Gesetzesänderungen im September 2021: Das ändert sich mit Blick auf Corona, Elterngeld & Co.

Im September 2021 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die auch – aber nicht nur – die Corona-Pandemie betreffen. Hier der Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen im September 2021.

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Die Corona-Impfauffrischungen für Risikogruppen und die Reform des Elterngeldes gehören zu den Gesetzesänderungen im September 2021. Welche neuen Gesetze und Regelungen im September 2021 sonst noch anstehen, erfahren Sie hier.

Gesetzesänderungen im September 2021: Erste Corona-Nachimpfungen

Auf der letzten Gesundheitsministerkonferenz wurde beschlossen, besonders gefährdeten Personengruppen ab September eine Corona-Impfauffrischung anzubieten. Die sogenannten Booster-Impfungen sollen für mehr Impfschutz unter den vulnerablen Personengruppen sorgen. Die Stiko empfiehlt eine 3. Corona-Impfung für zwei Risikogruppen: ältere und immungeschwächte Personen.

Wann genau im September die Corona-Nachimpfungen starten, ist allerdings noch nicht bekannt.

Neue Gesetze: Corona-Arbeitsschutzverordnung wird angepasst

Offiziell läuft die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 11. September aus. Eine Verlängerung sowie benötigte Anpassungen sind allerdings schon beschlossen. Bund und Länder haben dabei auch die Pflicht der Arbeitgeber, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen sowie Selbsttests anzubieten, im Blick.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte der „Augsburger Allgemeinen“ außerdem: „Wir werden die Arbeitgeber anhalten, dass sie stärker an der Impfaufklärung mitwirken und Impfungen im Zweifelsfall auch während der Arbeitszeit ermöglichen.“

Elterngeldreform: Mehr Teilzeit für Eltern

Ab 1. September tritt die Reform des Elterngeldes in Kraft, die mehrere wichtige Punkte umfasst.

Teilzeitarbeit

Statt mindestens 25 Stunden und maximal 30 Stunden pro Woche dürfen Eltern in Teilzeit nun zwischen 24 Stunden und 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Partnerschaftsbonus

Paare, die den so genannten Partnerschaftsbonus nutzen, profitieren von den Gesetzesänderungen im September 2021. Arbeiten beide Partner:innen zwischen 24 bis 32 Std/Woche, gibt es vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Bisher war dies nur in einem Stundenkorridor von 25 bis 30 Wochenstunden möglich. Zusätzlich können in Teilzeit arbeitende Eltern den Partnerschaftsbonus in Zukunft auch nur für zwei Monate beantragen. Bisher mussten beide Elternteile mindestens vier Monate parallel in Teilzeit arbeiten – das hielt viele davon ab, den Bonus in Betracht zu ziehen.

Hilfeleistung für Eltern von Frühgeburten

Wer sein Baby zu früh auf der Welt willkommen heißen muss, kann in Zukunft länger Elterngeld beziehen. Folgende Staffelungen sind vorgesehen:

  • um einen auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt.
  • um zwei auf 14 Monate, wenn die Geburt mindestens acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin liegt,
  • um drei auf 15 Monate. wenn die Geburt mindestens zwölf Wochen vor dem errechneten Termin liegt 
  • und um vier auf 16 Monate, wenn die Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin liegt.
  • Die Einkommensgrenzen, auf die Elterngeldanspruch besteht, sinken für Paare von 500.000 Euro auf 300.000 Euro gemeinsames zu versteuerndes Einkommen pro Jahr.

Bundestagswahl und Wahl-O-Mat

Keine Gesetzesänderung, aber wichtig im September 2021: die Bundestagswahl am Sonntag, den 26. September. Pünktlich dazu wird der Wahl-O-Mat am 2. September freigeschaltet. Der Test, der auf der Homepage der Bundeszentrale und als App verfügbar ist, ermittelt anhand politischer Aussagen, welche Partei am ehesten zu den Interessen der:des jeweiligen Wahlberechtigten passt.

Der Wahl-O-Mat bedient auch die Abgeordnetenhauswahl in Berlin und die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern.

1. September 2021: Verbot von Energiesparlampen

Ab 1. September werden Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät, sogenannte Energiesparlampen, aus dem Verkauf genommen. Aufgrund der fehlenden Weiterentwicklung werden Leuchtmittel mit der bislang besten Energieeffizienz der Klasse A++ herabgestuft in die Klassen D bis F. Die Energiekennzeichnung ändern sich demzufolge: Die Plus-Klassen werden gestrichen und die alten Einstufungsklassen A bis G wieder eingeführt. Gleiches war im März 2021 bereits bei Geschirrspülern, Kühlschränken, Gefrierschränken, Weinkühlschränken, Waschmaschinen, Wäschetrocknern und elektronischen Displays eingeführt worden.

Eine Übergangszeit von 18 Monaten, in denen beide Labelvarianten zu finden sein werden, wurde eingerichtet.

Quellen:

Elterngeld bietet noch mehr Freiräume, in: bundesregierung.de
Das ändert sich im September, in: morgenpost.de
Energieverbrauch: Das gilt ab 1. September bei Lichtquellen, in: elektronikpraxis.vogel.de