Die U6-Untersuchung: Ist das Kleinkind altersgemäß entwickelt?

Wie schon bei früheren U-Untersuchungen stehen bei der U6-Untersuchung die Beweglichkeit, das Seh- und das Hörvermögen im Vordergrund. Zudem kommen Grundimmunisierungen und Auffrischungsimpfungen kommen hinzu.

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Jede Vorsorgeuntersuchung beim Baby, Kleinkind und später bei Jugendlichen hat das Ziel, möglicherweise unentdeckte Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen zu diagnostizieren. Hinzu kommen Impfungen als vorbeugende Maßnahme gegen Kinderkrankheiten – so auch bei der U6-Untersuchung.

Wann ist die U6-Untersuchung?

Die U6-Untersuchung sollte im Alter von zehn bis zwölf Monaten stattfinden. Innerhalb dieses Rahmens sind die Eltern aber frei, einen zeitlich passenden Termin beim Kinderarzt zu vereinbaren.

Was ist die U6-Untersuchung?

Ziel der U6-Untersuchung ist es, die Entwicklung vom Baby bis zum Kleinkind zu beurteilen. In dieser Lebensphase kommt es zu schnellen Fortschritten bei der Entwicklung. Wie schon bei früheren U-Untersuchungen beim Baby überprüft der Kinderarzt jetzt beim Kleinkind die Beweglichkeit und die Koordination. Kann es schon krabbeln beziehungsweise mit ausgestreckten Beinen sitzen? Und wie sind die Reflexe beim Greifen oder beim Fallen? Reagiert das Kleinkind altersgemäß auf akustische und optische Reize?

Anschließend wiegt der Arzt das Kind, misst die Größe und hört das Herz, die Lungen sowie den Darm ab. Bei Jungen wird zu diesem Zeitpunkt auch der Hoden untersucht, um einen sogenannten Hodenhochstand auszuschließen. Dabei befindet sich mindestens ein Hoden nicht im Hodensack, sondern im Bauchraum oder im Leistenkanal. Schätzungsweise ein bis drei Prozent haben diese Fehlstellung seit ihrer Geburt. Bei etwa 1,5 Prozent hat sich der Hodenhochstand im Laufe der ersten Lebensmonate entwickelt. Mittelfristig kann es zur Unfruchtbarkeit, aber auch zu Hodenkrebs kommen. Deshalb wird der Arzt das Kleinkind an einen Kinderchirurgen überweisen, sollte er einen Hodenhochstand diagnostizieren.

Welche Impfungen sind bei der U6-Untersuchung vorgesehen?

Im Alter zwischen elf und 14 Monaten empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut zahlreiche Maßnahmen zum Schutz vor übertragbaren Infektionen. Dazu gehören weitere Grundimmunisierungen gegen Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), einen Grippevirus (Haemophilus influenzae Typ b), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Hepatitis B und Pneumokokken. Neu hinzu kommen erstmalige Grundimmunisierungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken (Varizellen) und – ab zwölf Monaten – gegen Meningokokken C.

Eltern sollten beachten, dass in Deutschland seit dem 1. März 2020 eine Masern-Impfpflicht gilt. Diese sind verpflichtet, den geforderten Impfstatus nachzuweisen, falls ihr Sohn oder ihre Tochter in die Kinderkrippe, die Kindertagesstätte oder den Kindergarten geht. Das gilt auch später beim Schulbesuch. Zur Dokumentation reicht der Impfpass aus.

Zu welchen Risiken berät der Kinderarzt bei der U6-Untersuchung?

Nicht zuletzt informiert der Kinderarzt über mögliche Risiken im Haushalt. In dem Alter von zwölf Monaten aufwärts werden Kinder immer mobiler und entdecken ihre Umgebung. Doch Gefahren lauern überall. Das können Steckdosen, Kochplatten, aber auch Reinigungsmittel oder Medikamente sein. Das wird bei der U6-Untersuchung besprochen.

Quellen: