Enorme Erleichterung: Diese Corona-Regeln fallen jetzt

Das Bundeskabinett beschließt Änderungen bei der Einreiseverordnung. Vor allem Familien profitieren von den Erleichterungen, die ab dem 4. März gelten. Alle Infos!

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Vor einer Woche kündigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" enorme Erleichterungen zur Reisezeit an: Mehrere Corona-Regeln würden fallen, vor allem Kinder und Familien sollten entlastet werden.

Die ist nun geschehen. Am 4. März treten die vom Bundeskabinett verabschiedeten Änderungen bei der Einreiseverordnung in Kraft.

Omikron-Gebiete sind keine Hochrisikogebiete mehr

Die wohl größte Erleichterung betrifft nicht nur, aber auch Familien. Künftig werden Regionen, in denen die Omikron-Variante das Infektionsgeschehen beherrscht, nicht mehr als Hochrisikogebiete eingestuft.

Laut Ministerium gelten ab sofort jene Gebiete als Hochrisikogebiete, in denen Corona-Varianten mit "besorgniserregenderen Eigenschaften" dominieren – wie es etwa bei der Delta-Variante der Fall gewesen ist, die im Vergleich zu Omikron schwerere Krankheitsverläufe hervorruft.

Anmeldepflicht und Absonderungspflicht bei Einreise nach Deutschland entfallen ebenfalls.

Einreiseverordnung: Kinder unter 6 Jahren müssen nicht mehr in Quarantäne

Pünktlich zu den Osterferien im April müssen Kinder unter 6 Jahren nicht mehr in Quarantäne, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland zurückkommen. Die Einreiseverordnung wurde dementsprechend angepasst, wie das Gesundheitsministerium auf Nachfrage der "Deutschen Presse-Agentur" am Dienstag bestätigte.

"Bei Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt die Absonderung" steht in der Verordnung. Grund für den Wegfall der Quarantänepflicht für unter 6-Jährige ist die "besondere psychosoziale Belastung", die Kindern dieser Altersgruppe durch eine Isolation droht.

Kinder unter 12 Jahren können sich freitesten

Bisher mussten Kinder unter 12 Jahren nach Rückkehr aus Hochrisikogebieten fünf Tage in Quarantäne und konnten sich nach Ablauf dieser freitesten.

In Zukunft ist das Freitesten für diese Altersgruppe direkt nach Rückkehr möglich.

"Kinder mussten viel verkraften in dieser Pandemie. Deshalb lockern wir die Einreisebestimmungen zu dem Zeitpunkt, da die aktuelle Omikron-Welle ihren Zenit überschritten hat", sagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) der "NOZ". "Reisen für Familien wird dadurch leichter. Vorsichtig sollten sie trotzdem im Urlaub sein."

Nicht (vollständig) Geimpfte: Quarantäne bleibt bestehen

Grundsätzlich gilt bei Einreisen aus egal welchem Land die 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Ankunft in Deutschland einen negativen Corona-Test vorweisen können.

Personen, die nicht vollständig oder nicht geimpft bzw. genesen sind, müssen außerdem bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet weiterhin in Quarantäne. Insgesamt beträgt die Isolationsdauer zehn Tage. Allerdings kann man sich nach fünf Tagen mittels eines negativen Corona-PCR-Test freitesten.