Neue Gesetze im Juni 2023: Corona wieder im Fokus

Die Gesetzesänderungen im Juni 2023 beenden zwei große Kapitel der Corona-Pandemie. Was Sie jetzt wissen müssen.

Richterhammer aus Holz liegt auf medizinischen Masken
Gesetze: Was ändert sich im Juni? Foto: iStock/Maica

Im Juni 2023 treten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, unter anderem bei der Corona-Warn-App. Das ändert sich im nächsten Monat!

+++Gesetzesänderungen im Juni 2023: Ruhemodus für Corona-Warn-App+++

Über 48 Millionen Mal wurde die Corona-Warn-App in Deutschland in den vergangenen Jahren heruntergeladen. Nachdem die Entwickler:innen bereits im Mai die Warnfunktion der App abgeschaltet hatten, wird sie ab dem 1. Juni nun offiziell in den Ruhemodus versetzt. Es folgen keine Aktualisierungen mehr und auch in den App-Stores von Android und Apple ist die Anwendung nicht mehr zum Download verfügbar.

Die Bundesregierung erklärt diesen Schritt wie folgt: "Grund für den baldigen Ruhemodus sind die gewachsene Immunität der Bevölkerung, eine stabile Infektionslage und die Rückkehr zu einem öffentlichen Leben ohne Corona-Maßnahmen. Dadurch entfällt derzeit der Bedarf für eine App zur Kontaktnachverfolgung."

Corona-Warn-App: Diese Funktionen bleiben erhalten

Einzelne Funktionen der Corona-Warn-App sind über den Juni 2023 hinaus verwendbar. "Im sogenannten Ruhemodus wird die Corona-Warn-App auf den Endgeräten der Nutzenden aber nicht automatisch gelöscht. Die Impfzertifikate können damit bei Bedarf weiterhin genutzt werden. Auch die persönlichen Aufzeichnungen im Tagebuch bleiben erhalten", so die Bundesregierung online weiter.

Neue Gesetze im Juni 2023: Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen werden fällig

Mit den November- und Dezemberhilfen sowie den Überbrückungshilfen hat der Staat Unternehmen, die durch Corona in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren, unter die Arme gegriffen. Nun müssen bis zum 30. Juni die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen eingereicht werden. Dies kann online unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de geschehen.

"Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen", informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz online.

+++ Gesetzesänderung Mai 2023: Corona-Warn-App warnt nicht mehr +++

Einst wurde die Corona-Warn-App eingeführt, um Menschen bei Kontakt mit einer Corona-infizierten Person zu warnen. Angesichts der entspannten pandemischen Lage – Corona gehört nun zum Alltag wie Erkältung oder Grippe – wird zum 1. Mai die wichtige Warnfunktion der App abgeschaltet. Wer Corona hat, kann Kontaktpersonen dann nicht mehr informieren und alarmieren.

„Angesichts einer gewachsenen Immunität der Bevölkerung, leicht übertragbarer Virusvarianten und der Rückkehr zu einem öffentlichen Leben (weitgehend) ohne Corona-Maßnahmen entfällt momentan der Bedarf an einer App zur Kontaktnachverfolgung.“
RKI

Darüber hinaus wird die Weiterentwicklung der App zum 31. Mai 2023 eingestellt. Ab Juni ist sie dann im Ruhemodus und beispielsweise nur noch für die hinterlegten Impfzertifikate nutzbar. Bei Bedarf kann die Corona-Warn-App aber wieder aktiviert werden.

Neue Gesetze im Mai: Mehr Mindestlohn in der Pflege

Die Corona-Pandemie hat dramatisch belegt, wie schwer die Arbeit der Pflegenden ist. Hinzukommen immer mehr pflegebedürftige Patient:innen und immer weniger Menschen, die diesen Beruf ausüben möchten. Im zweiten Schritt des dreistufigen Plans erhalten Pflegende ab Mai nun mehr Geld:

  • Bei Pflegehilfskräften steigt der Lohn von 13,70 Euro auf mindestens 13,90 Euro pro Stunde.

