Gesetzesänderungen ab August 2020: Das ändert sich wegen Corona
Die Covid-19- Pandemie sorgt für einige Gesetzesänderungen ab August 2020. Was sich durch Corona ändert und was nun beachtet werden muss, finden Sie hier übersichtlich zusammengefasst.
Gesetzesänderungen ab August 2020: Das ändert sich jetzt
Urlauber in Risikogebieten müssen sich Coronatests unterziehen, Corona-Überbrückungshilfen können noch bis Ende August beantragt werden und die Covid-19-Arbeitszeitenverlängerung tritt außer Kraft.
Coronatests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Im Juli ist nicht nur Hauptferienzeit, sondern auch Urlaubssaison. Wer sich in diesem Jahr für eine Reise ins Ausland entschieden hat, muss mit einem Coronatest rechnen. Ausreisende aus Ländern mit besonders hohen Fallzahlen sollen sich bei Einreise direkt am Flughafen testen lassen, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Die Tests werden den Reisenden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Welche Länder Risikogebiete sind, legt das Robert-Koch-Institut fest. Die Verordnung soll voraussichtlich in der ersten Augustwoche in Kraft treten.
Neue Regelungen für Kreuzfahrtschiffe
Die ersten Kreuzfahrtschiffe sind bereits wieder unterwegs und auch die AIDA schickt nun die ersten Passagiere auf die Reise. Neben Maskenpflicht und Hygienekonzepte ist vor allem das Verbot von Landgängen eine wichtige Auflage zur Wiederaufnahme des Betriebes. Auch dürfen die Schiffe derzeit lediglich 60% ihrer Kapazitäten ausschöpfen.
Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Noch bis Ende August können kleine und mittelständische Unternehmen, die die Coronakrise besonders hart getroffen hat, die Überbrückungshilfe im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung beantragen. Hierbei werden fixe Betriebskosten bis zu 50.000 EUR pro Monat im Juni und August erstattet.
Covid-19 Arbeitszeitverlängerung tritt außer Kraft
Die Arbeitszeitverlängerung, die im April erlassen wurde, erlaubte die Arbeitszeit in systemrelevanten Berufen auf 12 Stunden auszudehnen, die Mindestruhezeit auf 9 Stunden zu verringern, sowie Sonn- und Feiertagsarbeit zu gestatten. Die Verordnung gilt noch bis einschließlich 31.Juli 2020 und wird für den August nicht mehr verlängert.
Die Gesetzesänderungen ab August 2020 betreffen also besonders Reisende und die Menschen in systemrelevanten Berufen, die ein Stück in die Normalität zurückkehren dürfen.