Geriatrische Reha: So werden Senioren wieder fit
Nach einer Operation, einem Schlaganfall oder einer schweren Krankheit kann eine Reha dabei helfen, schnell wieder fit zu werden. Aber welche Rehabilitationsmaßnahme eignet sich eigentlich am besten? Die klassische, indikationsbezogene Form oder die geriatrische Reha? Und was ist eigentlich besser: Eine ambulante oder stationäre Behandlung? PraxisVITA klärt auf.
Unterschiedliche Reha-Maßnahmen im Krankheitsfall
Nach einem Krankenhausaufenthalt wird oft noch eine Reha verordnet. Bei der klassischen, indikationsbezogenen Form der Rehabilitation steht die Behandlung der Folgen einer Erkrankung, wie zum Beispiel bei einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall, im Fokus. Doch es gibt noch eine weitere Form der Reha für ältere Menschen. Für Senioren mit altersbedingten Einschränkungen gibt es eine spezielle geriatrische Reha. „Sie hat alle Erkrankungen, aber auch die speziellen individuellen Bedürfnisse der Patienten und seines Umfeldes im Blick“, erläutert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland.
Die Geriatrische Reha
Zusätzlich zur Versorgung konkreter Probleme, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder einer Hüft-OP, werden die Patienten bei einer geriatrischen Reha umfassend betreut, geschult und trainiert, um ein möglichst eigenständiges Leben zu führen.
Auch die Angehörigen werden miteinbezogen. „Über eine geriatrische Reha sollen ältere Patienten eine größtmögliche Selbstständigkeit und Lebensqualität wiedererlangen. Hierfür arbeiten Ärzte, Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychologen, Sozialarbeiter und Pflegekräfte eng zusammen.“ Auch ohne akuten Anlass ist eine geriatrische Reha möglich.
Stationäre geriatrische Rehabilitation
Es ist die verbreitetste Form der geriatrischen Reha. Die Patienten bleiben für mehrere Wochen in der Rehaklinik. Sie erhalten ärztliche Behandlung und umfassende Pflege, die zu Hause nicht möglich ist. Selbst schwache Patienten sind angehalten, mindestens drei Therapieeinheiten pro Tag zu absolvieren. Die Kliniken sollten möglichst wohnortnah liegen, damit Angehörige besser in die Therapie miteinbezogen werden können.
Ambulante geriatrische Rehabililtation
Patienten verbringen bei der ambulanten geriatrischen Rehabilitation (AGR) den Tag in einem Rehazentrum oder ambulant in einer Rehaklinik, schlafen aber nachts zu Hause. Meist bekommen sie etwa fünf Therapieeinheiten. Ein Vorteil: Das Geübte lässt sich direkt zu Hause ausprobieren, Probleme kann man direkt am nächsten Tag ansprechen. Eine ambulante Reha ist auch im Anschluss an eine stationäre Reha möglich. Nachteil: Es gibt nicht überall Einrichtungen, der Transport ist oft zu aufwendig.
Mobile geriatrische Rehabilitation
Das Therapeutenteam kommt bei der mobilen geriatrischen Rehabilitation zum Patienten in sein häusliches Umfeld. Ein Anspruch besteht jedoch nur, wenn keine andere Reha möglich ist – zum Beispiel bei Erblindung, einer fortgeschrittenen Demenz, bei massiven psychiatrischen Problemen oder Weglauftendenz.
Voraussetzung bei der geriatrischen Reha: Wer hat Anspruch?
Die Maßnahmen einer „indikationsspezifischen Reha“ zielen altersunabhängig auf ein spezielles Problem, um etwa nach einem Schlaganfall wieder fit zu werden. Eine begleitende altersabhängige Grundpflege, etwa beim Anziehen oder Essen, ist meist nicht möglich. Aber die brauchen viele Senioren mit altersbedingten Einschränkungen. An sie richtet sich die geriatrische Reha. Die Patienten werden, wenn nötig, gepflegt und umfassend betreut, geschult, trainiert, Angehörige oft miteinbezogen. Bei Bedarf werden auch Hilfsmittel und die Unterstützung für das Leben nach der Reha organisiert. Alltagsfertigkeiten sollen gefördert, die Pflegebedürftigkeit verhindert oder gemindert werden.
Der Antragsteller auf eine geriatrische Reha muss in der Regel 70 Jahre oder älter sein und dazu mindestens zwei altersbedingte Krankheiten und Einschränkungen haben. Das können zum Beispiel eine Inkontinenz, chronische Schmerzen, eine Parkinson-Erkrankung, Diabetes oder Arthrose sein. Meist haben die Betroffenen eine Operation oder akute Erkrankung hinter sich, dazu chronische Beschwerden. Letztere können schon als Grund für eine Reha-Bedürftigkeit reichen. Viel zu wenige Senioren wissen aber, dass sie einen Rechtsanspruch auf diese besondere Reha haben.

Übrigens: Auch bei einer vorliegenden dementiellen Erkrankung ist – zumindest in den Anfangsstadien – eine geriatrische Reha oft möglich. Grundsätzlich muss sie nötig und erfolgversprechend und die Motivation und Fähigkeit zur Mitarbeit durch den Patienten gegeben sein. Auch sollte ein klares Ziel benannt werden, das durch die Maßnahme erreicht werden soll. Das können zum Beispiel scheinbar einfache Alltagsfähigkeiten wie „Laufen ohne Rollator“ oder „Treppen steigen können“ sein. Der Patient muss medizinisch stabil sein, daher müssen offene Wunden oder akute Brüche vor der Reha weit genug abgeheilt sein. Bei kompletter Erblindung, einer weit fortgeschrittenen Demenz, schweren psychiatrischen Problemen oder dem Hang zum Weglaufen ist eine Behandlung in einer stationären oder ambulanten Maßnahme meist nicht möglich. Menschen, die zum Beispiel eine Dialyse benötigen oder im Rahmen einer Krebstherapie behandelt werden, sollten individuell abklären, ob eine Reha für sie möglich ist.