  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit können nun mit einem Mindestlohn von 14,90 Euro statt 14,60 Euro rechnen.

  • Pflegefachkräfte verdienen statt 17,10 Euro nun 17,65 Euro.

Rund 1,2 Millionen Beschäftigte sollen von diesen Lohnerhöhungen profitieren. Eine weitere Steigerung soll im Dezember folgen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach möchte den Beruf dadurch attraktiver machen.

Ab 1. Mai 2023: 49-Euro-Ticket per Gesetz gültig

Schon seit Anfang April konnten Interessierte das günstige Deutschland-Ticket – den Nachfolger des erfolgreichen 9-Euro-Tickets – erwerben. Ab dem 1. Mai kann man es nun auch einsetzen und in allen Bahnen und Bussen des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland zum Einheitstarif fahren. Noch günstiger wird es für Arbeitnehmer:innen, wenn das Unternehmen mindestens 25 Prozent dazu bezahlt. Auch einige Bundesländer bieten Sondertarife für Studierende, Auszubildende oder Schüler:innen an.

Dies sind die wichtigsten Gesetzesänderungen im Mai 2023.

+++ Neue Gesetze im April 2023: Letzte Maskenpflicht endet+++

Schon in den ersten Monaten des Jahres sind die Isolationspflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Corona-Schutzmaske beim Bus- und Bahnfahren sowie im Fernverkehr gefallen. Das Infektionsgeschehen hat sich entspannt, die Pandemie ist weitgehend im Griff.

In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen gilt die FFP2-Maskenpflicht aber nach wie vor, um Risikopatient:innen zu schützen. Diese letzte Corona-Schutzmaßnahme soll nun zum 7. April enden, denn dann laufen die letzten gültigen Schutzverordnungen aus. Allerdings kann die Bundesregierung bis zu diesem Zeitpunkt noch über weitere Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus entscheiden. Auch die Länder können gesetzliche Regelungen, etwa zur Maskenpflicht, beschließen.

Gesetzesänderungen im April: Aus für telefonische Krankschreibung

Am 31. März endet auch die Möglichkeit, sich per Telefon krankschreiben zu lassen. Während der Corona-Krise wurde diese Sonderregelung für leichte Erkältungsbeschwerden eingeführt, um die Praxen zu entlasten und die Verbreitung des Virus einzudämmen. Seit Ende 2020 galt die Regelung mit kurzen Unterbrechungen – unnötige Kontakte konnten mit dieser einfach umsetzbaren Maßnahme vermieden und das Infektionsrisiko reduziert werden.

Angesichts der sinkenden Fallzahlen und der entsprechenden Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) läuft die telefonische Krankschreibung aber nun ebenfalls aus. Weiter möglich, unabhängig von der Corona-Pandemie, ist die Krankschreibung per Videosprechstunde, die auch für andere Erkrankungen gilt.

Ab April keine Testpflicht bei Einreise aus China mehr

Im Februar hatte die Bundesregierung eine Corona-Einreiseverordnung für Reisende aus China verlängert. Hintergrund war das starke Infektionsgeschehen in dem Land. Passagiere wurden nach ihrer Ankunft in Deutschland stichprobenartig auf das Coronavirus getestet, um neue, wieder auftretende oder besonders gefährliche Virusvarianten zu finden und deren Verbreitung in Deutschland aufzuhalten. Zum 7. April endet diese Regel nun, Reisende aus China müssen mit keinen Tests mehr rechnen.

April 2023: Ende der Erleichterungen für pflegende Angehörige

Ebenfalls aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber den Zeitraum für Arbeitnehmende erhöht, während dem sie wegen einer akuten Pflegesituation von der Arbeit unbezahlt fernbleiben dürfen: Statt 10 Tage waren 20 Tage erlaubt. Diese Regelung wird nun zu Ende April auf 10 Tage zurückgestuft. Auch die Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld für diese Zeit verkürzt sich dementsprechend.

