Fitness-Studio

Aus der Serie: 10 wichtige Fakten: Was zahlen Krankenkassen – und was nicht?
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Was zahlen Krankenkassen
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Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich spätestens im Jahre 2006 mit dem sogenannten „Leitfaden der Prävention“ dazu verpflichtet für ihre Leistungsnehmer auch vorsorgende Maßnahmen zu bezahlen. Dazu gehören auch die Förderung sportlicher und anderer „körperlich ertüchtigender“ Aktivitäten. Dieses Programm umfasst also auch bestimmte Angebote im Fitnessstudio. Damit Sie Ihren Fitnesskurs bei den Krankenkassen erstattet bekommen, muss er unter Anleitung eines professionellen Trainers oder Therapeuten stattfinden und zudem über ein regelmäßig verwirklichtes und „wissenschaftlich begründetes Konzept“ verfügen. Informieren Sie sich aber am besten bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie einen Kurs belegen. Bei einigen Fitnessangeboten, die von den Kassen anerkannt werden, müssen dennoch Zuzahlungen geleistet werden.