Reha-Kliniken: Wo kann ich hin?
Es gibt in Deutschland noch viel zu wenige Kliniken, die sich auf die geriatrische Reha spezialisiert haben. Insbesondere im ambulanten und mobilen Bereich fehlt ein flächendeckendes Angebot. Daher sollte man sich gut informieren, welche Möglichkeiten man in seinem Umfeld hat. Als Patient hat man ein Wahlrecht, auf das man pochen kann. Einen ersten Überblick findet man im Internet unter www.rehakliniken.de.
Kosten und Finanzierung des Reha-Aufenthalts
- Rechtsanspruch
Jeder Senior, der die Voraussetzungen erfüllt, hat Rechtsanspruch auf eine geriatrische Reha. Bei Rentnern ist in den meisten Fällen die Krankenkasse für die Antragsbearbeitung zuständig.
- Eigenanteil
In der Regel zahlt man bei einer stationären Reha 10 Euro pro Tag zu, höchstens 280 Euro pro Jahr. Krankenhaustage werden angerechnet. Bei sozialen Härtefällen kann man sich von der Zuzahlung auch befreien lassen.
- Reisekosten
Anfallende An- und Abreisekosten zur die Reha-Einrichtung werden in der Regel erstattet.
- Begleitperson
Haben rehabedürftige Patienten wegen einer schweren Behinderung einen ständigen Betreuungsbedarf, welcher von der Einrichtung nicht zu leisten ist, und bei Schwerbehinderten mit Merkzeichen erstattet der Leistungsträger auf Antrag auch Reise- und in Einzelfällen auch die Unterbringungskosten einer Begleitperson.
- Wiederholung
Bei jedem neuen akuten Ereignis, jeder Verschlechterung chronischer Beschwerden kann ein neuer Reha-Antrag gestellt werden.
Geriatrische Reha beantragen: Dauer und Ablauf
Um eine geriatrische Reha durchzusetzen braucht man oft Geduld und Eigeninitiative – doch es lohnt sich. Man sollte gemeinsam mit seinen Angehörigen auflisten, ob man eine geriatrische Reha braucht und dafür geeignet ist. Sind altersbedingte chronische Krankheiten vorhanden? Gibt es Einschränkungen bei der Körperpflege oder im Haushalt? Droht oder besteht bereits ein Pflegebedarf? Wie steht es mit Alltagsfertigkeiten oder Freizeitaktivitäten – nehmen auch diese ab? Oft kommt noch ein akuter Grund dazu, wie eine OP, ein Knochenbruch oder ein Herzinfarkt. Besonders häufig folgt die Reha auf einen Krankenhausaufenthalt. Dann kann der Antrag in der Regel bereits im Krankenhaus gestellt werden. Man kann den Stationsarzt oder sozialen Dienst früh auf eine geriatrische Reha ansprechen. Im ambulanten ärztlichen Bereich kann man seinen Hausarzt, noch besser einen Geriatriker auf die Möglichkeiten der Verordnung einer geriatrischen Reha ansprechen. Eine weitere Alternative bietet die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Man kann die konkrete Beratungssituation nutzen und ebenfalls nach den Chancen einer geriatrischen Reha fragen. Eine konkrete Empfehlung des MDK-Gutachters verbessert die Aussichten auf eine Bewilligung. Im Reha-Antrag sollte ausdrücklich „geriatrische Reha“ stehen, dazu alle akuten und chronischen Krankheiten und Einschränkungen aufgelistet werden. Zudem sollten konkrete Reha-Ziele benannt werden, die auf ein Hinauszögern der Pflegebedürftigkeit, eine Verbesserung der Selbstständigkeit im Alltag abzielen. Ebenfalls sinnvoll: Sich vorab informieren, wo eine geriatrische Reha angeboten wird und im Antrag eine wohnortnahe Wunscheinrichtung benennen.
Wichtig für eine ambulante Reha: Der Transport in die Einrichtung muss machbar sein, sollte nicht länger als 45 Minuten in Anspruch nehmen. In der Regel dauert eine stationäre Reha drei Wochen, in Einzelfällen ist eine Verlängerung möglich. Im Zentrum der multiprofessionellen Betreuung stehen Physio-, Sport- und Ergotherapie. Körperliche Fähigkeiten wie Kraft, Koordination und Beweglichkeit werden trainiert sowie Alltagsfertigkeiten wie Essen und Ankleiden. Wenn nötig kommen Logopäden oder Psychologen hinzu. Am Ende der Reha sollte man um einen Entlassungsbrief für den Hausarzt bitten. Er kann die erreichten Reha-Ziele auflisten, Empfehlungen für weitere Therapien oder Übungen geben. Zudem kann es bei der geriatrischen Reha und eventuell Hausbesuche geben, um Probleme zu erkennen, Lösungen zu finden. „Ein Widerspruch lohnt auf jeden Fall, auch wenn z. B. die Krankenkasse anstelle einer geriatrischen nur eine indikationsbezogene Reha genehmigt“, so Verena Bentele. „Manchmal hilft bereits ein Anruf bei der Krankenkasse. Unterstützung beim Aufstellen eines Widerspruchs kann man zum Beispiel bei den Sozialdiensten der Krankenhäuser oder bei den Beratungsstellen des Sozialverbandes VdK erhalten.“