Deutschland nun Folgendes: Wer nach behördlicher Anordnung in Quarantäne muss, ohne selbst infiziert zu sein, erhält für die Ausfallzeit keine Lohnfortzahlung mehr. Ausnahmen gelten nur für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Personen, für die es noch keine Impfempfehlung gab.
Neue Regeln zum Antibiotika-Einsatz ab 1. November
Antibiotikaresistenzen sind ein immer größeres Problem für uns Menschen. Das neue Gesetz soll den Schutz verbessern, es gilt für die Nutztierhaltung und betrifft insbesondere die Masttierzucht. Demnach müssen die Halter in Zukunft nicht nur melden, wenn sie Antibiotika geben, sondern auch, wenn sie dies nicht tun – dies wird „obligatorische Nullmeldung“ genannt. Zudem muss das Datum der Anwendung oder Abgabe angegeben werden. So können Qualität und Auswertung der erhobenen Daten verbessert werden. Ziel ist es, den Antibiotika-Einsatz in Deutschland zu minimieren.
Bundeseinheitliche Regelung zur epidemischen Lage bleibt
Gesundheitsminister Jens Spahn bleibt dabei: Er hält ein Auslaufen der sogenannten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ Ende November für vertretbar. Damit werde weder die Pandemie für beendet erklärt noch sollen die Schutzmaßnahmen enden, so Spahn. Die Ministerpräsidenten der Länder fordern eine einheitliche Lösung als sichere Rechtsgrundlage. Diese soll bis zum 25. November geschaffen werden. Ob die „epidemische Lage“ wirklich beendet wird ist noch unklar.
Lockere Corona-Maßnahmen auch im November 2021
Derweil gehen einige Länder aber eigene Wege und sorgen so für noch mehr Unsicherheit: Obwohl die Corona-Zahlen wieder deutlich steigen, schafft das Saarland alle Corona-Maßnahmen im Außenbereich ab – keine Maske und kein Abstand mehr, Stadionbesucher müssen weder geimpft noch getestet sein. Baden-Württemberg wiederum verzichtet ab kommendem Donnerstag auf die Maskenpflicht bei 2G-Veanstaltungen, auch in der Gastronomie. Am 25. November soll es dann eine einheitliche Regelung geben.
Dies sind die wichtigsten Gesetzesänderungen für den November 2021.
Quellen:
Neuer Bußgeldkatalog tritt bald in Kraft: Ab wann sich Verkehrssünder warm anziehen müssen in: infranken.de
Entschädigung für Ungeimpfte endet zum 1. November in: bund-verlag.de
Bessere Datenerhebung zum Antibiotikaeinsatz in: bundesregierung.de
Spahn beharrt auf Auslaufen der „epidemischen Lage“ in: spiegel.de