Corona-Schutz in Restaurants mit diesen 5 Maßnahmen

Restaurants in Deutschland dürfen endlich wieder Gäste bewirten. Wegen Corona müssen allerdings strenge Hygieneauflagen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Die folgenden fünf Maßnahmen sollen einen sicheren Übergang zur Normalität erleichtern.

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Anfang Mai gab die Bundesregierung grünes Licht für eine kontrollierte Öffnung der Gastronomie in Deutschland und legte einen Zeitkorridor vom 9. bis 22. Mai fest. Denn weil Corona die Welt weiterhin fest im Griff hat, müssen Gastronomen strenge Hygieneauflagen und Schutzmaßnahmen umsetzen, bevor sie wieder Gäste bedienen dürfen. Einen bundeseinheitlichen Plan zur Umsetzung gibt es nicht: Die Wiedereröffnung liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Regelungen, Umsetzungen und Zeitpläne unterscheiden sich deswegen regional. Solide Anhaltspunkte bieten die Vorschläge des Berliner Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). Fünf der ausgearbeiteten Maßnahmen sind zentral.

1. Abstand halten

Unabhängig jeglicher Lockerungen in der Corona-Pandemie gilt ein Grundsatz weiterhin: Bis zunächst 5. Juni muss in Deutschland der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.  
Das muss natürlich auch in der Gastronomie gesichert sein, wie die Dehoga betont. Im Corona-Leitfaden und Pandemieplan für das Gastgewerbe der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass der Sicherheitsabstand nicht nur zwischen den Gästen bestehen muss, sondern auch in auf allen Verkehrs- und Durchgangswegen, auf den Toiletten, sowie in Pausenräumen und Aufzügen. 

2. Strenge Hygieneauflagen

Im Gastronomiealltag ändert sich durch die Coronakrise vieles. Vor allem natürlich in Bezug auf den Umgang mit den Gästen, aber auch im Hintergrund.Zunächst müssen Thekenmitarbeiter*Innen und Service-Personal einen Mund-Nasen-Schutz tragen und sich in Zukunft vor und nach jedem Mal abräumen die Hände waschen. Zudem werden mögliche Überträgerstellen minimiert: Salz- und Pfefferstreuer verschwinden von den Tischen, die Garderoben für Mäntel und Jacken sollen geschlossen und servierte Speisen abgedeckt werden. Stattdessen könnten Gästen zur Begrüßung Reinigungstücher oder Handdesinfektion gereicht werden, schlägt die Dehoga vor.

3. Gruppen vermeiden

Wie die Bundeskanzlerin selbst auch betonte, gilt es in der Gastronomie darauf zu achten, nicht zu viele Menschen um einen Tisch zu versammeln. Die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin, wenn auch nicht so streng wie bisher.
Die Dehoga rät deswegen, Stammtische, Vereinssitzungen und Ähnliches fürs Erste zu untersagen. Die Tischgröße sollte generell reduziert werden, sodass lediglich Einzelpersonen, Zweiergruppen und Familien Platz finden. 

4. Persönlichen Kontakt auf ein Minimum reduzieren

Wer gerne ins Restaurant geht, um mit dem Kellner zu plaudern oder sich bedienen zu lassen, der muss sich umstellen. Ein zukünftiges Essen außer Haus wird anders aussehen als bisher. Beispielsweise sind Kellner dazu angehalten, so wenig wie möglich mit den Gästen zu sprechen.Wenn möglich sollten Lokale digitale Speise- und Getränkekarten zum Download anbieten, damit die Gäste auf dem eigenen Handy bestellen können.  Angeraten ist ebenfalls, die Gäste die bestellten Speisen und Getränke selbst vom Tablett des Kellners nehmen zu lassen. So muss der Servierende das Geschirr der Gäste nicht unnötig berühren.

5. Zeitfenster im Restaurant

Stundenlange Dinner mit guten Unterhaltungen und zahlreichen Gläsern Wein wird es während der Corona-Pandemie nicht geben. Die Dehoga schlägt vor, die Zeit, die ein Gast in einem Lokal verbringen darf, auf zwei Stunden zu beschränken. 
Nach Ablauf dieser Aufenthaltsdauer muss gezahlt werden – am besten natürlich kontaktlos mit EC-Karte auf dem Smartphone. 


Quellen:
Vorkehrungen zur Wiedereröffnung der Betriebe, in: dehoga-berlin.de
Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards – Branche: Gastgewerbe, in: dehoga-berlin.de
Corona-News Deutschland aktuell, in: sueddeutsche.de