Essig gegen Unkraut: Warum ein Bußgeld droht

Ungeliebte Gewächse im Beet oder Rasen, in den Fugen von Gehwegen oder auf der Terrasse sind lästig und scheinen unverwüstlich zu sein. Als wirksames Mittel wird häufig Essig gegen Unkraut angeführt. Warum das nicht wirklich empfehlenswert ist – und wann sogar ein Bußgeld verhängt werden kann.

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Nicht alles, was im Garten wächst, ist dort auch wirklich gern gesehen. Doch wie wird man lästiges Unkraut schnell und effektiv los? Statt gleich zum giftigen chemischen Unkrautvernichter zu greifen, bieten sich da doch leicht zugängliche Hausmittel wie Essig gegen Unkraut an. Oder? 

Mit Essigessenz Unkraut bekämpfen? Keine gute Idee

Viele Gartenratgeber beschreiben die Wirkung von haushaltsüblichem Essig oder mit Wasser verdünnter Essigessenz gegen Unkraut als effektiv: Essig bringt den Säure-Basen-Haushalt der Pflanzen durcheinander, so dass sie eingehen. Doch es gibt auch eine deutliche Warnung: Die Säure kann unerwünschte Wirkungen auf andere Pflanzen haben. Dann wird nicht nur das Unkraut mit Essig bekämpft – schlimmere Folgen drohen:

  • Die Säure kann die Zellmembran anderer Pflanzen schädigen, Teile der Pflanze oder die Wurzeln verätzen. 

  • Der Boden könnte übersäuert und der pH-Wert verändert werden.

  • Im Boden lebende Mikroorganismen würden möglicherweise abgetötet. 

Mit Essig Unkraut aus Fugen entfernen ist also keine gute Idee. Dennoch ist die Verwendung auf privaten, gärtnerisch genutzten Flächen wie Rasen und Beeten nicht verboten – anders als auf gepflasterten Arealen.

Essig gegen Unkraut ist strafbar – es droht ein Bußgeld

Juristisch gesehen gilt Essig, genau wie Salz, als nicht zugelassenes Pflanzenschutzmittel. Ob auf der Terrasse Unkraut in den Fugen mit Essig beseitigt werden soll oder Essig gegen Unkraut auf Gehwegen oder Zufahrten eingesetzt wird: Es ist ein Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmunge, wenn das Hausmittel auf gepflasterten Flächen zum Einsatz kommt. So ist im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) § 12 Abs. 2 festgelegt: „Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewandt werden.“ Zu diesen befestigten Freilandflächen zählen auch:

  • Fuß- und Radwege

  • Bürgersteige und Plätze

  • Straßen und Straßenränder 

  • Nicht begrünte Flächenanteile von Sportplätzen (Laufbahnen, Sprunggruben etc.)

  • Nicht begrünte Kinderspielplätze

  • Park- und Stellplätze

  • Garagen- und Grundstückszufahrten

  • Hof- und Betriebsflächen 

  • Industrie- und Gewerbeflächen

Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet: Bis zu 50.000 Euro können schlimmstenfalls verhängt werden – eine saftige Strafe. Der Grund liegt allerdings nicht (nur) in der Schädigung der Pflanzen oder des Bodens: Der Essig kann auf befestigten Flächen nicht versickern und stattdessen in die Kanalisation gelangen, was ein großes Problem für die Wasserwerke darstellt.

Essig gegen Unkraut ist eine rechtliche Grauzone

Obwohl die Verwendung von Essig, vor allem in Kombination mit Salz, also theoretisch strafbar ist, hat das Oberlandesgericht Oldenburg 2017 anders entschieden. Der Hintergrund: Ein Mann, der die Garagenzufahrt und eine gepflasterte Fläche vor seinem Grundstück mit einer Essig-Salz-Lösung behandelt hatte, sollte ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen. Der Mann klagte dagegen und bekam Recht. 

Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts begründete das Urteil damit, dass es sich bei dem Gemisch „nicht um ein Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, sondern um ein Lebensmittel“ handele. Allerdings fügten die Richter auch hinzu: „Nicht zu entscheiden hatte der Senat, ob das Einbringen von Essig und Salz in das Grundwasser nach anderen Gesetzen strafbar oder ordnungswidrig sein kann. Hierzu fehlte es im konkreten Fall an ausreichenden Feststellungen.“ Die gesetzliche Lage ist also unsicher. Aus diesem Grund und im Sinne der Pflanzengesundheit sollte man auf Essig also lieber verzichten und andere Methoden einsetzen.

Alternativen zum Unkrautvernichter Essig

Auch wenn es ein wenig Mühe macht: Mechanische und thermische Methoden sind immer noch der beste und umweltschonendste Weg, Unkraut zu entfernen. Zum Beispiel:

  • Kochendes Wasser: Durch die hohen Temperaturen stirbt die Pflanze inklusive Wurzel und kann leicht aus dem Boden entfernt werden.

  • Vergorener Brennnesselsud: Die in Brennnesseln enthaltene Ameisensäure wirkt auch gegen Unkraut – es verbrennt sprichwörtlich. Allerdings ist es ziemlich zeitaufwändig, Brennnesselsud bzw. -jauche herzustellen.

  • Abflammen: Beim Ausbrennen des Unkrauts in Fugen und auf Wegen, zum Beispiel mit einem Gasbrenner, werden Pflanze und Samen des Unkrauts vernichtet – sie wächst nicht so schnell wieder nach. Beim Umgang mit einem solchen Gerät ist jedoch große Vorsicht geboten, zudem ist es durch den CO2-Ausstoß nicht wirklich umweltfreundlich.

  • Hochdruckreiniger: Versiegelte Flächen können gut mit hohem Druck von unerwünschten Gewächsen befreit werden. Die Reiniger sind nur recht teuer in der Anschaffung.

  • Hand anlegen: Mit einem Fugenkratzer lässt sich das Kraut gut entfernen. Nachteil ist aber auch hier, dass die Methode recht viel Zeit kostet.

Es gibt also einige Alternativen zum Essig gegen Unkraut – sie sind zwar aufwändiger, schonen aber Pflanzen und Umwelt und vielleicht sogar die Haushaltskasse. 

Quellen:

Keine Unkrautvernichter auf Pflaster - Auch Essig verboten in: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Essig und Salz keine Pflanzenschutzmittel in: oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de

Anwendung von Essig, Salz & Co. zur Unkrautbekämpfung verboten in: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Salz und Essig gegen Unkraut in: Kleingartenverein Sachsenland e.V.

Essigreiniger von Aldi & Co gegen Unkraut nutzen? in: gartenlexikon.de