Das steht Ihnen als Patient zu!

Beschweren Sie sich beim Arzt, wenn Sie zu lange im Wartezimmer warten müssen
Es kann immer mal vorkommen, dass Sie trotz Termin lange warten müssen. Kommt dies häufiger vor und ist scheinbar auf eine schlechte Praxis-Organisation zurückzuführen, sollten Sie sich beim Arzt beschweren Foto: Fotolia

Wer krank wird, möchte sicher sein, dass er gut behandelt wird. Aber kann man sich darauf auch wirklich verlassen? Nur die wenigsten Kassenpatienten wissen über ihr Recht Bescheid. Praxisvita klärt 15 wichtige Fragen und Antworten, damit Sie im Krankheitsfall, zum Beispiel bei einem Darmverschluss, optimal behandelt werden.

Termine

Brauche ich bei akuten Schmerzen einen Termin?

Nein. Machen Sie deutlich, dass es sich um einen Notfall handelt. Lehnt der Arzt die Behandlung trotzdem ab, haftet er bei eventuell auftretenden Folgeschäden.

Wie lange darf man mich im Wartezimmer trotz Termin warten lassen?

Das ist gesetzlich nicht geregelt. Erkundigen Sie sich am besten vorab nach der Wartezeit. Müssen Sie wegen schlechter Organisation lange warten, beschweren Sie sich beim Arzt oder im wiederholten Falle bei der Ärztekammer.

Dürfen Privatpatienten bevorzugt behandelt werden?

Ein Arzt sollte alle Patienten gleich behandeln. Fühlen Sie sich als Kassenpatient benachteiligt und zeigt eine Beschwerde bei dem behandelnden Arzt keine Wirkung, können Sie das auch der Kassenärztlichen Vereinigung melden.

Arztfehler 1

Unnötige Operationen

Mit Schmerzen im Blinddarmbereich ging Manfred G. (37) ins Krankenhaus. Einen Tag später wurde er ohne gründliche Voruntersuchungen operiert. Der Blinddarm, so stellte sich heraus, war okay. Die Schmerzen blieben. Die Ärzte öffneten den Bauch noch einmal. Wieder ohne Ergebnis. Vier Tage lag G. mit offenem Bauch im Krankenhaus, dann erst wurde bei einem dritten Eingriff ein Darmverschluss festgestellt, der ohne OP behandelbar gewesen wäre. Er bekam 70 000 Euro Schmerzensgeld.

Arztfehler 2

Schlimme Verätzungen

Gegen einen Windelausschlag, den Joshua Kesten als Säugling hatte, verschrieb die Kinderärztin ein Präparat, gab jedoch das Mischungsverhältnis nicht an. In der Apotheke händigte man seiner Mutter das Produkt unverdünnt aus. Sie tupfte es auf die entzündeten Stellen. Die Folge: Verätzungen im Intim- und Analbereich. Joshua wurden 9500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Behandlung

Habe ich ein Recht auf teurere Markenmedikamente?

Der Arzt entscheidet über Notwendigkeit und Art der Medikation. Vertragen Sie ein Nachahmer-Präparat nicht, können Sie den Arzt um das teurere Medikament bitten, ein grundsätzliches Recht darauf haben Sie nicht.

Kann ich mir Massagen, Physiotherapie & Co. verschreiben lassen?

Ist die Behandlung aus medizinischer Sicht sinnvoll, kann der Hausarzt Ihnen zunächst sechs Sitzungen verordnen. Bessern sich die Beschwerden nicht, sind weitere sechs Einheiten möglich. Danach müssen in der Regel zwölf Wochen Behandlungspause sein. Ausnahme: Ein Facharzt bestätigt sofortige weitere Notwendigkeit.

Darf der Arzt Hausbesuche, zum Beispiel bei Kindern, ablehnen?

Eigentlich nicht. Ist er aber etwa durch einen anderen Notfall verhindert und ruft Ihnen einen Notarzt, müssen Sie das akzeptieren.

Kann ich auch ohne Versichertenkarte vom Arzt behandelt werden?

Der Arzt kann Ihnen die Möglichkeit einräumen, die Karte nachzureichen. Ein Recht auf Behandlung besteht aber nur im Notfall.

Habe ich Mitspracherecht bei Therapie- und Krankenhauswahl?

Ja, ohne Ihr Einverständnis darf ein Arzt Sie nicht behandeln. Kommen für die Behandlung mehrere Kliniken infrage, haben Sie freie Wahl.

Aufklärung

Darf ich meine Krankenakte einsehen und Befunde mitnehmen?

Ja, jederzeit. Möchten Sie Kopien haben, müssen Sie die anfallenden Kosten dafür tragen. Röntgenbilder erhalten Sie leihweise – diese müssen mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden, bei Kindern bis zum 28. Lebensjahr. Und Arztgutachten sollte man lebenslang aufbewahren, das erleichtert eventuell auftretende spätere Behandlungen.

Erhält mein Partner Auskunft über meine Krankheit und Therapie?

Nur wenn Sie ihm schriftlich eine Vollmacht ausstellen. Bei Eheleuten ist dies grundsätzlich empfehlenswert.

Darf ich trotz einer Krankschreibung arbeiten?

Das kommt auf den Einzelfall an. Auch wenn es Ihnen niemand verbieten kann, sollten Sie vorher mit Ihrem Arzt über gesundheitliche Risiken und mit der Krankenkasse über Ihren Versicherungsschutz sprechen. Auch lassen nicht alle Arbeitgeber krankgeschriebene Mitarbeiter antreten.

Muss mich der Arzt über alle Risiken informieren?

Ja, wurden Sie nicht aufgeklärt, können Sie Schadenersatzansprüche stellen, wenn bei der Behandlung etwas schiefgeht.

Wie kann ich mich bei Behandlungsfehlern wehren?

Erstellen Sie aus Ihrem Gedächtnis ein Behandlungsprotokoll und lassen Sie es durch Zeugen bestätigen. Bitten Sie den Arzt um Ihre Krankenakte und lassen Sie sich bei Krankenkasse, Medizinischem Dienst oder Schlichtungsstelle objektiv beraten. Möchten Sie klagen, sollten Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht einschalten. Seit 1.1.2013 gilt das neue Patientenrechtegesetz. Bisher mussten Patienten nachweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat. Zukünftig liegt die Beweispflicht auf Seiten der Ärzte – sie müssen belegen, dass sie keinen Fehler gemacht haben.

Kosten

Wann habe ich ein Recht auf einen Taxischein für Arztbesuche?

Ab Pflegestufe 2 oder wenn Sie über einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "ag", "Bl" oder "H" verfügen.

Kann man sich von Zuzahlungen befreien lassen?

Ja. Medizinische Zuzahlungen dürfen pro Jahr nicht mehr als zwei Prozent Ihres Bruttogehalts ausmachen (bei chronisch Kranken ein Prozent). Haben Sie mehr ausgegeben (Belege sammeln), werden Sie auf Antrag bei der Krankenkasse befreit.