Gesetzesänderung: Ab April 2023 Blutspende für homosexuelle Männer erlaubt

Bisher wurden homosexuelle Männer vom Blutspenden ausgeschlossen, wenn sie in den letzten vier Monaten Geschlechtsverkehr mit einem neuen oder mehreren Männern hatten. Grundlage dafür war die Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer zum Blutspenden. Diese wird nun zum April durch das Transfusionsgesetz geändert.

„Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben“, so Gesundheitsminister Lauterbach. Bis 2017 waren homosexuelle Männer gänzlich vom Blutspenden ausgeschlossen. Ausschlaggebend für einen eventuellen Ausschluss kann aber weiterhin das individuelle Sexualverhalten sein – zum Beispiel, ob man mit vielen wechselnden Partner:innen schläft – nicht aber die sexuelle Orientierung.

Dies sind die wichtigsten Gesetzesänderungen im April 2023.

+++Gesetzesänderungen im Februar 2023: Keine Maskenpflicht im Fernverkehr mehr+++

Reisende brauchen beim Bus- und Bahnfahren im Fernverkehr nicht mehr an die Maske zu denken: Ab dem 2. Februar entfällt die Pflicht zum Tragen einer Corona-Schutzmaske. Hintergrund sei laut Bundesregierung „die sich abschwächende Pandemielage“. Die Entwicklungen der Pandemie im Herbst und Winter sei genau analysiert worden. Das Ergebnis:

„Aufgrund Schutzmaßnahmen verlief die Pandemie im Herbst und Winter bisher in einem kontrollierten Rahmen. Es kam zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur.“
bundesregierung.de

Das Infektionsgeschehen sei in dieser Zeit zurückgegangen, die Lage habe sich deutlich entspannt. Deshalb hat sich die Regierung nun zu diesem Schritt im Fernverkehr entschlossen. In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt die Maskenpflicht aber nach wie vor, um Risikopatient:innen zu schützen.

Neue Gesetze im Februar: Auslauf der Arbeitsschutzverordnung

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber festgelegt, dass auch die Arbeitsschutzverordnung bereits zum 2. Februar auslaufen soll – zwei Monate früher als geplant. Sie sollte die Infektionsgefahr in Büros und Betrieben eindämmen. Durch das frühzeitige Auslaufen der Verordnung wird der Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Eine telefonische Krankschreibung ist für Arbeitnehmende aber weiterhin möglich.

Stattdessen gelten nur noch Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die bei Bedarf angewendet werden können. Grund für diesen Schritt sind auch hier die niedrigen Corona-Infektionszahlen und die milden Krankheitsverläufe.

Im Februar: Testpflicht bei Einreise aus China

Wegen der dramatischen Infektionslage in China und der dortigen Lockerungen der Reisebedingungen will die EU einheitlich mit Einreisenden aus China umgehen. Daher setzt die Bundesregierung nun eine neue Corona-Einreiseverordnung um. Darin wird die aktuell geltende Verordnung vom 7. Januar bis zum 7. April 2023 verlängert: Sie legt fest, dass Passagiere nach ihrer Ankunft in Deutschland stichprobenartig auf das Coronavirus getestet werden können. So sollen neue, wieder auftretende oder besonders gefährliche Virusvarianten entdeckt und deren Verbreitung in Deutschland verzögert werden.

Gesetzesänderung für Energiesparlampen mit Quecksilber

In Elektro- und Elektronikgeräten ist Quecksilber schon seit mehr als 15 Jahren verboten. Ausnahmen galten jedoch für einige Lampentypen. Ab 2023 ist laut EU-Recht aber auch bei diesen Lampen die Verwendung des giftigen und gesundheitsschädlichen Schwermetalls verboten. Das Verbot erfolgt in zwei Stufen:

  • Ab dem 25. Februar 2023 gilt ein Verbot für sogenannte Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform (Typ T5).

  • Ab dem 25. August 2023 folgt dann ein Produktionsverbot für Leuchtstofflampen in Röhrenform (Typen T5 und T8).

