Gesetzesänderungen im August 2021: Corona-Regeln, Fingerabdrücke & mehr

Neuer Monat, neue Gesetze: Diese Gesetzesänderungen kommen im August 2021 auf uns zu!

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Neue Regeln zum Reisen in Corona-Zeiten, der Fingerabdrücke im Personalausweis – dies sind nur zwei Gesetzesänderungen, die im August 2021 anstehen. Die wichtigsten Neuerungen bei den Gesetzen ab August 2021 im Überblick.

1. Ab August Änderungen der Gesetze bei Corona-Regeln möglich

Die Regierung plant, die Einstufung von Ländern als Einfaches Risikogebiet abzuschaffen. Die damit verbundenen Einreiseregeln – zum Beispiel die digitale Einreiseanmeldung oder die Testpflicht – würden dann ebenfalls wegfallen. Es gäbe nur noch Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete.

Wer aus diesen Ländern einreist, muss vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Zudem gilt: Wer aus einem Hochinzidenzgebiet kommt und nicht geimpft ist, muss sich in Quarantäne begeben und kann sich frühestens nach fünf Tagen „freitesten“. Einreisende aus einem Virusvariantengebiet müssen generell 14 Tage in Quarantäne – auch wenn sie geimpft oder genesen sind.

2. Gesetzesänderungen ab 02.08.: Fingerabdrücke im Personalausweis Pflicht

Bislang konnte man wählen, ob im Chip des neuen Personalausweises Fingerabdrücke gespeichert werden. Das ist ab 2. August anders: Bei Beantragung der neuen Dokuments muss man zwei Fingerabdrücke abgeben – so fordert es die EU-Verordnung 2019/1157. Der Perso soll dadurch fälschungssicherer werden. 

Allerdings brauchen wir keine Angst haben, dass man nun ständig unsere Abdrücke kontrolliert: Sie sollen nur dann einen zusätzlichen Beleg liefern, wenn die Identität eines Menschen nicht sicher festgestellt werden kann, obwohl der Ausweis vorgelegt wurde – also zum Beispiel bei gefälschten Dokumenten.

3. Kinderfreizeitbonus für Familien per Gesetz ab August 2021

Bedürftige Familien erhalten weitere finanzielle Unterstützung. Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hat die Bundesregierung beschlossen, für jedes Kind unter 18 Jahren einmalig 100 Euro zu zahlen – beispielsweise für Sport- oder Freizeitaktivitäten. 

Dies gilt für Familien, die Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, und wird nicht auf die Sozialleistungen angerechnet. Alle Infos gibt es im Internet bei der Bundesagentur für Arbeit.

4. Neues Gesetz verbietet Glyphosat zum Teil

Es ist ein Unkrautvernichter und höchst umstritten: Glyphosat tötet alle Pflanzen, die nicht gentechnisch verändert sind. Trotzdem dürfen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff in der EU noch bis Ende 2023 verwendet werden. Etwa 84 Pflanzenschutzmittel enthalten Glyphosat, 42 von ihnen waren bisher auch in Haus- und Kleingärten erlaubt. Doch damit ist nun Schluss – Deutschland schiebt dem zumindest teilweise einen Riegel vor: Das Herbizid darf In Gärten, aber auch auf Spiel- und Sportplätzen oder in Parks nicht mehr verwenden werden. 

Ebenfalls verboten ist das Herbizid vor der Ernte auf Feldern, in Wasserschutzgebieten sowie in Pflege- und Kernzonen von Biosphärengebieten. Für Acker- und Grünflächen sind nur noch Ausnahmefälle vorgesehen.

5. Gesetzesänderung: Lungenkrebs und Hüftarthose jetzt Berufskrankheiten

Zwei weitere Erkrankungen erweitern die Liste der Berufskrankheiten ab August: Lungenkrebs und Hüftarthrose werden nun auch anerkannt. Für Lungenkrebs gilt folgende Voraussetzung: Hat der oder die Erkrankte selbst nie oder maximal 400 Zigaretten, Zigarren o. ä. geraucht hat, war am Arbeitsplatz aber massivem Passivrauch ausgesetzt, wird der Krebs als Berufskrankheit anerkannt. 

Hüftgelenksarthrose kann dann geltend gemacht werden, wenn die Diagnose „Koxarthrose“ gestellt wurde. Außerdem muss die betroffene Person nachweisen, dass sie pro Tag mindestens 10 Mal eine Last von 20 Kilo oder mehr tragen musste – mindestens 9.500 Tonnen im gesamten Arbeitsleben.

6. Ab August 2021 mehr Zeit für Steuererklärungen

Wegen der Corona-Pandemie kann die Steuerklärung für 2020 in diesem Jahr drei Monate später abgegeben werden: „In nicht beratenen Fällen müssen die Steuererklärungen für 2020 daher regelmäßig bis zum 31. Oktober 2021 (bzw. bis zum nächstfolgenden Werktag) und in beratenen Fällen bis zum 31. Mai 2022 beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden“, sagt der Gesetzgeber. Für das Jahr 2019 gilt bereits eine Verlängerung bis zum 31. August 2021 – allerdings nur, wenn ein Berater hilft.