Bestehende Ware darf aber noch weiterhin verkauft werden.

Quellen:

Keine Maskenpflicht in der Fernbahn mehr in: bundesregierung.de

Aus für Leuchtstofflampen mit Quecksilber und bestimmte Halogenlampen in: verbraucherzentrale.nrw

+++Gesetzesänderung im Dezember 2022: Einmalzahlung für Gaskunden+++

Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen, die in Form einer einmaligen Abschlagszahlung im Dezember kommen soll. Dadurch sollen die stark gestiegenen Energiepreise abgefedert und die Zeit bis zur Einführung der Wärme- und Gaspreisbremse, die erst im Frühjahr 2023 greifen wird, überbrückt werden.

Von der Einmalzahlung profitieren alle Verbraucher:innen, einschließlich kleinerer Unternehmen, die einen Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden haben. Auch medizinische Einrichtungen, die einen höheren Verbrauch haben, sollen die Abschlagszahlung erhalten.

„Der Bund übernimmt dabei die Rechnung für den Dezemberabschlag für die Lieferung von Gas und Fernwärme. […] Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts tun, sie werden automatisch von der Soforthilfe profitieren“, erklärte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck kürzlich. Bei der Umsetzung der Einmalzahlung stünden die Energieversorger in der Pflicht – diese müssten nun einen Antrag stellen.

Neues Gesetz ab Dezember 2022 im Kosmetikbereich

Im Dezember 2022 tritt die "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)" in Kraft. Die Strahlenschutzverordnung dient dem Schutz von Kund:innen im Kosmetikbereich. Denn ab dem 31. Dezember 2022 müssen Kosmetiker:innen einen sogenannten Qualifizierungsnachweis erbringen, wenn sie Laserbehandlungen anbieten und dafür Ultraschallgeräte oder Niederfrequenz- und Hochfrequenzgeräte verwenden. Damit soll sichergestellt werden, dass nur geschultes Personal, das entsprechende Lehrgänge absolviert hat, die Behandlung durchführt.

Liegt kein Fachkundenachweis vor, dürfen die betroffenen Kosmetiker:innen keine Laserbehandlungen mehr anbieten. Ansonsten drohen Ordnungsgelder von bis zu 50.000 Euro.

Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022: Neues Warnsystem

Die Bundesregierung testet ein neues Warnsystem („Cell Broadcast“) – zu diesem Zweck werden beim bundesweiten Warntag am 8. Dezember um 11 Uhr alle Bürger:innen eine SMS bekommen, die vor einer unmittelbar drohenden Katastrophe warnt. Das Warnsystem ist eine Reaktion auf die Flutkatastrophe im Sommer 2021, bei der mehr als 180 Menschen gestorben sind. Als einer der Gründe für die hohe Opferzahl galten fehlende Warnsysteme. Um die SMS zu erhalten, muss man Besitzer:in eines Smartphones sein, auf dem das Betriebssystem Android ab Version 11 oder iOS 16, 15.7.1 und 15.6.1 läuft.

Gesetzesänderungen im Dezember 2022: Kommt ein Böllerverbot?

In den letzten beiden Jahren galt aufgrund der Corona-Pandemie ein bundesweites Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk. Zudem haben viele Städte das Zünden von Böllern untersagt. Für Silvester 2022 fordert die Deutsche Umwelthilfe ein bundesweites Böllerverbot – nicht wegen der Pandemie, sondern aus Gründen des Klimaschutzes. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich hingegen für ein Verbot privater Silvesterfeuerwerke ausgesprochen. Es sollen zentral organisierte Feierwerke stattfinden, um die Schadstofffreisetzung und den entstehenden Müll, ebenso wie das Unfallrisiko gering zu halten.

Das Bundesinnministerium hat zumindest die Forderung nach einem generellen Verbot zurückgewiesen und erklärte: „Ob erneut eine Situation entstehen wird, die einen vergleichbaren Beschluss erforderlich macht, ist derzeit nicht absehbar“.